Beschluss: zur Kenntnis genommen

Berichterstatter                                 Berichtszeitraum

 

Michael Steisel                                    30.10.2019      bis        10.2019

 

 

Haushaltsgenehmigung

 

Nach der Vorlage des Jahresabschlusses 2017 wurde der Gemeinde am heutigen Tage der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 genehmigt.

 

Träger der Dorfservicebusses

Nachdem die Trägerschaft des Dorfservicebusses von der Firma Wagenknecht auf die Firma  Amplifon gewechselt hatte ist jetzt wieder die Firma Wagenknecht Betreiberin des Dorfservices.

Die Vertragsbedingungen sind unverändert.

 

Jugendarbeit Söhrewald - Bauwagen Eiterhagen

Auf Initiative des Jugendbeirats der Gemeinde Söhrewald hat der Gemeindevorstand die Anschaffung eines Zirkuswagens für die Jugendarbeit in Eiterhagen beschlossen.

Der Wagen wurde im Juni beschafft und in Eiterhagen aufgestellt.

Nachdem der erste Übergabetermin kurzfristig abgesagt wurde, fand dann nach den Sommerferien eine zweiter Termin statt. Zu diesem Termin waren zahlreiche Kinder, Jugendliche und Eltern aus Eiterhagen anwesend. Es wurde vereinbart, dass die Eltern bei der Herrichtung des Wagens mit Hand anlegen. Als Koordinator zur Gemeinde wurde Herr Steffen Tassler benannt.

 

Satzung für die Elternbeiräte der Kindertagesstätten der Gemeinde Söhrewald

Am 28.11.2019 fand ein Gespräch zwischen den neuen Elternbeiratsvorsitzenden der Kindertagesstätten in Wellerode und dem Bürgermeister statt. Neben allgemeinen Sacherhalten war auch die Satzung für die Elternbeiräte Thema der Besprechung. Die Elternbeiräte teilen die Auffassung, dass eine Elternbeiratssatzung die Arbeit der Kindertagesstätten nicht behindern darf. Gemeinsam wurde vereinbart, dass im neuen Jahr in einem weiteren Gespräch ein Satzungsentwurf erarbeitet werden soll. Die Elternbeiräte werden sich auch dazu untereinander abstimmen. 

Energie Region Kassel GmbH & Co. KG
Zwischenbericht zur gesellschaftsrechtlichen Umgestaltung

Die Energie Region Kassel GmbH & Co. KG (ERK) wurde im Jahr 2011 gegründet, damit die Kommunen als Gesellschafter langfristig einen sichernden Einfluss auf die Entwicklung der Stromnetze vor Ort nehmen können. Zum damaligen Zeitpunkt war das Monopol der vier großen Energieversorger gerade aufgebrochen worden und bundesweit wurden Rekommunalisierungen vorgenommen. Zum strategischen Partner wurde nach einem intensiven Auswahlverfahren die E.ON Mitte AG mit Sitz in Kassel ausgewählt. Diese gehörte zum E.ON Konzern und die Geschäftspolitik wurde maßgeblich von E.ON Energie mit Sitz in München bestimmt. Die Landkreise und die Stadt Göttingen hielten an der E.ON Mitte AG einen Anteil von 26,7 %.

Bei der Verteilung der Geschäftsanteile war es den Kommunen wichtig langfristig auf Augenhöhe mit dem strategischen Partner aus der Energiewirtschaft zusammen zu arbeiten, um so Einfluss nehmen zu können, dass eine gleichmäßige Weiterentwicklung des Stromnetzes im gesamten Gesellschaftergebiet stattfinden kann.

51 % der Geschäftsanteile der Energie Region Kassel GmbH & Co. KG (ERK) halten nunmehr 17 Kommunen über die Energie Region Kassel Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERK). Die Gemeinde Söhrewald war Gründungsgesellschafterin. 49 % hält die EnergieNetz Mitte GmbH, die Netzgesellschaft, der aus der E.ON Mitte AG (später EAM) nach Rekommunalisierung hervorgegangenen EAM GmbH & Co. KG. Die EnergieNetz Mitte ist Pächterin des Stromnetzes der 17 Kommunen und damit für sämtliche operative Aufgaben des Netzbetriebes zuständig.

Ausgelöst durch den großen Rekommunalisierungsprozess im Landkreis Kassel und einhergehend mit einer Konzernbereinigung war es den Landkreisen und der Stadt Göttingen im Jahr 2013 möglich, ihren Anteil an der E.ON Mitte AG auf 100 % aufzustocken. Das Unternehmen wurde anschließend in „EAM" umfirmiert. In einem zweiten Schritt gaben die kommunalen Altgesellschafter den konzessionsgebenden Kommunen im Geschäftsgebiet der EAM die Möglichkeit, Anteile an dieser zu erwerben. Davon hat die Gemeinde Söhrewald im Jahr 2014 Gebrauch gemacht. Sie ist aktuell mit einem Anteil von 0,128 % an der EAM über die EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaft 5 GmbH und damit mittelbar an der EAM beteiligt.

Auswirkungen auf die Stromnetzgesellschaft der Kommunen im Landkreis Kassel hatte die Rekommunalisierung der EAM nicht. Es ergab sich dadurch vielmehr die Chance neben der Mitbestimmung über das konkrete Netz vor Ort zukünftig auch über die strategische Ausrichtung des Partners mitzuentscheiden. Insofern hatten die Kommunen, die an der BERK und an der EAM GmbH beteiligt sind, einen doppelten Nutzen.

Seit Beginn der strategischen Partnerschaft in der ERK sind jährlich ca. 1 Mio. Euro in den Erhalt und die Weiterentwicklung des Netzes investiert worden. Hierbei ist es gelungen, dass die Anzahl der jährlich konkret zu benennenden Bauprojekte gegenüber dem allgemeinen (unbestimmten) Budget erheblich gesteigert werden konnten. Dies hat Planungssicherheit für die Kommunen zur Folge. Bauprojekte, wie zum Beispiel das Erschließen neuer Baugebiete oder die Modernisierung von Straßen werden in einem neu definierten Prozess miteinander abgestimmt und tragen so zu einer Kongruenz von kommunalen und ERK-Maßnahmen bei. Dies hat spürbare Auswirkungen für die Menschen in den Kommunen, weil Baumaßnahmen effektiver und damit weniger störend durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird für eine regelmäßige Instandhaltung des Netzes und dadurch zu einer hohen Netzsicherheit Sorge getragen.

Das Stromnetz ist an die EnergieNetz Mitte GmbH verpachtet und wird von dieser betrieben. Die ERK beschäftigt lediglich zwei Geschäftsführer, die jeweils von ihren entsendenden Stellen, d.h. der BERK und der EnergieNetz Mitte  bezahlt werden. Der kommunale Geschäftsführer ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer der BERK und der Kommunalwerke Region Kassel GmbH & Co. KG. Letztere haben einige Kommunen zur Realisierung von Windpark und Solarprojekten gegründet. Weiterhin wird eine kaufmännische Angestellte beschäftigt.

Das gesamte Netzgeschäft ist in Deutschland stark reguliert und wird von den Vorgaben der Bundesnetzagentur und begleitenden Gesetzen und Verordnungen dominiert. Dies führt dazu, dass das Regulierungsmanagement in der Energiewirtschaft ein immer bedeutenderes Betätigungsfeld wird und der Einfluss auf das operative Geschäft steigt.

Zu Beginn der 3. Regulierungsperiode, die gerade läuft, hat die Bundesnetzagentur die wirtschaftlich zu erzielenden Verzinsungen für das Eigenkapital und damit die wirtschaftliche Grundlage für alle Stromnetzbetreiber dramatisch abgesenkt. Da dies negative Auswirkungen für die gesamte Branche hatte, legten nahezu alle Unternehmen Klage hiergegen vor dem OLG Düsseldorf ein. Diese war insofern erfolgreich als das OLG der Bundesnetzagentur eine Neukalkulation auferlegt hat.

Die von der Bundesnetzagentur eingelegte Beschwerde gegen das Urteil des OLG Düsseldorf hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat der Auffassung der Bundesnetzagentur stattgegeben, so dass die Zinssätze der 3. Regulierungsperiode damit endgültig - auf dem niedrigen Niveau - feststehen. Für die folgenden Regulierungsperioden (4. Regulierungsperiode ab 2024) ist aufgrund der in Deutschland anhaltenden Niedrigzinsphase mit einer weiteren, deutlichen Absenkung der Zinsen zu rechnen.

Diese beiden Umstände, die zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Zinsentscheidungen der Bundesnetzagentur sowie die Tatsache, dass die EAM seit 2013 zu 100 % kommunale Gesellschafter und sich damit die strategische Ausrichtung deutlich zugunsten der Kommunen verändert hat, hat die Gesellschafterversammlung der BERK bewogen, Gespräche mit den Banken und der EAM aufzunehmen mit dem Ziel eine gesellschaftsrechtliche Vereinfachung zu bewirken.

 

 

Hierbei wurde folgender Zwischenstand erreicht:

Das Zielszenario geht davon aus, dass die BERK, in der die 17 Kommunen vereint sind, eine neue Sammel- und Vorschaltgesellschaft der EAM GmbH & Co. KG werden wird, wie das folgende Schaubild aufweist.

 

Hierzu ist es notwendig, dass die 51 %ige Beteiligung der BERK an der ERK an die EnergieNetz Mitte (EAM) verkauft wird. Der Kaufpreis wird als Bareinlage in die EAM gegen Gewährung von Anteilen eingelegt. Die BERK kauft damit Geschäftsanteile an der EAM. Das Stromnetz, das sich bislang im Eigentum der ERK befindet, wird in die EnergieNetz Mitte eingelegt.

Zur Berechnung des endgültigen Kaufpreises werden gutachterlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young die Unternehmenswerte für die ERK und die EAM zum Stichtag 31.12.2019 ermittelt. Hieraus ergibt sich schlussendlich der konkrete Beteiligungswert.

Ziel ist es, die Transaktion im Jahr 2020 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2020 zu vollziehen. Dieser Stichtag ermöglicht einen einfacheren kaufmännischen Übergang als ein Datum, dass mitten im Jahr liegt. Sowohl die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel als auch die finanzierenden Banken haben eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert, konkrete vertragliche Änderungen der Finanzierungsverträge seitens des Bankenkonsortiums stehen noch aus.

Zusätzlich zu den kaufmännischen Einzelschritten, die in entsprechende vertragliche Regelungen gegossen werden müssen, soll aus Sicht der 17 Kommunen der BERK der neu definierte und etablierte Prozess zur Abstimmung von Baumaßnahmen im örtlichen Stromnetz auch in der neuen Struktur beibehalten werden.

 

Weitere Schritte:

Die notwendigen Unterlagen (gesellschaftsrechtliche Verträge sowie Änderungen der Finanzierungsverträge) sollen im Herbst 2019 erstellt werden, so dass diese dann inklusive der mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Beschlussvorlagen an die Kommunen versandt werden können.

Es müssen sowohl die 17 Kommunen der BERK als auch sämtliche Gesellschafter der EAM darüber entscheiden.

Das bedeutet für die Kommunen wie Söhrewald, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, dass zwei Beschlüsse gefasst werden müssen. Als Gesellschafterin der BERK ist ein Beschluss über den Verkauf des Anteils und als Gesellschafterin der EAM ein Beschluss über die Aufnahme der BERK als Kommanditistin notwendig.

Eine Beratung und Beschlussfassung dieser zwei Vorlagen ist in Söhrewald voraussichtlich Ende diesen bzw. zum Beginn des kommenden Jahres möglich. Sobald die Beschlussvorlagen und die begleitenden Unterlagen vorliegen, ist geplant, die Beschlussvorlagen bereits als Entwurf zur Kenntnis zu übersenden und eine Einsichtnahme in die begleitenden Unterlagen zu ermöglichen, um eine ausreichende Vorbereitung der Beratung sicherzustellen.

                                               

Jahresterminplan

Der Jahresterminplan für das Jahr 2020 wurde mit den Fraktionen abgestimmt. Der Plan wird heute mit dem Bericht des Gemeindevorstands vorgelegt.

 

Weihnachtsgrüße

Bürgermeister Steisel bedankt sich bei den Mandatsträgern aller kommunalen Gremien sowie bei allen ehrenamtlichen Vertretern der Vereine und Verbände für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Das Neue Jahr bringt für uns alle neue Herausforderungen und Chancen.

In Söhrewald feiern wir 50 Jahre Zusammenschluss. Die Vereine Verbände haben einen bunten Strauß von Veranstaltungen geplant. Wir finden in dem ausgelegten Programm Bewährtes und Neues aber auch  ortsteilübergreifende Kooperationen.

Die Veranstaltungen im Jubiläumsjahr sollen die Menschen in den Dörfern näherbringen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich einmal umzuschauen welche Vielfalt unsere Dörfer und unser Dorf zu bieten hat.

Der Bürgermeister wünscht allen Anwesenden ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start im Jahr 2020.