Sitzung: 31.01.2012 Ausschuss für Bau- und Umweltfragen
Hans Staudte |
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Fehlerhafte Wassergebühren |
Herr Staudte fragt an, was es mit dem Schreiben zum Thema
„Fehlerhafte Wassergebühren“ auf sich hat. Der Sachbearbeiter Herr Roß erläutert die Thematik wie folgt: Bei
der Jahresabrechnung für Wasser 2010 mussten durch die damalige
Sachbearbeiterin, um die Endabrechnung mit gleichzeitiger Vorauszahlung für
das Jahr 2011 durchführen zu können, die neuen Gebührensätze für 2011 gemäß
Beschluss der Gemeindevertretung für die Wassergebühr in das System CIP
eingegeben werden. Durch
die Sachbearbeiterin wurden für Wasser tatsächlich Netto 2,14 € (Brutto 2,29
€) in CIP eingetragen. Dieser Fehler war bei der Wasserabrechnung für 2010
für die Vorauszahlung 2011 niemanden aufgefallen, so dass das Jahr 2011
ebenfalls mit der fehlerhaften Gebühr abgerechnet wurde. Da
auf dem Bescheid nur der Nettobetrag und die 7% MWST ausgewiesen werden und
nicht zusätzlich der Bruttobetrag, ist die fehlerhafte Gebühr niemanden
sofort aufgefallen. Die
fehlerhafte Gebühr ist erst nach Versendung der Jahresabrechnung für 2011
entdeckt worden. Auf
Anraten des Systemberaters der Firma CIP sollte die Rückrechnung der
Wassergebühren mit der Bescheiderstellung für die gesplittete Abwassergebühr
zum 2. Quartal 2012 erfolgen. Die
Eigentümer sollten durch ein separates Anschreiben auf die fehlerhafte
Abrechnung der Wassergebühr hingewiesen werden und gebeten werden, von der
Einlegung eines Widerspruches Abstand zu nehmen. Der Gemeindevorstand wurde bereits in seiner Sitzung am 17.01.2012
über den Sachverhalt informiert. Dem Gemeindevorstand hat das Schreiben im
Entwurf vorgelegen. |
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