Hans Staudte (SPD-Fraktion)

Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2011 betreffend kommissarischen Besetzung der Schulleiterstelle Söhre-Schule Lohfelden

Herr Staudte verteilt den Antrag an die anwesenden Mitglieder der anderen Fraktionen und erläutert diesen.

Der Antrag wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2011 von der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung eingebracht.

Herr Staudte bittet um die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem Antrag an diesem Abend.

In einer kurzen Diskussion wird angefragt, ob die Begründung des Kultusministeriums zur Ablehnung des Antrages des bisherigen komm. Schulleiters Herrn Michel auf Dienstzeitverlängerung über das Erreichen der Altersgrenze hinaus bekannt ist.

Dies ist nicht der Fall.

290

Bürgermeister Steisel

Ankündigungsbeschluss zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 24.08.2011 die 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald beschlossen.

Ziel ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.01.2012 die Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebührensätzen, rückwirkend zum 01.01.2012 zu beschließen.

Da die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der entsprechenden Gebührenhöhe noch nicht bis zum 31.12.2011 abgeschlossen sein wird, werden die Endabrechnung für das Jahr 2011 und die erste Vorauszahlung für das Jahr 2012 der Abwassergebühren auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs, wie in den vergangenen Jahren, erfolgen.

Im ersten Quartal 2012 wird durch die Gemeinde Söhrewald ein Änderungsbescheid zur Vorauszahlung für 2012, mit den dann rückwirkend zum 01.01.2012 geltenden Gebühren für das Einleiten oder Abfließen von Niederschlagswasser und das Einleiten von Schmutzwasser, unter Anrechnung der Vorauszahlung für das erste Quartal 2012, versandt.

 

Die Gemeinde Söhrewald ist aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (für Hessen) vom 11. März 2010 verpflichtet, die Gebührenmaßstäbe der Abwassergebühren zu ändern. Die Kosten der Abwasserbeseitigung sind nach vorgenanntem Urteil in einen Schmutzwasseranteil und einen Niederschlagswasseranteil (gesplittete Abwassergebühr) zu trennen. Die Maßnahmen zur Umsetzung dieses Urteils stehen kurz vor dem Abschluss.

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bedeutet keine Erhöhung des Gebührenaufkommens. Vielmehr soll damit eine gerechtere Verteilung der Kosten nach dem Verursacherprinzip erfolgen.

Die Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald. Die Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2012 beschließen.

Die Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, möglicherweise eine belastende Satzung im Hinblick auf die Entwässerungsgebühren mit Rückwirkung zum 01.01.2012 neu zu fassen.

200 / 250

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung zur Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Die Gemeinde Söhrewald ist im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften GUV-A3 verpflichtet alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen. Elektrische Betriebsmittel werden grundsätzlich unterschieden in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel.

Der Unternehmer (Bürgermeister) hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

In seiner Sitzung am 13.02.2007 hat der Gemeindevorstand zur Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel die beiden Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes, Herrn Thomas Zufall und Herrn Klaus Hollstein benannt. Bei beiden Personen handelt es sich um Elektrogesellen.

Bei dieser Beschlussfassung wurde festgestellt, dass sollten ortsfeste elektrische Betriebsmittel wegen ihrer Komplexität durch die gemeindlichen Elektrofachkräfte nicht geprüft werden können, diese durch eine Fremdfirma zu prüfen sind.

Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel eine so hohe Komplexität und einen so hohen Zeitaufwand erfordert, dass eine Prüfung durch die beiden gemeindlichen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden kann.

Bei Gesprächen innerhalb des Kreises der Hauptamtsleiter hat sich herausgestellt, dass zwischen den Gemeinden Ahnatal, Kaufungen, Hofgeismar, Espenau, Calden, Immenhausen, dem Zweckverband Kommunale Dienste Immenhausen-Espenau und der Gemeinde Fuldatal eine öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung zur Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel abgeschlossen. Trägerkommune ist in diesem Fall die Gemeinde Fuldatal.

Nach Vorgesprächen mit dem Hauptamtsleiter der Gemeinde Fuldatal besteht grundsätzlich die Möglichkeit dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beizutreten. In diesem Zuge hat die für diesen Bereich zuständige Elektrofachkraft die Gebäude der Gemeinde Söhrewald besichtigt und eine entsprechende Kalkulation erstellt.

Bei einem Beitritt zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung würden der Gemeinde Söhrewald Kosten in Höhe von 1.588,99 € pro Jahr entstehen.


Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen im Rahmen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durchführen zu lassen. Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen sollte weiterhin durch die Mitarbeiter der Gemeinde Söhrewald erfolgen.

210

Begrüßung Frau Anja Deubach

Bürgermeister Steisel heißt Frau Anja Deubach (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) als nachgerücktes Mitglied für Frau Maria Jakobshagen herzlich willkommen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit innerhalb der gemeindlichen Gremien.

290

Reiner Brandau (SPD-Fraktion)

HNA Artikel zum Thema Netzgesellschaft / Stromnetze

Herr Brandau fragt anl. des Artikels der HNA zum Thema Netzgesellschaft / Stromnetz nach dem derzeitigen Sachstand.

Bürgermeister Steisel erläutert, dass die Verträge zur Gründung der Netzgesellschaft vorliegen. Die Gründung der Netzgesellschaft ist noch für dieses Jahr geplant.

Die beteiligten Gemeinden werden der Netzgesellschaft beitreten. EON wird die Netze in die Netzgesellschaft einbringen.

Die entsprechenden Beschlüsse sind vom Gemeindevorstand zu fassen, entsprechende Beschlussvorlagen werden derzeit erarbeitet. Der Grundsatzbeschluss zum Beitritt zur Netzgesellschaft wurde von der Gemeindevertretung bereits gefasst.

In Bezug auf die geplante Änderung des § 121 HGO (wirtschaftliche Betätigung) wonach Kommunen keine Anteile mehr von 50 % + X halten können besteht für die geplante Netzgesellschaft und die daran beteiligten Kommunen  Bestandsschutz, da sowohl das Verfahren bereits im Gange ist als auch die Netzgesellschaft noch in diesem Jahr gegründet wird.

Schwierig wird es für die Kommunen, die ein komplett neues Ausschreibungsverfahren in Gang setzen wollen. In Bezug auf einen Beitritt dieser Kommunen zur Netzgesellschaft muss geprüft werden, ob dies nach der Änderung der HGO noch möglich ist.

100