Sitzung: 20.06.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Beantwortung von Anfragen der Fraktion UNS gem. § 15 Abs. 1 Die
Beantwortung der Anfrage erfolgt mündlich |
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Einrichtung eines Bauernmarktes am neuen Dorfplatz in Wellerode |
An die Durchführung eines Marktes sind rechtliche Voraussetzungen
geknüpft. Zu Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine
Marktordnung zu erlassen. Neben den Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Recherchen in Nachbarkommunen haben ergeben, dass es selbst in
größeren Gemeinden immer schwieriger wird Marktbeschicker zu finden. So sind
die Standbetreiber in den letzten Jahren immer weniger geworden. Damit stellt
sich die Frage ob ein solcher Gelegenheitsmarkt in Söhrewald eine Chance
hätte. Vor einigen Jahren hat die Gemeinde Söhrewald bereits den Versuch
unternommen die zahlreichen fahrenden Bäcker, Metzger, Fischautos und
sonstigen Nahversorger an einem Platz zu bündeln um eine Marktsituation zu
bestimmten Zeiten herzustellen. Alle Anfragen wurden abgelehnt. Begründung:
Die Kunden sind es gewohnt auf der Straße vor dem Haus bedient zu werden und
wollen nicht umständlich an einen bestimmten Platz kommen Neben den rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten steht auch
ein enormer personeller Aufwand. Die Märkte bedürften auch wenn sie nicht
regelmäßig abgehalten werden einer intensiven Vor- u. Nachbereitung. Mit dem derzeitigen Personal ist eine solche Aufgabe zusätzlich nicht
zu realisieren. |
Status über die Errichtung von E-Ladesäulen in Söhrewald |
Die Gemeindeverwaltung/Der Gemeindevorstand unternimmt immer wieder
Versuche E-Ladesäulen in unserer Gemeinde zu etablieren. Die Förderungen sehen meist ein größeres Die Gemeinde Söhrewald liegt nicht an großen Durchgangsstraßen und
verfügt nicht über Rastplätze oder dergleichen. Damit ist eine intensive
Nutzung einer solchen Ladesäule nicht sichergestellt. Die Förderungen gehen nicht davon aus, dass Ladesäulen für die
ansässige Wohnbevölkerung geschaffen werden. Fahrzeuge von Behörden und Geschäftspartnern können unter bestimmten
Bedingungen zu den normalen Dienstzeiten der Verwaltung an herkömmlichen
Steckdosen geladen werden. In Zusammenarbeit mit der Hessischen Energieagentur und dem
Regionalmanagement NordHessen GmbH versuchen wir aktuell ein Projekt zur
Schaffung von Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur in Verbindung mit der Anschaffung von
E-Fahrzeugen für einen Lieferservice zu realisieren. Aber auch hier müssen noch Hürden überwunden werden. |