Sitzung: 27.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt gemäß §§ 57, 73
der Kommunalwahlordnung (KWO) zu der am 6. März 2016 durchgeführten
Bürgermeisterdirektwahl folgendes fest:
Beim
Wahlverfahren ist es zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen.
Die
Feststellung des Wahlergebnisses ist richtig getroffen worden.
Die Wahl wird
für gültig erklärt.