Hans Staudte

Fehlerhafte Wassergebühren

Herr Staudte fragt an, was es mit dem Schreiben zum Thema „Fehlerhafte Wassergebühren“ auf sich hat.

Der Sachbearbeiter Herr Roß erläutert die Thematik wie folgt:

Bei der Jahresabrechnung für Wasser 2010 mussten durch die damalige Sachbearbeiterin, um die Endabrechnung mit gleichzeitiger Vorauszahlung für das Jahr 2011 durchführen zu können, die neuen Gebührensätze für 2011 gemäß Beschluss der Gemeindevertretung für die Wassergebühr in das System CIP eingegeben werden.
Für Wasser sollte der Nettobetrag 2,08 € (Brutto 2,23 €) betragen.

Durch die Sachbearbeiterin wurden für Wasser tatsächlich Netto 2,14 € (Brutto 2,29 €) in CIP eingetragen. Dieser Fehler war bei der Wasserabrechnung für 2010 für die Vorauszahlung 2011 niemanden aufgefallen, so dass das Jahr 2011 ebenfalls mit der fehlerhaften Gebühr abgerechnet wurde. 

Da auf dem Bescheid nur der Nettobetrag und die 7% MWST ausgewiesen werden und nicht zusätzlich der Bruttobetrag, ist die fehlerhafte Gebühr niemanden sofort aufgefallen.

Die fehlerhafte Gebühr ist erst nach Versendung der Jahresabrechnung für 2011 entdeckt worden.

Auf Anraten des Systemberaters der Firma CIP sollte die Rückrechnung der Wassergebühren mit der Bescheiderstellung für die gesplittete Abwassergebühr zum 2. Quartal 2012 erfolgen.

Die Eigentümer sollten durch ein separates Anschreiben auf die fehlerhafte Abrechnung der Wassergebühr hingewiesen werden und gebeten werden, von der Einlegung eines Widerspruches Abstand zu nehmen.

Der Gemeindevorstand wurde bereits in seiner Sitzung am 17.01.2012 über den Sachverhalt informiert. Dem Gemeindevorstand hat das Schreiben im Entwurf vorgelegen.

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