Sitzung: 24.08.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0030/2011/1
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Aufgrund des Wegfalls der
Steuerungswirkung der Windkraftanlagen im Regionalplan Nordhessen 2009 fasst
die Gemeindevertretung der Söhrewald den Aufstellungsbeschluss gem. §2(1) BauGB
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel der Änderung ist die Steuerung
der Standorte für Windkraftanlagen auf der Grundlage eines für die gesamte
Gemeinde zu erstellenden Windenergieanlagenkonzeptes.
Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB in Form einer Anhörung der Öffentlichkeit im September 2011
durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser Veranstaltung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Ihr wird
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Gemeindeverwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB von der Planung zu unterrichten. Zusätzlich werden
sie zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung (sog. Scoping) aufgefordert.