Sitzung: 06.12.2011 Ausschuss für Bau- und Umweltfragen
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Hans Staudte
(SPD-Fraktion) |
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Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am
16.12.2011 betreffend kommissarischen Besetzung der Schulleiterstelle Söhre-Schule
Lohfelden |
Herr Staudte verteilt den Antrag an die anwesenden
Mitglieder der anderen Fraktionen und erläutert diesen. Der Antrag wird in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 16.12.2011 von der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung
eingebracht. Herr Staudte bittet um die Zustimmung der anderen
Fraktionen zu diesem Antrag an diesem Abend. In einer kurzen Diskussion wird angefragt, ob die
Begründung des Kultusministeriums zur Ablehnung des Antrages des bisherigen
komm. Schulleiters Herrn Michel auf Dienstzeitverlängerung über das Erreichen
der Altersgrenze hinaus bekannt ist. Dies ist nicht der Fall. |
290 |
Bürgermeister
Steisel |
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Ankündigungsbeschluss zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am
24.08.2011 die 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Söhrewald beschlossen. Ziel ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am
25.01.2012 die Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebührensätzen,
rückwirkend zum 01.01.2012 zu beschließen. Da die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der
entsprechenden Gebührenhöhe noch nicht bis zum 31.12.2011 abgeschlossen sein
wird, werden die Endabrechnung für das Jahr 2011 und die erste Vorauszahlung
für das Jahr 2012 der Abwassergebühren auf Grundlage des
Frischwasserverbrauchs, wie in den vergangenen Jahren, erfolgen. Im ersten Quartal 2012 wird
durch die Gemeinde Söhrewald ein Änderungsbescheid zur Vorauszahlung für
2012, mit den dann rückwirkend zum 01.01.2012 geltenden Gebühren für das
Einleiten oder Abfließen von Niederschlagswasser und das Einleiten von
Schmutzwasser, unter Anrechnung der Vorauszahlung für das erste Quartal 2012,
versandt. Die Gemeinde Söhrewald ist
aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (für Hessen) vom
11. März 2010 verpflichtet, die Gebührenmaßstäbe der Abwassergebühren zu
ändern. Die Kosten der Abwasserbeseitigung sind nach vorgenanntem Urteil in
einen Schmutzwasseranteil und einen Niederschlagswasseranteil (gesplittete
Abwassergebühr) zu trennen. Die Maßnahmen zur Umsetzung dieses Urteils stehen
kurz vor dem Abschluss. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
bedeutet keine Erhöhung des Gebührenaufkommens. Vielmehr soll damit eine
gerechtere Verteilung der Kosten nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Die Gemeindevertretung beschließt einen
Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Söhrewald. Die Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten
Sitzungen die Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend
zum 01.01.2012 beschließen. Die Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es
beabsichtigt ist, möglicherweise eine belastende Satzung im Hinblick auf die
Entwässerungsgebühren mit Rückwirkung zum 01.01.2012 neu zu fassen. |
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Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung zur
Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel |
Die
Gemeinde Söhrewald ist im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften GUV-A3
verpflichtet alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen.
Elektrische Betriebsmittel werden grundsätzlich unterschieden in ortsfeste
und ortsveränderliche Betriebsmittel. Der
Unternehmer (Bürgermeister) hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und
Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet,
geändert und in Stand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu
sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen
Regeln entsprechend betrieben werden. In
seiner Sitzung am 13.02.2007 hat der Gemeindevorstand zur Prüfung der
ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel die beiden
Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes, Herrn Thomas Zufall und Herrn Klaus
Hollstein benannt. Bei beiden Personen handelt es sich um Elektrogesellen. Bei
dieser Beschlussfassung wurde festgestellt, dass sollten ortsfeste
elektrische Betriebsmittel wegen ihrer Komplexität durch die gemeindlichen
Elektrofachkräfte nicht geprüft werden können, diese durch eine Fremdfirma zu
prüfen sind. Es
hat sich nunmehr herausgestellt, dass die Prüfung der ortsfesten elektrischen
Betriebsmittel eine so hohe Komplexität und einen so hohen Zeitaufwand
erfordert, dass eine Prüfung durch die beiden gemeindlichen Mitarbeiter nicht
ordnungsgemäß vorgenommen werden kann. Bei
Gesprächen innerhalb des Kreises der Hauptamtsleiter hat sich herausgestellt,
dass zwischen den Gemeinden Ahnatal, Kaufungen, Hofgeismar, Espenau, Calden,
Immenhausen, dem Zweckverband Kommunale Dienste Immenhausen-Espenau und der
Gemeinde Fuldatal eine öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung zur
Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel abgeschlossen.
Trägerkommune ist in diesem Fall die Gemeinde Fuldatal. Nach
Vorgesprächen mit dem Hauptamtsleiter der Gemeinde Fuldatal besteht
grundsätzlich die Möglichkeit dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
beizutreten. In diesem Zuge hat die für diesen Bereich zuständige
Elektrofachkraft die Gebäude der Gemeinde Söhrewald besichtigt und eine
entsprechende Kalkulation erstellt. Bei
einem Beitritt zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung würden der Gemeinde
Söhrewald Kosten in Höhe von 1.588,99 € pro Jahr entstehen. Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen im Rahmen dieser
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durchführen zu lassen. Die Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Anlagen sollte weiterhin durch die
Mitarbeiter der Gemeinde Söhrewald erfolgen. |
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Begrüßung Frau Anja Deubach |
Bürgermeister Steisel heißt Frau Anja Deubach
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) als nachgerücktes Mitglied für Frau Maria
Jakobshagen herzlich willkommen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit
innerhalb der gemeindlichen Gremien. |
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Reiner Brandau
(SPD-Fraktion) |
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HNA Artikel zum Thema Netzgesellschaft / Stromnetze |
Herr Brandau fragt anl. des Artikels der HNA zum
Thema Netzgesellschaft / Stromnetz nach dem derzeitigen Sachstand. Bürgermeister Steisel erläutert, dass die Verträge
zur Gründung der Netzgesellschaft vorliegen. Die Gründung der
Netzgesellschaft ist noch für dieses Jahr geplant. Die beteiligten Gemeinden werden der
Netzgesellschaft beitreten. EON wird die Netze in die Netzgesellschaft
einbringen. Die entsprechenden Beschlüsse sind vom
Gemeindevorstand zu fassen, entsprechende Beschlussvorlagen werden derzeit
erarbeitet. Der Grundsatzbeschluss zum Beitritt zur Netzgesellschaft wurde
von der Gemeindevertretung bereits gefasst. In Bezug auf die geplante Änderung des § 121 HGO
(wirtschaftliche Betätigung) wonach Kommunen keine Anteile mehr von 50 % + X
halten können besteht für die geplante Netzgesellschaft und die daran
beteiligten Kommunen Bestandsschutz,
da sowohl das Verfahren bereits im Gange ist als auch die Netzgesellschaft
noch in diesem Jahr gegründet wird. Schwierig wird es für die Kommunen, die ein komplett
neues Ausschreibungsverfahren in Gang setzen wollen. In Bezug auf einen
Beitritt dieser Kommunen zur Netzgesellschaft muss geprüft werden, ob dies
nach der Änderung der HGO noch möglich ist. |
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