Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Aufgrund des Wegfalls der Steuerungswirkung der Windkraftanlagen im Regionalplan Nordhessen 2009 fasst die Gemeindevertretung der Söhrewald den Aufstellungsbeschluss gem. §2(1) BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel der Änderung ist die Steuerung der Standorte für Windkraftanlagen auf der Grundlage eines für die gesamte Gemeinde zu erstellenden Windenergieanlagenkonzeptes.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Anhörung der Öffentlichkeit im September 2011 durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser Veranstaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Gemeindeverwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB von der Planung zu unterrichten. Zusätzlich werden sie zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (sog. Scoping) aufgefordert.