Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung folgende
Beschlussfassung:
1. den Umgang mit den eingegangenen
Stellungnahmen
Die in der Anlage
enthaltenen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen mit
Datum vom 22. Oktober 2025 werden als Stellungnahmen der Gemeinde Söhrewald und
somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch beschlossen. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt fest, dass die Planung mit den
benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abgestimmt ist.
2. den Satzungsbeschluss
Der
Ergänzungssatzung „Untermühlenweg“ (Planteil und Begründung) wird zugestimmt.
Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Verfahren zum Inkrafttreten
ist gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch durchzuführen.
