Sitzung: 17.12.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich
über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO ist mindestens zweimal im
Haushaltsjahr ein Bericht vorzulegen. Darin heißt es, das es zweckmäßig erscheint
die Berichtstermine auf den 1. Mai und 1. November zu legen. Der
Haushaltsvollzug in den ersten vier Monaten des Jahres wird schon eine gewisse
Einschätzung über die Entwicklung des laufenden Jahres zulassen und die zum 1.
November verfügbaren Informationen werden für die Planung und Beratung des
Haushalts für das kommende Jahr benötigt.
Der Gemeindevertretung wurde am 17.09.2014 der erste Bericht gemäß § 28 Abs. 1
GemHVO mit Stand 01.09.2014 vorgelegt und hat diesen zur Kenntnis genommen.
Hierauf folgt nun der zweite Bericht gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO mit Stand vom
10.12.2014.
Zunächst stellen wir
Ihnen eine Übersicht einiger Erträge mit Stand 10.12.2014 dar:
Ertragsart |
Haushaltsansatz (Euro) |
Anordnungssoll (Euro) |
Differenz (Euro) |
Grundsteuer A |
26.700,00 |
26.675,73 |
-24,27 |
Grundsteuer B |
505.600,00 |
506.056,47 |
456,47 |
Gewerbesteuer |
380.000,00 |
506.173,97 |
126.173,97 |
Hundesteuer |
24.000,00 |
24.255,39 |
255,39 |
Schlüsselzuweisung |
1.508.671,00 |
1.382.953,00 |
-125.718,00 |
Gemeindeanteil
Einkommensteuer |
2.110.000,00 |
2.069.418,15 |
-40.581,85 |
Ausgleichsleistungen
Familienleistungsgesetz |
153.532,00 |
153.394,00 |
-138,00 |
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer |
49.968,00 |
46.801,57 |
-166,43 |
Abwassergebühren |
656.500,00 |
660.228,53 |
3.728,53 |
Wassergebühren |
418.177,00 |
419.930,82 |
1.753,82 |
Kindergartengebühren |
155.000,00 |
180.411,03 |
25.411,03 |
Bestattungsgebühren |
30.000,00 |
22.541,28 |
-7.458,72 |
Dorfservice ->
Umsatzerlöse |
6.500,00 |
5.835,00 |
-665,00 |
Zu beachten ist,
dass bei den Erträgen Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Ausgleichszahlungen
Familienleistungsausgleich von der Oberfinanzdirektion die Zahlungen für das
1., 2., 3. und 4. Quartal 2014 erfolgt sind.
Die Zahlen liegen im Rahmen der von der Verwaltung vorgenommenen vorsichtigen
Schätzungen.
Bei der Endabrechnung für das 4. Quartal 2014 im Januar 2015 ist mit einer
Verbesserung des geplanten Haushaltsansatzes zu erwarten.
Erfreulich ist die
Entwicklung im Bereich der Benutzungsgebühren in den Kindertagesstätten und im
Bereich der Gewerbesteuer.
Hier haben sich die
Zahlen im Hinblick auf die Planung des Haushaltsansatzes 2014 deutlich
verbessert.
Im Bereich der
Bestattungsgebühren wird der geplante Haushaltsansatz voraussichtlich nicht
erreicht. Eine nochmalige Gebührenerhöhung in diesem Bereich ist ab 01.01.2015
geplant.
In allen anderen Bereichen sieht es so aus, dass der geplante Haushaltsansatz
erreicht wird.
Bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen ist ebenfalls ein erfreuliches Ergebnis, mit
Stand: 10.12.2014 der Ergebnisrechnung festzustellen.
Ein Betrag von rund 20 % des Gesamtansatzes in Höhe von 1.253.617 € stehen noch
als Haushaltsmittel zur Verfügung.
Hervorzuheben sind
Überschreitungen in folgenden Bereichen (> 5.000,00 €) des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes.
Hier sind von den Produktverantwortlichen, zum Teil noch entsprechende
Beschlussempfehlungen mit Begründung, warum diese über- bzw. außerplanmäßigen
Ausgaben entstanden sind, an die Gremien weiterzugeben.
Produkt |
Hhst. |
Bezeichnung |
Ansatz 2014 |
Üpl. / Apl. Ausgabe |
11114 |
61640000 |
Instandhaltung von Kfz |
14.000,00 € |
6.171,48 € |
11118 |
77200000 |
Kredit- und
Überziehungsprovisionen |
15.000,00 € |
5.840,23 € |
36501 |
61010000 |
Verpflegungskosten
Kindertagesstätten |
21.000,00 € |
7.700,00 € |
51101 |
61200400 |
Entwicklungs-, Versuchs- und
Konstruktionsarbeiten - Dorferneuerung |
0,00 € |
8.000,00 € |
53301 |
09510000 |
Sanierung Brunnengebäude
Eiterhagen Projekt: 53301-09 |
0,00 € |
13.189,79 € |
53301 |
60510000 |
Wasserversorgung Strom |
90.000,00 € |
5.177,51 € |
53301 |
61650100 |
Reparatur/Instandhaltung
Hausanschlüsse |
17.500,00 € |
9.924,66 € |
53801 |
71230000 |
Zuweisungen für laufende
Zwecke an Zweckverbände und dergleichen |
422.502,00 € |
54.837,00 € |
54101 |
60510000 |
Straßenbeleuchtung Strom |
41.700,00 € |
30.347,23 € |
54101 |
67710000 |
Aufwendungen für
Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichtskosten |
400,00 € |
7.426,96 € |
54707 |
09630000 |
Ausbau Bushaltestellen /
Wartehallen Projekt: 54707-01 |
0,00 € |
10.031,93 € |
55501 |
61690000 |
sonstige Fremdinstandhaltung |
16.000,00 € |
10.000,00 € |
Nachstehend wird der
aktuelle Stand der im Haushaltssicherungskonzept von der
Gemeindevertretung beschlossenen
Maßnahmen stichpunktartig erläutert:
Maßnahme |
Stand |
Erhöhung der
Gebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser |
Die
Nutzungsgebühren wurden ab dem 01.01.2014 um 15 % angehoben (Aufrundung auf
volle €-Beträge). Die Gebührenordnung wurde zum 01.01.2014 geändert. Um eine bessere
Auslastung und damit weitere Einnahmen zu generieren, wurde die Möglichkeit
eröffnet, den kleinen Raum im DGH Wellerode mit Küche zu mieten. |
Beteiligung der
Vereine und Verbände an den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der
Clubhäuser |
Das Bewusstsein
für Kosteneinsparungen vor allem im Bereich Strom soll nochmals gestärkt
werden. In diesen Gesprächen ist die Bereitschaft der Vereine und Verbände
zur Übernahme der Clubhäuser zu klären. Mit den Vereinen
und Verbänden wurden Gespräche geführt. Die Vereine setzen jetzt alle
Möglichkeiten zur Energieeinsparung um. Für die
freiwillige Übernahme von Clubhäusern besteht keine Bereitschaft. Nur der
Verkehrsverein Eiterhagen wird die Grillhütte Eiterhagen komplett übernehmen.
Sollten die freiwilligen Sparmaßnahmen der Vereine nicht zum Erfolg führen,
sind weitere Schritte zu prüfen. |
Erhöhung der
Gebühren im Produkt Brandschutz |
Die Neufassung der
Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Söhrewald wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Gebühren
für Feuerwehreinsätze wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. |
Erhöhung der
Gebühren im Produkt Tageseinrichtungen für
Kinder |
Die Neufassung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen
für Kinder der Gemeinde Söhrewald
wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Kindergartengebühren wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. |
Erhöhung der
Gebühren im Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen |
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Änderungssatzung zur
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die
Bestattungsgebühren wurden damit zum 01.01.2014 erhöht. |
Anpassung der
Hebesätze Grundsteuer A |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 340 v.H. auf 400 v.H. erhöht. |
Anpassung der
Hebesätze Grundsteuer B |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 320 v.H. auf 380 v.H. erhöht. Die Grundsteuer B
soll im Jahr 2015 von 380 v.H. auf |
Anpassung der
Hebesätze Gewerbesteuer |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 390 v.H. auf 410 v.H. erhöht. |
Anpassung der
Hundesteuer |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Hundesteuer wurde damit zum
01.01.2014 erhöht. |
Reduzierung der
Sitzungsgelder |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Neufassung
der Entschädigungssatzung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Senkung der
Sitzungsgelder inkl. der Fahrtkosten wurde damit zum 01.01.2014 beschlossen. |
Saisonarbeiter
Bauhof |
In der Saison 2013
wurde eine Saisonkraftstelle im Bereich Schwimmbad nicht wieder besetzt. Wegfall der
zweiten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2014. Einsparung = 15.000,-€. Wegfall der
dritten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2015. Einsparung = 15.000,-€. Die Vorschläge
wurden bereits komplett zum Haushaltsjahr 2014 umgesetzt. Im Bereich des
Bauhofes werden ab 2014 keine Saisonkräfte mehr beschäftigt. |
Schließung der
Bücherei Wattenbach |
Zum 31.12.2013
wurde die Bücherei in Wattenbach aufgelöst. Der Mietvertrag für die Räume in
Wattenbach ist zum 30.04.2014 ausgelaufen. Die Bücher und das Inventar
wurden, soweit noch nutzbar, in die Bücherei Wellerode überführt. |
Bauhof Kw für Altersteilzeit |
Für den Fall, dass die Saisonkräfte
komplett wegfallen, sollte die Stelle Krah wieder neu besetzt werden ; siehe
Anmerkungen des Arbeitskreises vom 26.02.2013: Konkrete Vorschläge des
Arbeitskreises HSK: -derzeit keine- |
Jugendarbeit;
Verringerung des Gemeindeanteils |
Die Vereinbarung
zur Jugendarbeit mit der Kirche wurde von Seiten der Verwaltung zum
31.12.2014 gekündigt. Der Vertrag soll
zum 01.01.2015 in Kraft treten. Der Vertrag wird der Gemeindevertretung in
der nächsten Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. |
Beförderung der
Kindergartenkinder aus Eiterhagen |
Der Vertrag mit
dem NVV wurde von Seiten der Verwaltung zum 01.01.2014 gekündigt. |
Kooperation der
Gemeindepflegestation |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 26.02.2014 den Beschluss
gefasst, dem Zweckverband der Sozialstation Lohfelden, Kaufungen, Nieste
beizutreten. Der Beitritt ist zum 01.07.2014 erfolgt. Die Aktivitäten der
Pflegestation Söhrewald sind damit beendet. Die Mitarbeiterinnen sind in den
neuen Zweckverband Pflegestation Kaufunger Wald-Söhre übergegangen. Die
Altersteilzeitfälle verbleiben bei der Gemeinde Söhrewald. |
Schließung des
Waldschwimmbades in Wattenbach |
Das Schwimmbad
wurde im Jahr 2013 im gewohnten Umfang weiterbetrieben. Aufgrund des
Beschlusses der Gemeindevertretung zum HSK 2013 ist das Produkt Schwimmbad ab
2014 aus der Haushaltsplanung zu nehmen. Im Herbst 2013 hat sich der
Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. gegründet. Dieser möchte den
Betrieb des Waldschwimmbades ab 2014 weiterführen und aufrechterhalten. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014
einen entsprechenden Betreibervertrag mit dem Förderverein beschlossen. Im
Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von
40.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung ist auf ein Jahr
befristet. Die Fördermittel werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
eingespart. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014
einen neuen Betreibervertrag zur Übergabe des Betriebs des Waldschwimmbades
in Wattenbach an den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. beschlossen.
Im Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein jährlich ein Zuschuss in
Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wird unbefristet zum
01.01.2015 abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016
möglich. Die Fördermittel sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
einzusparen. |
Kündigung der
Parkplatzfläche am Waldschwimmbad Wattenbach |
Der Pachtvertrag
wurde von Seiten der Verwaltung zum 31.12.2013 gekündigt. |
Gullyreinigung |
Ab dem
Haushaltsjahr 2013 wird die Gullyreinigung nur noch 1 x jährlich durch die
Feuerwehr durchgeführt. |
Einschränkung des
Winterdienstes |
Die
Gemeindevertretung hat mit dem HSK 2013 beschlossen, dass künftig nur noch
die mit oberster Priorität zu reinigenden Straßen und Wege vom Schnee zu
befreien sind. Der Räum- und Streuplan wurde, in Abstimmung mit dem
Gemeindevorstand, entsprechend angepasst und wurde zur Saison 2013 / 2014
erstmals eingesetzt. |
Müllcontainer auf
Bauhof |
Auf Vorschlag des
Bauhofleiters werden ab 2014 für die Entsorgung auf dem Bauhof Presscontainer
eingesetzt. Dadurch werden die Müllgebühren um ca. 1.200 € reduziert. |
Im Finanzhaushalt 2014 sind diverse Projekte veranschlagt.
Als Anlage 1 ist eine
Auflistung aller Projekte mit Angaben aus der Hül (Haushaltsüberwachung) zum
Stand: 10.12.2014 und Informationen zum Sachstand der Maßnahmen bzw. der
Projekte beigefügt.
Von Seiten der
Finanzabteilung wird zurzeit verstärkt an den Jahresabschlüssen für die Jahre
2009 – 2012 gearbeitet.
Denn erst nach Aufstellung des Jahresabschlusses für das 2012 ist mit einer Genehmigung
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 zu rechnen.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter/innen
bestrebt, auch das Zahlenwerk für den Haushaltsplan 2015 und das
Haushaltssicherungskonzept, nebst einer Auflistung aller freiwilligen
Leistungen für das Haushaltsjahr 2015, Zug- um zugweise zusammenzustellen.
Aufgrund des vorläufigen Rechnungsergebnisses vom 10.12.2014 ist voraussichtlich
mit einer Reduzierung des veranschlagten Fehlbedarfs zu rechnen.