Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Verwaltung
zu beauftragen, die notwendigen Schritte für die Einrichtung einer
Notstromversorgung in den Bereichen der geprüften Liegenschaften einzuleiten
und zu beauftragen. Die Priorisierung soll der Verwaltung obliegen.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es für die Einrichtung der
Notstromversorgung Förderprogramme gibt. Wenn ja, sind die entsprechenden
Anträge dafür auf den Weg zu bringen.