Beschluss: zur Kenntnis genommen

Berichterstatter                                 Berichtszeitraum

 

Michael Steisel                                    21.08.2019 bis 30.10.2019

 

 

Breitbandausbau Eiterhagen

Am 23.10.2019 fand in Eiterhagen eine Informationsveranstaltung zum Thema Breitbandversorgung in Eiterhagen statt. Fast 150 interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiterhagen waren der Einladung der Firma Goetel gefolgt.

Mit dem Engagement der Nachfolgerin der Firma ACO besteht nun die Möglichkeit Eiterhagen komplett mit einem FTTH-Netz zu versorgen.

Maßgeblich beteiligt am Erfolg dieser Veranstaltung sind alle Aktivisten aus Eiterhagen, die unermüdlich die Werbetrommel für das Projekt gerührt haben.

Der Gemeindevorstand bedankt sich ausdrücklich für das Engagement. 

 

Vorbereitungen „50 Jahre Söhrewald“

Die Vereine und Verbände der Gemeinde Söhrewald waren aufgefordert Programmpunkte für Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2020 vorzubereiten. Ziel der Veranstaltungen im Jahr soll der Zusammenhalt und die Kooperation der Vereine und Verbände in  der Gemeinde Söhrewald sein. Dabei ist auch besonders eine spartenübergreifende Zusammenarbeit gewünscht.

Mittlerweile wurden über 15 Veranstaltungen gemeldet.

Die Gemeindeverwaltung bereitet jetzt einen Flyer vor, um bereits zum Ende diesen Jahres auf das Jubiläumsangebot in Söhrewald hinzuweisen.

 

Wahl eines neuen Stellvertretenden Gemeindebrandinspektors

In einer Aktivenversammlung der Feuerwehr Söhrewald am Samstag, dem 19.10.2019 wurde der Feuerwehrmann Maik Werner zum stellvertretenden Gemeindebrandinspektor (GBI) der Gemeinde Söhrewald gewählt. Die Wahl war erforderlich geworden, nachdem der GBI Sascha Krah sein Amt niedergelegt hatte und der bisherige stellvertretende GBI zum Gemeindebrandinspektor ernannt worden war. 

 

Übergabe der Spenden an die Geschädigten der Brandkatastrophe in Eiterhagen

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 19.10.2019 die Verteilung und Auszahlung der eingegangenen Spendengelder an  die Geschädigten der Brandkatastrophe in Eiterhagen beschlossen. Insgesamt wurden Spendengelder in Höhe 6.861,86 € an  die betroffenen Bewohner ausgezahlt.

Über 60 Spender haben nach dem Aufruf in der HNA Geldspenden eingezahlt. Die kleinste Spende belief sich auf 3,00 € die größte auf 1.000,00 €.

Die HNA wird über die Übergabe der Spenden berichten.

Energie Region Kassel GmbH & Co. KG
Zwischenbericht zur gesellschaftsrechtlichen Umgestaltung

Die Energie Region Kassel GmbH & Co. KG (ERK) wurde im Jahr 2011 gegründet, damit die Kommunen als Gesellschafter langfristig einen sichernden Einfluss auf die Entwicklung der Stromnetze vor Ort nehmen können. Zum damaligen Zeitpunkt war das Monopol der vier großen Energieversorger gerade aufgebrochen worden und bundesweit wurden Rekommunalisierungen vorgenommen. Zum strategische Partner wurde nach einem intensiven Auswahlverfahren die E.ON Mitte AG mit Sitz in Kassel ausgewählt. Diese gehörte zum E.ON Konzern und die Geschäftspolitik wurde maßgeblich von E.ON Energie mit Sitz in München bestimmt. Die Landkreise und die Stadt Göttingen hielten an der E.ON Mitte AG einen Anteil von 26,7 %.

Bei der Verteilung der Geschäftsanteile war es den Kommunen wichtig langfristig auf Augenhöhe mit dem strategischen Partner aus der Energiewirtschaft zusammen zu arbeiten, um so Einfluss nehmen zu können, dass eine gleichmäßige Weiterentwicklung des Stromnetzes im gesamten Gesellschaftergebiet stattfinden kann.

51 % der Geschäftsanteile der Energie Region Kassel GmbH & Co. KG (ERK) halten nunmehr 17 Kommunen über die Energie Region Kassel Beteiligungs GmbH & Co. KG (BERK). Die Gemeinde Söhrewald war Gründungsgesellschafterin. 49 % hält die EnergieNetz Mitte GmbH, die Netzgesellschaft, der aus der E.ON Mitte AG (später EAM) nach Rekommunalisierung hervorgegangenen EAM GmbH & Co. KG. Die EnergieNetz Mitte ist Pächterin des Stromnetzes der 17 Kommunen und damit für sämtliche operative Aufgaben des Netzbetriebes zuständig.

Ausgelöst durch den großen Rekommunalisierungsprozess im Landkreis Kassel und einhergehend mit einer Konzernbereinigung war es den Landkreisen und der Stadt Göttingen im Jahr 2013 möglich, ihren Anteil an der E.ON Mitte AG auf 100 % aufzustocken. Das Unternehmen wurde anschließend in „EAM" umfirmiert. In einem zweiten Schritt gaben die kommunalen Altgesellschafter den konzessionsgebenden Kommunen im Geschäftsgebiet der EAM die Möglichkeit, Anteile an dieser zu erwerben. Davon hat die Gemeinde Söhrewald im Jahr 2014 Gebrauch gemacht. Sie ist aktuell mit einem Anteil von 0,346 % an der EAM über die EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaft 5 GmbH und damit mittelbar an der EAM beteiligt.

Auswirkungen auf die Stromnetzgesellschaft der Kommunen im Landkreis Kassel hatte die Rekommunalisierung der EAM nicht. Es ergab sich dadurch vielmehr die Chance neben der Mitbestimmung über das konkrete Netz vor Ort zukünftig auch über die strategische Ausrichtung des Partners mitzuentscheiden. Insofern hatten die Kommunen, die an der BERK und an der EAM GmbH beteiligt sind, einen doppelten Nutzen.

Seit Beginn der strategischen Partnerschaft in der ERK sind jährlich ca. 1 Mio. Euro in den Erhalt und die Weiterentwicklung des Netzes investiert worden. Hierbei ist es gelungen, dass die Anzahl der jährlich konkret zu benennenden Bauprojekte gegenüber dem allgemeinen (unbestimmten) Budget erheblich gesteigert werden konnten. Dies hat Planungssicherheit für die Kommunen zur Folge. Bauprojekte, wie zum Beispiel das Erschließen neuer Baugebiete oder die Modernisierung von Straßen werden in einem neu definierten Prozess miteinander abgestimmt und tragen so zu einer Kongruenz von kommunalen und ERK-Maßnahmen bei. Dies hat spürbare Auswirkungen für die Menschen in den Kommune, weil Baumaßnahmen effektiver und damit weniger störend durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird für eine regelmäßige Instandhaltung des Netzes und dadurch zu einer hohen Netzsicherheit Sorge getragen.

Das Stromnetz ist an die EnergieNetz Mitte GmbH verpachtet und wird von dieser betrieben. Die ERK beschäftigt lediglich zwei Geschäftsführer, die jeweils von ihren entsendenden Stellen, d.h. der BERK und der EnergieNetz Mitte  bezahlt werden. Der kommunale Geschäftsführer ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer der BERK und der Kommunalwerke Region Kassel GmbH & Co. KG. Letztere haben einige Kommunen zur Realisierung von Windpark und Solarprojekten gegründet. Weiterhin wird eine kaufmännische Angestellte beschäftigt.

 

Das gesamte Netzgeschäft ist in Deutschland stark reguliert und wird von den Vorgaben der Bundesnetzagentur und begleitenden Gesetzen und Verordnungen dominiert. Dies führt dazu, dass das Regulierungsmanagement in der Energiewirtschaft ein immer bedeutenderes Betätigungsfeld wird und der Einfluss auf das operative Geschäft steigt.

Zu Beginn der 3. Regulierungsperiode, die gerade läuft, hat die Bundesnetzagentur die wirtschaftlich zu erzielenden Verzinsungen für das Eigenkapital und damit die wirtschaftliche Grundlage für alle Stromnetzbetreiber dramatisch abgesenkt. Da dies negative Auswirkungen für die gesamte Branche hatte, legten nahezu alle Unternehmen Klage hiergegen vor dem OLG Düsseldorf ein. Diese war insofern erfolgreich als das OLG der Bundesnetzagentur eine Neukalkulation auferlegt hat.

Die von der Bundesnetzagentur eingelegte Beschwerde gegen das Urteil des OLG Düsseldorf hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat der Auffassung der Bundesnetzagentur stattgegeben, so dass die Zinssätze der 3. Regulierungsperiode damit endgültig - auf dem niedrigen Niveau - feststehen. Für die folgenden Regulierungsperioden (4. Regulierungsperiode ab 2024) ist aufgrund der in Deutschland anhaltenden Niedrigzinsphase mit einer weiteren, deutlichen Absenkung der Zinsen zu rechnen.

Diese beiden Umstände, die zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Zinsentscheidungen der Bundesnetzagentur sowie die Tatsache, dass die EAM seit 2013 zu 100 % kommunale Gesellschafter und sich damit die strategische Ausrichtung deutlich zugunsten der Kommunen verändert hat, hat die Gesellschafterversammlung der BERK bewogen, Gespräche mit den Banken und der EAM aufzunehmen mit dem Ziel eine gesellschaftsrechtliche Vereinfachung zu bewirken.

 

Hierbei wurde folgender Zwischenstand erreicht:

Das Zielszenario geht davon aus, dass die BERK, in der die 17 Kommunen vereint sind, eine neue Sammel- und Vorschaltgesellschaft der EAM GmbH & Co. KG werden wird, wie das folgende Schaubild aufweist.

 

Hierzu ist es notwendig, dass die 51 %ige Beteiligung der BERK an der ERK an die EnergieNetz Mitte (EAM) verkauft wird. Der Kaufpreis wird als Bareinlage in die EAM gegen Gewährung von Anteilen eingelegt. Die BERK kauft damit Geschäftsanteile an der EAM. Das Stromnetz, das sich bislang im Eigentum der ERK befindet, wird in die EnergieNetz Mitte eingelegt.

Zur Berechnung des endgültigen Kaufpreises werden gutachterlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young die Unternehmenswerte für die ERK und die EAM zum Stichtag 31.12.2019 ermittelt. Hieraus ergibt sich schlussendlich der konkrete Beteiligungswert.

Ziel ist es, die Transaktion im Jahr 2020 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2020 zu vollziehen. Dieser Stichtag ermöglicht einen einfacheren kaufmännischen Übergang als ein Datum, dass mitten im Jahr liegt. Sowohl die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel als auch die finanzierenden Banken haben eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert, konkrete vertragliche Änderungen der Finanzierungsverträge seitens des Bankenkonsortiums stehen noch aus.

Zusätzlich zu den kaufmännischen Einzelschritten, die in entsprechende vertragliche Regelungen gegossen werden müssen, soll aus Sicht der 17 Kommunen der BERK der neu definierte und etablierte Prozess zur Abstimmung von Baumaßnahmen im örtlichen Stromnetz auch in der neuen Struktur beibehalten werden.

 

Weitere Schritte:

Die notwendigen Unterlagen (gesellschaftsrechtliche Verträge sowie Änderungen der Finanzierungsverträge) sollen im Herbst 2019 erstellt werden, so dass diese dann inklusive der mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Beschlussvorlagen an die Kommunen versandt werden können.

Es müssen sowohl die 17 Kommunen der BERK als auch sämtliche Gesellschafter der EAM darüber entscheiden.

Das bedeutet für die Kommunen wie Söhrewald, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, dass zwei Beschlüsse gefasst werden müssen. Als Gesellschafterin der BERK ist ein Beschluss über den Verkauf des Anteils und als Gesellschafterin der EAM ein Beschluss über die Aufnahme der BERK als Kommanditistin notwendig.

Eine Beratung und Beschlussfassung dieser zwei Vorlagen ist in Söhrewald voraussichtlich Ende diesen bzw. zum Beginn des kommenden Jahres möglich. Sobald die Beschlussvorlagen und die begleitenden Unterlagen vorliegen, ist geplant, die Beschlussvorlagen bereits als Entwurf zur Kenntnis zu übersenden und eine Einsichtnahme in die begleitenden Unterlagen zu ermöglichen, um eine ausreichende Vorbereitung der Beratung sicherzustellen.