Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Beantwortung mündlich während der Sitzung. Die Ausführungen werden als Anlage beigefügt.

 

Besprechung / Sitzung

Sitzung Gemeindevertretung 

Wappen_01

Datum

31.10.2018

Ort

Gemeinde Söhrewald,
Dorfgemeinschaftshaus Wellerode

Beginn

20.00 Uhr

 

Anfrage der Fraktion UNS vom 10.09.2018

„Einrichtung eines Sonderkontos für zweckendfremdete Investitionsmittel“

In der letzten Gemeindevertretersitzung  wurde im Rahmen des Berichtes zur Haushaltsgenehmigung nach §28 GemHVO mitgeteilt, dass die Gemeinde Söhrewald zur Einrichtung eines Sonderkontos für zweckentfremdete Mittel in Höhe von 1,4 Mio. 6 der Jahre 2017 und 2018 verpflichtet worden ist. Welche Investitionen wurden zurückgestellt und warum?

Antwort zur Anfrage

Die Kommunalaufsicht hat die Genehmigung der Kreditaufnahmen unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung gestellt da die Abwicklung der Entschuldung durch die HESSENKASSE voraussichtlich dazu führen wird, dass ein Teilbetrag der Kassenkredite von ca. 1,37 Mio. 6 auf ein Sonderkonto umgebucht werden muss.

Grund dafür ist, dass in dieser Höhe in der Vergangenheit investive Kreditaufnahmen für konsumtive Zwecke verwendet wurden. Die Finanzierung des Ergebnishaushalts wurde also mit langfristigen Krediten des Finanzhaushalts vorgenommen.

Der Gesamtbetrag hat sich rechnerisch ergeben und über viele Jahre saldiert. Die entsprechenden Investitionen wurden teilweise zurückgestellt, teilweise günstiger erledigt und teilweise ganz abgesetzt.

Nach Aufstockung des Kassenkredithöchstbetrages muss dieser Betrag daher für künftige investive Zwecke eingesetzt werden. Investitionen der Haushalte 2017 und 2018 sind daher vorrangig aus dem genannten Sonderkonto zu bestreiten. Sollte sich nach Vorlage der Jahresabschlüsse dieser Haushaltsjahre noch ein Bedarf an Investitionskrediten ergeben, bitte ich Sie, mir diesen begründet darzulegen, damit von hier über eine Einzelkreditgenehmigung entschieden werden kann.