Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mitteilungen und Anfragen

Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2022     

 

 

Bürgermeister Ralf Eberwein

Wallbox  am Verwaltungsgebäude

 

Die Säule kommt erst Mitte Januar, bis nächste Woche wird jedoch schon das Fertigfundament geliefert. Der Fundamentblock soll in diesem Jahr eingebaut und das Pflaster in diesem Bereich angepasst werden.

Nach Rücksprache ist es sinnvoll, dass die Box ein wenig zurückgestellt wird. Daher wird der grüne Bereich vom Bauhof gepflastert und das Fundament im blauen Bereich installiert

 

 

300
Herr Weise

Waldkindergarten – Lieferung des Bauwagens

 

Seit dem 18.11.2022 steht der Bauwagen im Waldkindergarten endlich an seinem Platz.

Es fehlen leider noch Teile des Ofenrohrs, diese werden aber nachgeliefert.
Die Abnahme erfolgt dann durch den Schornsteinfeger.

 

140
Frau Sohl

 

Notstromversorgung der Liegenschaften


Unsere Liegenschaften bieten derzeit keine Möglichkeit der Notstromeinspeisung im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls.

Um eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, ist eine Festlegung der zu versorgenden Liegenschaften und darauffolgenden eine Bestandsaufnahme und Kostenkalkulation erforderlich. Dazu bedarf es externen Dienstleister.

 

Nach Rücksprache mit Elektriker Stephan Erk, ist für die Bestandsaufnahme bei 3 Tiefbrunnen, 3 Hochbehältern, 3 Feuerwehrhäusern, Mehrzweckhalle und Verwaltungsgebäude einen Arbeitsaufwand von ca. 20 Stunden anzusetzen.

Für die Bedarfsberechnungen inkl. Kalkulation von Einspeisepunkten nochmals ein Zeitansatz von ca. 10 – 15 Stunden.

 

Daraus ergebe sich ein Ansatz von ca.
35 Stunden x 55,00€ = 1.925,00€ + 365,75€ (19% MwSt) = 2.290,75€

Sofern nicht alle Liegenschaften geprüft werden sollen, verringert sich der Zeit- und Kostenaufwand der Bedarfsermittlung und Kalkulation.

001
Bürgermeister
Eberwein


 

Stand der Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)

Nach aktuellen Informationen hat das Bundesfinanzministerium gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass es an einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bund arbeitet.

Dabei soll im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens 2022 die bestehende Übergangsregelung zur Umsetzung des § 2b UStG um zwei weitere Jahre verlängert werden.

 
Dies hätte zur Konsequenz, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts das bisherige Umsatzsteuerrecht voraussichtlich bis einschließlich 2024 anwenden können. 
 
Es ist davon auszugehen, dass die geplante Regelung ähnlich der letzten Verlängerung durch das Corona-Steuerhilfegesetz aus dem Jahr 2020 sein wird. Die Verlängerung der Option würde damit automatisch erfolgen.

Für Söhrewald hätte das z.B. positive Folgen im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeiten u. a. IT, Feuerwehr, Winterdienst

200
Frau Zufall

IKZ Kasse

Personalangelegenheiten

Für die Stellenausschreibung der stellvertretenden Bauamtsleiterstelle liegen 5 Bewerbungen vor, von denen 3 als qualifiziert erscheinen.
Für die Stellenausschreibung im Bereich der Kindertagesstätten liegen 2 Bewerbungen vor, von denen 1 qualifiziert ist.
Die Vorstellungsgespräche sollen demnächst erfolgen.

100
Frau Pormetter