Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss zur Beantragung der Baugenehmigung unter Berücksichtigung der oben aufgelisteten Vorgaben an das Architekturbüro Steyer zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Frau Jabbarian vom Architekturbüro Steyer stellte den 2. Entwurf für den Anbau der Kindertagesstätte „Kleine Waldwichte“ unter Einbeziehung der abgestimmten Empfehlungen und Orientierungshilfe der Nordhessischen Jugendämter und Landkreise im Haupt- und Finanzausschuss vor.
Investitionskosten können aufgrund der aktuellen Lage keine präsentiert werden.

Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Nach Beratung des Entwurfes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung, den Auftragt zur Genehmigungsplanung an das Architekturbüro Steyer unter den folgenden Vorgaben zu erteilen:

- Bei der Genehmigungsplanung ist die Variante mit dem direkten Zugang von Aussen und der damit verbunden natürlichen Belichtung der Küche zu wählen.

- Vor Beginn der Ausschreibungen sind die auf der Ausführungsplanung basierenden Kostenberechnungen der Gemeindevertretung zur Genehmigung der Ausschreibungen vorzulegen.

- Bei den vorzulegenden Kostenberechnungen sollen nochmals die Kosten für die Varianten Massivbau und Holzständerbau ermittelt werden.

Bei der Ermittlung des Honorarsatzes auf Basis der tatsächlich anrechenbaren Baukosten in Höhe von geschätzten 787.168,88€ ist für die Leistungsphasen 2-4 (HOAI § 34) unter Anwendung der Honorartafel HOAI § 35 Honorarzone III Von-Satz ein Betrag von 29.844,59€ brutto vorzusehen.