Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt den folgenden Ergänzungen
und Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 12.08.2022 zu.
- Beitritt
der Gemeinde Nieste zum bestehenden IKZ Verbund
(Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste vom 20.07.2023)
- Anpassung/Konkretisierung
des § 3 Kostenregelung
(1) „Die Beteiligten vereinbaren, dass die Personalkosten sowie Fort- und Weiterbildungskosten direkt verteilt werden. Alle anderen Kosten des Jahres (Gemein- und Sachkosten) werden auf Basis der Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt-Empfehlung (abzüglich Archiv-, Büroeinrichtung- und Porto-Kosten) pauschal verteilt.“
(2) die gestrichenen Passagen sind aufgrund der
Anpassung des §3 (1) sowie der bereits abgerechneten Fördermittel nicht mehr
nötig
(3) Änderung der Fälligkeit zur jeweiligen Endabrechnung 28. Februar
jeden Jahres.
Die bisherige Regelung (30.Juni) erlaubt im Rahmen der Haushaltsabschlüsse der
jeweiligen Gemeinden keine fristgerechte Abrechnung des Haushaltsjahres
- § 7 Inkrafttreten
angestrebt wird eine Umsetzung der geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Haushaltsjahr 2024.