Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO  ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO ist mindestens zweimal im Haushaltsjahr ein Bericht vorzulegen. Darin heißt es, das es zweckmäßig erscheint die Berichtstermine auf den 1. Mai und 1. November zu legen. Der Haushaltsvollzug in den ersten vier Monaten des Jahres wird schon eine gewisse Einschätzung über die Entwicklung des laufenden Jahres zulassen und die zum 1. November verfügbaren Informationen werden für die Planung und Beratung des Haushalts für das kommende Jahr benötigt.


Der Gemeindevertretung wurde am 17.09.2014 der erste Bericht gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO mit Stand 01.09.2014 vorgelegt und hat diesen zur Kenntnis genommen.
Hierauf folgt nun der zweite Bericht gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO mit Stand vom 10.12.2014.

Zunächst stellen wir Ihnen eine Übersicht einiger Erträge mit Stand 10.12.2014 dar:

 

Ertragsart

Haushaltsansatz (Euro)

Anordnungssoll (Euro)

Differenz (Euro)

Grundsteuer A

26.700,00

26.675,73

-24,27

Grundsteuer B

505.600,00

506.056,47

456,47

Gewerbesteuer

380.000,00

506.173,97

126.173,97

Hundesteuer

24.000,00

24.255,39

255,39

Schlüsselzuweisung

1.508.671,00

1.382.953,00

-125.718,00

Gemeindeanteil Einkommensteuer

2.110.000,00

2.069.418,15

-40.581,85

Ausgleichsleistungen Familienleistungsgesetz

153.532,00

153.394,00

-138,00

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

49.968,00

46.801,57

-166,43

Abwassergebühren

656.500,00

660.228,53

3.728,53

Wassergebühren

418.177,00

419.930,82

1.753,82

Kindergartengebühren

155.000,00

180.411,03

25.411,03

Bestattungsgebühren

30.000,00

22.541,28

-7.458,72

Dorfservice -> Umsatzerlöse

6.500,00

5.835,00

-665,00

 

Zu beachten ist, dass bei den Erträgen Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Ausgleichszahlungen Familienleistungsausgleich von der Oberfinanzdirektion die Zahlungen für das 1., 2., 3. und 4. Quartal 2014 erfolgt sind.
Die Zahlen liegen im Rahmen der von der Verwaltung vorgenommenen vorsichtigen Schätzungen.
Bei der Endabrechnung für das 4. Quartal 2014 im Januar 2015 ist mit einer Verbesserung des geplanten Haushaltsansatzes zu erwarten.

Erfreulich ist die Entwicklung im Bereich der Benutzungsgebühren in den Kindertagesstätten und im Bereich der Gewerbesteuer.

Hier haben sich die Zahlen im Hinblick auf die Planung des Haushaltsansatzes 2014 deutlich verbessert.

Im Bereich der Bestattungsgebühren wird der geplante Haushaltsansatz voraussichtlich nicht erreicht. Eine nochmalige Gebührenerhöhung in diesem Bereich ist ab 01.01.2015 geplant.
In allen anderen Bereichen sieht es so aus, dass der geplante Haushaltsansatz erreicht wird.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist ebenfalls ein erfreuliches Ergebnis, mit Stand: 10.12.2014 der Ergebnisrechnung festzustellen.
Ein Betrag von rund 20 % des Gesamtansatzes in Höhe von 1.253.617 € stehen noch als Haushaltsmittel zur Verfügung.

Hervorzuheben sind Überschreitungen in folgenden Bereichen (> 5.000,00 €) des Ergebnis- und Finanzhaushaltes.
Hier sind von den Produktverantwortlichen, zum Teil noch entsprechende Beschlussempfehlungen mit Begründung, warum diese über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind, an die Gremien weiterzugeben.


 

Produkt

Hhst.

Bezeichnung

Ansatz 2014

Üpl. / Apl. Ausgabe

11114

61640000

Instandhaltung von Kfz

14.000,00 €

           6.171,48 €

11118

77200000

Kredit- und Überziehungsprovisionen

15.000,00 €

           5.840,23 €

36501

61010000

Verpflegungskosten Kindertagesstätten

21.000,00 €

           7.700,00 €

51101

61200400

Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten - Dorferneuerung

0,00 €

           8.000,00 €

53301

09510000

Sanierung Brunnengebäude Eiterhagen  Projekt: 53301-09

0,00 €

        13.189,79 €

53301

60510000

Wasserversorgung Strom

90.000,00 €

           5.177,51 €

53301

61650100

Reparatur/Instandhaltung Hausanschlüsse

17.500,00 €

           9.924,66 €

53801

71230000

Zuweisungen für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergleichen

422.502,00 €

        54.837,00 €

54101

60510000

Straßenbeleuchtung Strom

41.700,00 €

        30.347,23 €

54101

67710000

Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichtskosten

400,00 €

           7.426,96 €

54707

09630000

Ausbau Bushaltestellen / Wartehallen  Projekt: 54707-01

0,00 €

        10.031,93 €

55501

61690000

sonstige Fremdinstandhaltung

16.000,00 €

        10.000,00 €

 

 

Nachstehend wird der aktuelle Stand der im Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung  beschlossenen Maßnahmen stichpunktartig erläutert:

 

Maßnahme

Stand

Erhöhung der Gebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser

Die Nutzungsgebühren wurden ab dem 01.01.2014 um 15 % angehoben (Aufrundung auf volle €-Beträge). Die Gebührenordnung wurde zum 01.01.2014 geändert.

Um eine bessere Auslastung und damit weitere Einnahmen zu generieren, wurde die Möglichkeit eröffnet, den kleinen Raum im DGH Wellerode mit Küche zu mieten.

Beteiligung der Vereine und Verbände an den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Clubhäuser

Das Bewusstsein für Kosteneinsparungen vor allem im Bereich Strom soll nochmals gestärkt werden. In diesen Gesprächen ist die Bereitschaft der Vereine und Verbände zur Übernahme der Clubhäuser zu klären.

Mit den Vereinen und Verbänden wurden Gespräche geführt. Die Vereine setzen jetzt alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung um.

Für die freiwillige Übernahme von Clubhäusern besteht keine Bereitschaft. Nur der Verkehrsverein Eiterhagen wird die Grillhütte Eiterhagen komplett übernehmen. Sollten die freiwilligen Sparmaßnahmen der Vereine nicht zum Erfolg führen, sind weitere Schritte zu prüfen.  

Erhöhung der Gebühren im Produkt Brandschutz

Die Neufassung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Söhrewald wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Gebühren für Feuerwehreinsätze wurden damit zum 01.08.2013 erhöht.

Erhöhung der Gebühren im Produkt Tageseinrichtungen für  Kinder

Die Neufassung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Kindergartengebühren wurden damit zum 01.08.2013 erhöht.

Erhöhung der Gebühren im Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Bestattungsgebühren wurden damit zum 01.01.2014 erhöht.
Die Gebühren sollen auf der Basis der bestehenden Kalkulation im Jahr 2015 linear um weitere 15 % ab 01.01.2015 angehoben werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 25.11.2014 eine weitere Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald ab 01.01.2015 beschlossen.

Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde damit zum 01.01.2014 von derzeit 340 v.H. auf 400 v.H. erhöht.
Die Grundsteuer A soll im Jahr 2015 von 400 v.H. auf
460 v.H. angehoben werden.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer wurde der Gemeindevertretung am 25.11.2014 vorgelegt und an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen. Ein Beschluss ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2014 zu erwarten.

Anpassung der Hebesätze Grundsteuer B

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde damit zum 01.01.2014 von derzeit 320 v.H. auf 380 v.H. erhöht.

Die Grundsteuer B soll im Jahr 2015 von 380 v.H. auf
440 v.H. angehoben werden.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer wurde der Gemeindevertretung am 25.11.2014 vorgelegt und an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen. Ein Beschluss ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2014 zu erwarten.

Anpassung der Hebesätze Gewerbesteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde damit zum 01.01.2014 von derzeit 390 v.H. auf 410 v.H. erhöht.

Anpassung der Hundesteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Hundesteuer wurde damit zum 01.01.2014 erhöht.
Die Hundesteuer soll zum 01.01.2015 um weitere 15 % angehoben werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 25.11.2014 eine weitere Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Söhrewald ab 01.01.2015 beschlossen.

Reduzierung der Sitzungsgelder

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Senkung der Sitzungsgelder inkl. der Fahrtkosten wurde damit zum 01.01.2014 beschlossen.

Saisonarbeiter Bauhof

In der Saison 2013 wurde eine Saisonkraftstelle im Bereich Schwimmbad nicht wieder besetzt.
Konkrete Vorschläge des Arbeitskreises HSK:

Wegfall der zweiten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2014. Einsparung = 15.000,-€.

Wegfall der dritten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2015. Einsparung = 15.000,-€.

 

Die Vorschläge wurden bereits komplett zum Haushaltsjahr 2014 umgesetzt. Im Bereich des Bauhofes werden ab 2014 keine Saisonkräfte mehr beschäftigt. 

Schließung der Bücherei Wattenbach

Zum 31.12.2013 wurde die Bücherei in Wattenbach aufgelöst. Der Mietvertrag für die Räume in Wattenbach ist zum 30.04.2014 ausgelaufen. Die Bücher und das Inventar wurden, soweit noch nutzbar, in die Bücherei Wellerode überführt.

Bauhof Kw für Altersteilzeit

Für den Fall, dass die Saisonkräfte komplett wegfallen, sollte die Stelle Krah wieder neu besetzt werden ; siehe Anmerkungen des Arbeitskreises vom 26.02.2013: Konkrete Vorschläge des Arbeitskreises HSK: -derzeit keine-
Nach Eintritt des Herrn Krah in die Ruhephase der Altersteilzeit wurde die Stelle ab April 2014 nicht wiederbesetzt.

Jugendarbeit; Verringerung des Gemeindeanteils

Die Vereinbarung zur Jugendarbeit mit der Kirche wurde von Seiten der Verwaltung zum 31.12.2014 gekündigt.
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen haben sich Bürgermeister Steisel und Pfarrer Werner Pausch auf eine Fortführung des Vertrages über die Jugendarbeit ausgesprochen. Die Zielvorgabe aus der Haushaltskonsolidierung, den Haushaltsansatz auf 30.000 € zu begrenzen wird erreicht.

Der Vertrag soll zum 01.01.2015 in Kraft treten. Der Vertrag wird der Gemeindevertretung in der nächsten Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 eine entsprechende Vereinbarung mit den Kirchengemeinden Eiterhagen-Wattenbach und Wellerode beschlossen.

Beförderung der Kindergartenkinder aus Eiterhagen

Der Vertrag mit dem NVV wurde von Seiten der Verwaltung zum 01.01.2014 gekündigt.

Kooperation der Gemeindepflegestation

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 26.02.2014 den Beschluss gefasst, dem Zweckverband der Sozialstation Lohfelden, Kaufungen, Nieste beizutreten. Der Beitritt ist zum 01.07.2014 erfolgt. Die Aktivitäten der Pflegestation Söhrewald sind damit beendet. Die Mitarbeiterinnen sind in den neuen Zweckverband Pflegestation Kaufunger Wald-Söhre übergegangen. Die Altersteilzeitfälle verbleiben bei der Gemeinde Söhrewald.

Schließung des Waldschwimmbades in Wattenbach

Das Schwimmbad wurde im Jahr 2013 im gewohnten Umfang weiterbetrieben. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung zum HSK 2013 ist das Produkt Schwimmbad ab 2014 aus der Haushaltsplanung zu nehmen. Im Herbst 2013 hat sich der Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. gegründet. Dieser möchte den Betrieb des Waldschwimmbades ab 2014 weiterführen und aufrechterhalten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014 einen entsprechenden Betreibervertrag mit dem Förderverein beschlossen. Im Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung ist auf ein Jahr befristet. Die Fördermittel werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingespart.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 einen neuen Betreibervertrag zur Übergabe des Betriebs des Waldschwimmbades in Wattenbach an den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. beschlossen. Im Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein jährlich ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wird unbefristet zum 01.01.2015 abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016 möglich. Die Fördermittel sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einzusparen.

Kündigung der Parkplatzfläche am Waldschwimmbad Wattenbach

Der Pachtvertrag wurde von Seiten der Verwaltung zum 31.12.2013 gekündigt.

Gullyreinigung

Ab dem Haushaltsjahr 2013 wird die Gullyreinigung nur noch 1 x jährlich durch die Feuerwehr durchgeführt.

Einschränkung des Winterdienstes

Die Gemeindevertretung hat mit dem HSK 2013 beschlossen, dass künftig nur noch die mit oberster Priorität zu reinigenden Straßen und Wege vom Schnee zu befreien sind. Der Räum- und Streuplan wurde, in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand, entsprechend angepasst und wurde zur Saison 2013 / 2014 erstmals eingesetzt.

Müllcontainer auf Bauhof       

Auf Vorschlag des Bauhofleiters werden ab 2014 für die Entsorgung auf dem Bauhof Presscontainer eingesetzt. Dadurch werden die Müllgebühren um ca. 1.200 € reduziert.


Im Finanzhaushalt 2014 sind diverse Projekte veranschlagt.


Als Anlage 1 ist eine Auflistung aller Projekte mit Angaben aus der Hül (Haushaltsüberwachung) zum Stand: 10.12.2014 und Informationen zum Sachstand der Maßnahmen bzw. der Projekte beigefügt.

 

Von Seiten der Finanzabteilung wird zurzeit verstärkt an den Jahresabschlüssen für die Jahre 2009 – 2012 gearbeitet.
Denn erst nach Aufstellung des Jahresabschlusses für das 2012 ist mit einer Genehmigung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 zu rechnen.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter/innen bestrebt, auch das Zahlenwerk für den Haushaltsplan 2015 und das Haushaltssicherungskonzept, nebst einer Auflistung aller freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2015, Zug- um zugweise zusammenzustellen.

Aufgrund des vorläufigen Rechnungsergebnisses vom 10.12.2014 ist voraussichtlich mit einer Reduzierung des veranschlagten Fehlbedarfs zu rechnen.