Beschlussvorschlag:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

1.         den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen

Die in der Anlage enthaltenen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen mit Datum vom 22. Oktober 2025 werden als Stellungnahmen der Gemeinde Söhrewald und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt fest, dass die Planung mit den benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abgestimmt ist.

 

2.         den Satzungsbeschluss

Der Ergänzungssatzung „Untermühlenweg“ (Planteil und Begründung) wird zugestimmt. Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Verfahren zum Inkrafttreten ist gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch durchzuführen.