Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Beantwortung von Anfragen der Fraktion UNS

gem. § 15 Abs. 1
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse
der Gemeinde Söhrewald

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt mündlich

Einrichtung eines Bauernmarktes am neuen Dorfplatz in Wellerode

 

An die Durchführung eines Marktes sind rechtliche Voraussetzungen geknüpft.

Zu Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine Marktordnung zu erlassen.

Neben den Aspekten der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sind gewerberechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Recherchen in Nachbarkommunen haben ergeben, dass es selbst in größeren Gemeinden immer schwieriger wird Marktbeschicker zu finden. So sind die Standbetreiber in den letzten Jahren immer weniger geworden. Damit stellt sich die Frage ob ein solcher Gelegenheitsmarkt in Söhrewald eine Chance hätte.

Vor einigen Jahren hat die Gemeinde Söhrewald bereits den Versuch unternommen die zahlreichen fahrenden Bäcker, Metzger, Fischautos und sonstigen Nahversorger an einem Platz zu bündeln um eine Marktsituation zu bestimmten Zeiten herzustellen. Alle Anfragen wurden abgelehnt. Begründung: Die Kunden sind es gewohnt auf der Straße vor dem Haus bedient zu werden und wollen nicht umständlich an einen bestimmten Platz kommen

Neben den rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten steht auch ein enormer personeller Aufwand. Die Märkte bedürften auch wenn sie nicht regelmäßig abgehalten werden einer intensiven Vor- u. Nachbereitung.

Mit dem derzeitigen Personal ist eine solche Aufgabe zusätzlich nicht zu realisieren.

 


Status über die Errichtung von E-Ladesäulen in Söhrewald

Die Gemeindeverwaltung/Der Gemeindevorstand unternimmt immer wieder Versuche E-Ladesäulen in unserer Gemeinde zu etablieren.

Die Förderungen sehen meist ein größeres
Investitionsvolumen und die Einrichtung mehrerer Landpunkte vor. Das Volumen und die dann damit verbundene Selbstbeteiligung übersteigen die Möglichkeiten der Gemeinde.

Die Gemeinde Söhrewald liegt nicht an großen Durchgangsstraßen und verfügt nicht über Rastplätze oder dergleichen. Damit ist eine intensive Nutzung einer solchen Ladesäule nicht sichergestellt.

Die Förderungen gehen nicht davon aus, dass Ladesäulen für die ansässige Wohnbevölkerung geschaffen werden.

Fahrzeuge von Behörden und Geschäftspartnern können unter bestimmten Bedingungen zu den normalen Dienstzeiten der Verwaltung an herkömmlichen Steckdosen geladen werden.

In Zusammenarbeit mit der Hessischen Energieagentur und dem Regionalmanagement NordHessen GmbH versuchen wir aktuell ein Projekt zur Schaffung von Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur  in Verbindung mit der Anschaffung von E-Fahrzeugen für einen Lieferservice zu realisieren.

Aber auch hier müssen noch Hürden überwunden werden.