Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stellt gemäß §§ 57, 73 der Kommunalwahlordnung (KWO) zu der am 6. März 2016 durchgeführten Bürgermeisterdirektwahl folgendes fest:

Beim Wahlverfahren ist es zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen.

Die Feststellung des Wahlergebnisses ist richtig getroffen worden.

Die Wahl wird für gültig erklärt.