Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Baurecht für den Bereich der Flurstücke Flur 3, Flurstücke 20/17, 20/18 und 103  in der Ortslage Wellerode soll durch Aufstellung einer Abrundungssatzung nach §34 Abs.4(3) Baugesetzbuch (BauGB) erlangt werden. Hierfür soll das vereinfachte Verfahren nach §13 Abs.2 durchgeführt werden. Der Geltungsbereich für die Abrundungssatzung ist in der Anlage1 zur Vorlage dargestellt.

Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und §4 Abs.1 soll verzichtet werden. Der Öffentlichkeit soll gemäß §3 Abs.2 und den beteiligten Behörden gem. § 4 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Bei der Offenlegungsbekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist besteht und eine Nichtberücksichtigung nicht fristgerecht abgegebener Stellungnahmen möglich ist.

Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird gem. § 13 (2) 3 verzichtet. FFH-Gebiete sind nicht betroffen.