Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald.
 

Die Hebesätze lauten wie folgt:

Grundsteuer A

745 %

Grundsteuer B

750 %

Gewerbesteuer

495 %


Die Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Hebesatzsatzung vom 19.12.2018 außer Kraft.