Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Verwaltung zu beauftragen,
die notwendigen Schritte für die Einrichtung einer Notstromversorgung in den
Bereichen der geprüften Liegenschaften einzuleiten und zu beauftragen.
Die Priorisierung soll der Verwaltung obliegen.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es für die Einrichtung der
Notstromversorgung Förderprogramme gibt. Wenn ja, sind die entsprechenden
Anträge dafür auf den Weg zu bringen.