Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO  ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO ist mindestens zweimal im Haushaltsjahr ein Bericht vorzulegen. Darin heißt es, das es zweckmäßig erscheint die Berichtstermine auf den 1. Mai und 1. November zu legen. Der Haushaltsvollzug in den ersten vier Monaten des Jahres wird schon eine gewisse Einschätzung über die Entwicklung des laufenden Jahres zulassen und die zum 1. November verfügbaren Informationen werden für die Planung und Beratung des Haushalts für das kommende Jahr benötigt.


Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, nebst Haushaltssicherungskonzept wurden von der Gemeindevertretung am 13.07.2016 beschlossen und von der Kommunalaufsicht am 29.07.2016 genehmigt.
Durch intensives Arbeiten an den Jahresabschlüssen für die Gemeinde Söhrewald und den Abwasserverband Mülmischtal erfolgt daher nun erst jetzt der erste Bericht an die Gemeindevertretung über den Haushaltsvollzug.

Zunächst stellen wir Ihnen eine Übersicht einiger Erträge mit Stand 16.11.2016 dar:

 

Ertragsart

Haushaltsansatz (Euro)

Anordnungssoll (Euro)

Differenz (Euro)

Grundsteuer A

30.600,00

31.501,73

901,73

Grundsteuer B

590.300,00

602.780,46

12.480,46

Gewerbesteuer

575.000,00

544.669,64

-30.330,36

Hundesteuer

28.500,00

28.463,75

-36,25

Schlüsselzuweisung

1.758.273,00

1.758.273,00

0,00

Gemeindeanteil Einkommensteuer

2.309.840,00

2.234.257,30

-75.582,70

Ausgleichsleistungen Familienleistungsgesetz

158.760,00

159.150,85

390,85

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

51.129,00

50.176,61

-952,39

Abwassergebühren

680.500,00

681.496,59

996,59

Wassergebühren

453.500,00

454.177,09

677,09

Kindergartengebühren

185.000,00

174.593,12

-10.406,88

Bestattungsgebühren

32.000,00

18.485,42

-13.514,58

Dorfservice -> Umsatzerlöse

5.200,00

4.369,00

-831,00

 

Zu beachten ist, dass bei den Erträgen Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Ausgleichszahlungen Familienleistungsausgleich von der Oberfinanzdirektion die Vorausleistungen für das 1., 2. 3. und 4. Quartal 2016 erfolgt sind.
Die Endabrechnung für das 4. Quartal 2016 erfolgt im Januar 2017.

Für die Planung der Haushaltsplanansätze für das Haushaltsjahr 2016, wurden die tatsächlichen Werte der Steuerschätzungen des Landes Hessen angenommen.
Die tatsächliche Zahl beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt voraussichtlich im Bereich der vom Land Hessen vorgegebenen Prognose.

Nicht erfreulich ist die Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer.

Hier hat sich der Ertrag im Hinblick auf die Planung des Haushaltsansatzes 2016 verschlechtert.


In den Bereichen Grundsteuer A und Grundsteuer B wurde durch die Erhöhung der Hebesätze zum 01.01.2015 das geplante Ansatzziel für 2016 erreicht.

Das Haushaltssicherungskonzept 2016 sieht für das Jahr 2017 eine Erhöhung der Hebesätze vor. Dies ist erforderlich, um das Ziel des ausgeglichenen Haushalts ab 2017 nicht zu gefährden.


In den Bereichen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde durch die Kalkulationen der Benutzungsgebühren und Anpassung der Gebühren zum 01.01.2015 das geplante Ansatzziel auch für 2016 erreicht.
Für das Jahr 2017 sind neue Gebührenkalkulationen für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach KAG erforderlich, sodass es zu Anpassungen in den Bereichen kommen wird. 
 

Im Bereich der Bestattungsgebühren wird der geplante Haushaltsansatz nicht erreicht.
Eine nochmalige Gebührenerhöhung ist in diesem Bereich für das nächste Haushaltsjahr unumgänglich.

 

Die Grundsätze der Einnahmebeschaffung nach § 93 HGO sind strikt einzuhalten. Das Kostendeckungsprinzip ist zu beachten. Unterdeckungen sind in diesem, wie auch in allen anderen klassischen Gebührenhaushalten nicht zulässig und stehen einer Genehmigung des Haushalts entgegen.

Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wird der geplante Haushaltsansatz mit Fälligkeit der Kindergartengebühren für den Monat Dezember erreicht.


In allen anderen Bereichen sieht es so aus, dass der geplante Haushaltsansatz erreicht wird.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist ebenfalls ein erfreuliches Ergebnis, mit Stand: 16.11.2016 der Ergebnisrechnung festzustellen.
Von dem Gesamtansatz in Höhe 1.177.991,00 € stehen jetzt noch Haushaltsmittel in Höhe von 345.176,58 € zur Verfügung.

Hervorzuheben sind Überschreitungen in folgenden Bereichen (> 5.000,00 €) des Ergebnis- und Finanzhaushaltes.
Der Gemeindevorstand hat die entstandenen Mehrausgaben nach § 100 HGO bereits genehmigt. 

Produkt

Hhst.

Bezeichnung

Ansatz 2016

Üpl. / Apl. Ausgabe

53301

61610000

Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen - Wasserversorgung

16.000,00 €

7.500,00 €

53801

71230000

Zuweisungen für laufende Zwecke an Zweckverbände und dgl.

480.000,00 €

27.469,00 €

54101

67710000

Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten

1.000,00 €

 5.000,00 €

55501

09630000. 55501-03

Um/Ausbau Grundweg

0,00 €

 8.419,00 €

 

 

Nachstehend wird der aktuelle Stand der im Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung  beschlossenen Maßnahmen stichpunktartig erläutert:

 

Maßnahme

Stand

Erhöhung der Gebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser

Die Nutzungsgebühren wurden ab dem 01.01.2014 um 15 % angehoben (Aufrundung auf volle €-Beträge). Die Gebührenordnung wurde zum 01.01.2014 geändert.

Um eine bessere Auslastung und damit weitere Einnahmen zu generieren, wurde die Möglichkeit eröffnet, den kleinen Raum im DGH Wellerode mit Küche zu mieten.

Beteiligung der Vereine und Verbände an den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Clubhäuser

Das Bewusstsein für Kosteneinsparungen vor allem im Bereich Strom soll nochmals gestärkt werden. In diesen Gesprächen ist die Bereitschaft der Vereine und Verbände zur Übernahme der Clubhäuser zu klären.

Mit den Vereinen und Verbänden wurden Gespräche geführt. Die Vereine setzen jetzt alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung um.

Für die freiwillige Übernahme von Clubhäusern besteht keine Bereitschaft. Nur der Verkehrsverein Eiterhagen wird die Grillhütte Eiterhagen komplett übernehmen. Sollten die freiwilligen Sparmaßnahmen der Vereine nicht zum Erfolg führen, sind weitere Schritte zu prüfen.  

Erhöhung der Gebühren im Produkt Brandschutz

Die Neufassung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Söhrewald wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Gebühren für Feuerwehreinsätze wurden damit zum 01.08.2013 erhöht.

Erhöhung der Gebühren im Produkt Tageseinrichtungen für  Kinder

Die Neufassung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Kindergartengebühren wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. Der Kostendeckungsgrad von 33 % wird nach vorläufigen Jahresabschlüssen für 2013, 2014 und 2015 eingehalten.

Erhöhung der Gebühren im Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Bestattungsgebühren wurden damit zum 01.01.2014 erhöht.
Die Gebühren sollen auf der Basis der bestehenden Kalkulation im Jahr 2015 linear um weitere 15 % ab 01.01.2015 angehoben werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 25.11.2014 die weitere Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald ab 01.01.2015 beschlossen. Die Bestattungsgebühren wurden damit zum 01.01.2015 erhöht. Die Gemeindevertretung hat am 22.06.2016 eine weitere Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Bestattungsgebühren wurden damit zum 01.07.2016 erhöht. In diesem Bereich ist eine Unterdeckung unzulässig. Daher ist der Kostendeckungsgrad weiter im Auge zu behalten.

Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde damit zum 01.01.2014 von derzeit 340 v.H. auf 400 v.H. erhöht.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2014 wurde die Grundsteuer A zum 01.01.2015 von 400 v.H. auf 460 v.H. angehoben.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2016 soll der Hebesatz für die Grundsteuer A ab dem Haushaltsjahr 2017 von derzeit 460 v.H. auf 490 v.H. erhöht werden.

Anpassung der Hebesätze Grundsteuer B

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde damit zum 01.01.2014 von derzeit 320 v.H. auf 380 v.H. erhöht.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2014 wurde die Grundsteuer B zum 01.01.2015 von 380 v.H. auf 440 v.H. angehoben.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2016 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2017 von derzeit 440 v.H. auf 470 v.H. erhöht werden.

Anpassung der Hebesätze Gewerbesteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde damit zum 01.01.2014 von derzeit 390 v.H. auf 410 v.H. erhöht.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 wurden die Ansätze an die Vorjahresergebnisse angepasst. Außerdem wurde die Gewerbesteuer an die Prognose für Gewerbesteuer, aus dem Betrieb des Windparks Söhrewald-Niestetal GmbH & Co. KG angepasst.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2016 soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2017 von derzeit 410 v.H. auf 440 v.H. erhöht werden.

Anpassung der Hundesteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Hundesteuer wurde damit zum 01.01.2014 erhöht.
Die Hundesteuer soll zum 01.01.2015 um weitere 15 % angehoben werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 25.11.2014 eine weitere Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Söhrewald ab 01.01.2015 beschlossen.

Reduzierung der Sitzungsgelder

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Senkung der Sitzungsgelder inkl. der Fahrtkosten wurde damit zum 01.01.2014 beschlossen.

Saisonarbeiter Bauhof

In der Saison 2013 wurde eine Saisonkraftstelle im Bereich Schwimmbad nicht wieder besetzt.
Konkrete Vorschläge des Arbeitskreises HSK:

Wegfall der zweiten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2014. Einsparung = 15.000,-€.

Wegfall der dritten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2015. Einsparung = 15.000,-€.

 

Die Vorschläge wurden bereits komplett zum Haushaltsjahr 2014 umgesetzt. Im Bereich des Bauhofes werden ab 2014 keine Saisonkräfte mehr beschäftigt. 

Schließung der Bücherei Wattenbach

Zum 31.12.2013 wurde die Bücherei in Wattenbach aufgelöst. Der Mietvertrag für die Räume in Wattenbach ist zum 30.04.2014 ausgelaufen. Die Bücher und das Inventar wurden, soweit noch nutzbar, in die Bücherei Wellerode überführt.

Bauhof Kw für Altersteilzeit

Für den Fall, dass die Saisonkräfte komplett wegfallen, sollte die Stelle Krah wieder neu besetzt werden ; siehe Anmerkungen des Arbeitskreises vom 26.02.2013: Konkrete Vorschläge des Arbeitskreises HSK: -derzeit keine-
Nach Eintritt des Herrn Krah in die Ruhephase der Altersteilzeit wurde die Stelle ab April 2014 nicht wiederbesetzt.

Jugendarbeit; Verringerung des Gemeindeanteils

Die Vereinbarung zur Jugendarbeit mit der Kirche wurde von Seiten der Verwaltung zum 31.12.2014 gekündigt.
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen haben sich Bürgermeister Steisel und Pfarrer Werner Pausch auf eine Fortführung des Vertrages über die Jugendarbeit ausgesprochen. Die Zielvorgabe aus der Haushaltskonsolidierung, den Haushaltsansatz auf 30.000 € zu begrenzen wird erreicht.

Der Vertrag soll zum 01.01.2015 in Kraft treten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 eine entsprechende Vereinbarung mit den Kirchengemeinden Eiterhagen-Wattenbach und Wellerode beschlossen.

Der Vertrag ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Die Zielvorgabe aus der Haushaltskonsolidierung ist im Auge zu behalten.

Beförderung der Kindergartenkinder aus Eiterhagen

Der Vertrag mit dem NVV wurde von Seiten der Verwaltung zum 01.01.2014 gekündigt.

Kooperation der Gemeindepflegestation

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 26.02.2014 den Beschluss gefasst, dem Zweckverband der Sozialstation Lohfelden, Kaufungen, Nieste beizutreten. Der Beitritt ist zum 01.07.2014 erfolgt. Die Aktivitäten der Pflegestation Söhrewald sind damit beendet. Die Mitarbeiterinnen sind in den neuen Zweckverband Pflegestation Kaufunger Wald-Söhre übergegangen. Die Altersteilzeitfälle verbleiben bei der Gemeinde Söhrewald.

Schließung des Waldschwimmbades in Wattenbach

Das Schwimmbad wurde im Jahr 2013 im gewohnten Umfang weiterbetrieben. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung zum HSK 2013 ist das Produkt Schwimmbad ab 2014 aus der Haushaltsplanung zu nehmen. Im Herbst 2013 hat sich der Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. gegründet. Dieser möchte den Betrieb des Waldschwimmbades ab 2014 weiterführen und aufrechterhalten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014 einen entsprechenden Betreibervertrag mit dem Förderverein beschlossen. Im Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung ist auf ein Jahr befristet. Die Fördermittel werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingespart.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 einen neuen Betreibervertrag zur Übergabe des Betriebs des Waldschwimmbades in Wattenbach an den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. beschlossen. Im Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein jährlich ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wird unbefristet zum 01.01.2015 abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016 möglich. Die Fördermittel sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einzusparen.

Kündigung der Parkplatzfläche am Waldschwimmbad Wattenbach

Der Pachtvertrag wurde von Seiten der Verwaltung zum 31.12.2013 gekündigt.

Gullyreinigung

Ab dem Haushaltsjahr 2013 wird die Gullyreinigung nur noch 1 x jährlich durch die Feuerwehr durchgeführt.

Einschränkung des Winterdienstes

Die Gemeindevertretung hat mit dem HSK 2013 beschlossen, dass künftig nur noch die mit oberster Priorität zu reinigenden Straßen und Wege vom Schnee zu befreien sind. Der Räum- und Streuplan wurde, in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand, entsprechend angepasst und wurde zur Saison 2013 / 2014 erstmals eingesetzt.

Müllcontainer auf Bauhof      

Auf Vorschlag des Bauhofleiters werden ab 2014 für die Entsorgung auf dem Bauhof Presscontainer eingesetzt. Dadurch werden die Müllgebühren um ca. 1.200 € reduziert.


Im Finanzhaushalt 2016 sind diverse Projekte veranschlagt.


Als Anlage 1 ist eine Auflistung aller laufenden Projekte mit Informationen zum Sachstand der Maßnahmen bzw. der Projekte beigefügt.

 

Von Seiten der Finanzabteilung wird zurzeit noch verstärkt an den Jahresabschlüssen für die Jahre 2013 und 2014 gearbeitet. Die Arbeiten sind aufgrund schwerwiegender Probleme in der Finanzwesensoftware CIP seit September 2016 ins Stocken geraten. Alle dazu durchzuführenden Arbeiten zur Bereinigung konnten noch nicht durchgeführt werden, sodass das Ziel, die Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 bis zum 31.12.2016 fertigzustellen, voraussichtlich nicht erreicht werden kann.


Somit ist wahrscheinlich eine Feststellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 nach § 112 Abs. 9 HGO vom Gemeindevorstand bis zum 31.12.2016 nicht möglich, sodass die Zielvorgabe zur Genehmigung der Haushaltssatzung für 2016 nicht eingehalten wird.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter/innen des Bereiches Finanzen zur Zeit beschäftigt, auch das Zahlenwerk für den Haushaltsplan 2017 und das Haushaltssicherungskonzept, nebst einer Auflistung aller freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2017, zusammenzustellen.

Unwägbarkeiten ergeben sich jedoch bei der Planung des Produktes „61101 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ aus den noch nicht verbindlich vorliegenden Eckdaten zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA).   
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 von der Kommunalaufsicht nur erteilt wird, wenn die Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 vorliegen.

Der formelle Haushaltsausgleich muss ab dem Haushaltsjahr 2017 erreicht werden.
Von den, von der Gemeindevertretung festgesetzten und beschlossenen Konsolidierungen, mit dem Ziel des ausgeglichenen Haushalts ab 2017 darf nicht abgerückt werden.
Verbindliche Konsolidierungsziele dürfen ohne belastbare Begründung nicht verschoben werden. Ein Wachstum bei den Aufwendungen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Kommunalaufsicht hat in dem Schreiben zur Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mitgeteilt, dass sie das Abweichen von HSK-Zielen nicht akzeptiert. Da die Haushaltsplanung 2016 gegenüber dem vorjährigen Haushaltssicherungskonzept ein um ca. 70.000 € höheres Defizit ausweist, hat die Kommunalaufsicht die Gemeinde Söhrewald daher aufgefordert, diesen Betrag im laufenden Haushaltsvollzug einzusparen.

 

Die Gemeinde Söhrewald hat versucht diese zusätzliche Vorgabe zur Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu erfüllen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand können jedoch von den vorgegebenen 70.000 € lediglich ca. 50.000 € erreicht werden.

Der Gemeindevorstand wird auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Zielvorgabe noch zu erreichen.
Des Weiteren wurden die von der Gemeindevertretung beschlossenen Ziele im Haushaltssicherungskonzept erreicht.