Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinden Kaufungen und Söhrewald schließen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618) und §§ 54 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 26. Juni 2015 (GVBl. I S. 254) zum 1. Januar 2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Gemeindekasse.

2.    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und der Vertrag über die Gestellung von Personal sind dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.

3.    Für diese Interkommunale Zusammenarbeit sind beim Land Hessen Fördermittel einzuwerben.

4.    Die Interkommunale Zusammenarbeit kommt dann zustande, wenn die beteiligten Kommunen die Vereinbarung beschlossen haben.

5.    Nach der Einführungsphase soll die IKZ Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald - Söhre für weitere Kommunen geöffnet werden.