Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Hebesatzsatzung der
Gemeinde Söhrewald.
Die Hebesätze
lauten wie folgt:
Grundsteuer A |
745 % |
Grundsteuer B |
750 % |
Gewerbesteuer |
495 % |
Die Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Hebesatzsatzung vom 19.12.2018 außer Kraft.