Sitzung: 14.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Kreuzung L3236 L3228 |
Bürgermeister Steisel informiert über das Ergebnis
des Antrages in der Gemeindevertretung vom 13.07.2016 zur Installation einer
Lichtzeichenanlage. Mit Schreiben vom 16.01.2017 wird der Antrag der Gemeinde
Söhrewald, mit Verweis auf die durchgeführten Zählungen, abgelehnt.
Bürgermeister Steisel übergibt eine Dokumentation des Vorgangs. Die
Dokumentation wird den Fraktionen auch digital zur Verfügung gestellt. |
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Anfrage Fraktion UNS |
Bürgermeister Steisel übergibt eine Dokumentation
über die Entscheidungsfindung „Bachtrog Fahrenbach“ |
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KEAM |
Die Gemeinde Söhrewald ist am Stromversorger EAM
beteiligt. Um die Beschaffung von Energie über das eigene Unternehmen zu
ermöglichen soll eine Kommunale Beschaffungsgesellschaft gegründet werden.
Die Gesellschaft soll zu wirtschaftlichen Konditionen unter Verzicht auf
Ausschreibungen den Strombezug organisieren. Die kommunalrechtlichen Aspekte
werden von der Kommunalaufsicht beim RP nicht beanstandet. Die
vergaberechtlichen Belange werden im Wesentlichen ebenfalls nicht
beanstandet. Eine abschließende Prüfung des HSGB steht aktuell noch aus. Die Informationen werden den Fraktionen digital zur
Verfügung gestellt. Weitere Informationen können in der Gemeindeverwaltung
bei Bedarf eingesehen werden.
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Optimierung der Sammel- und Vorschaltgesellschaften
der EAM |
Die Beteiligung der Städte und Gemeinden an der EAM
erfolgt mittels Sammel- und Vorschaltgesellschaften. Die verschiedenen
Gesellschaften sollten den regionalen Bezug des Unternehmens sicherstellen.
Anders als beim Start der Gesellschaft erwartet, haben sich an den SVSG’s
Nord, Süd und 2015 weniger Kommen beteiligt. Dadurch ergeben sich für diese
Gesellschaften steuerliche Nachteile. Um im Interesse der Kommunalen Familie
die steuerlichen Nachteile auszugleichen sollen alle bisher existierenden
Gesellschaften zu einer neuen Sammel- und Vorschaltgesellschaft
verschmelzen. Detaillierte Informationen werden den Fraktionen
digital zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können in der
Gemeindeverwaltung bei Bedarf eingesehen werden. |
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