Sitzung: 25.05.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat/Gemeindevorstand
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung/ Gemeindevertretung folgende
Beschlussfassung:
1. Der
Betrieb des örtlichen Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet
der Gemeinde Söhrewald soll nach Auslaufen des bestehenden
Stromkonzessionsvertrages in einer gesellschaftsrechtlichen Kooperationslösung
mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung unter Einbindung der e.on Mitte AG als
strategischem Partner erfolgen. Hierzu soll gemeinsam mit den ebenfalls eine
solche Kooperationslösung beschließenden Kommunen aus dem Kreis der Kommunen
Ahnatal, Bad Karlshafen, Baunatal, Breuna, Calden, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal,
Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Kaufungen, Lohfelden, Naumburg,
Niestetal, Oberweser, Reinhardshagen, Schauenburg, Trendelburg, Vellmar,
Wahlsburg und Zierenberg eine zu 100%
kommunale Beteiligungsgesellschaft (Arbeitstitel) in der Rechtsform der GmbH
& Co. KG mit dem Ziel gegründet werden, dass diese sich mit 51% an einem
gemeinsam mit der e.on Mitte AG zu gründenden Versorgungswerk (Arbeitstitel) in
der Rechtsform der GmbH & Co. KG beteiligt.
Die übrigen 49 % der Gesellschaftsanteile an dem zu gründenden
Versorgungswerk erhält die e.on Mitte AG als strategischer Partner der
kooperierenden Kommunen. Der Gemeindevorstand wird insofern ermächtigt, das
Kooperationsangebot der e.on Mitte AG vom 05.11.2010 anzunehmen.
2. Die
Konzession zum Stromnetzbetrieb im Gebiet der Gemeinde Söhrewald wird für den
Zeitraum ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 auf Basis des
Konzessionsvertragsangebotes der e.on Mitte AG vom 03.09.2010 sowie des
Kooperationsangebotes der e.on Mitte AG vom 05.11.2010 an die neu zu gründende
„Versorgungswerk“ GmbH & Co. KG (Arbeitstitel) vergeben. Der
Magistrat/Gemeindevorstand wird ermächtigt, auf Basis des
Konzessionsvertragsangebotes der e.on Mitte AG vom 03.09.2010 sowie des
Kooperationsangebotes der e.on Mitte AG vom 05.11.2010 den Konzessionsvertrag
mit der neu zu gründenden Versorgungswerk GmbH & Co. KG abzuschließen.
3. Der
Magistrat/Gemeindevorstand wird ermächtigt, die erforderlichen
Verfahrensschritte zur Gründung der kommunalen Beteiligungsgesellschaft GmbH
& Co. KG und der Versorgungswerk GmbH & Co. KG sowie zur Vorbereitung
der Netzübernahme durch die Versorgungswerk GmbH & Co. KG einzuleiten. Insbesondere wird der Gemeindevorstand
ermächtigt, den Anspruch der Gemeinde Söhrewald auf Erwerb der Anlagen des
örtlichen Stromverteilnetzes sowie diesbezügliche Rechte aus den
Endschaftsbestimmungen des bestehenden Stromkonzessionsvertrags mit der e.on
Mitte AG an die neu zu gründende „Versorgungswerk“ (Arbeitstitel) GmbH &
Co. KG abzutreten.