Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Steisel

Kreuzung L3236 L3228
Eiterhagen

Bürgermeister Steisel informiert über das Ergebnis des Antrages in der Gemeindevertretung vom 13.07.2016 zur Installation einer Lichtzeichenanlage. Mit Schreiben vom 16.01.2017 wird der Antrag der Gemeinde Söhrewald, mit Verweis auf die durchgeführten Zählungen, abgelehnt. Bürgermeister Steisel übergibt eine Dokumentation des Vorgangs. Die Dokumentation wird den Fraktionen auch digital zur Verfügung gestellt.

100 / 300

Anfrage Fraktion UNS
Entscheidungsgrundlage „Bachtrog Fahrenbach“

Bürgermeister Steisel übergibt eine Dokumentation über die Entscheidungsfindung „Bachtrog Fahrenbach“
in Wellerode. Die Dokumentation beinhaltet Niederschriften, Beschlüsse und Präsentationen aus den Sitzungen des HuF vom 18.02.2014 und der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.06.2015. Die Dokumentation wird den Fraktionen auch digital zur Verfügung gestellt.

100

KEAM

Die Gemeinde Söhrewald ist am Stromversorger EAM beteiligt. Um die Beschaffung von Energie über das eigene Unternehmen zu ermöglichen soll eine Kommunale Beschaffungsgesellschaft gegründet werden. Die Gesellschaft soll zu wirtschaftlichen Konditionen unter Verzicht auf Ausschreibungen den Strombezug organisieren. Die kommunalrechtlichen Aspekte werden von der Kommunalaufsicht beim RP nicht beanstandet. Die vergaberechtlichen Belange werden im Wesentlichen ebenfalls nicht beanstandet. Eine abschließende Prüfung des HSGB steht aktuell noch aus.

Die Informationen werden den Fraktionen digital zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können in der Gemeindeverwaltung bei Bedarf eingesehen werden.          

100

Optimierung der Sammel- und Vorschaltgesellschaften der EAM

Die Beteiligung der Städte und Gemeinden an der EAM erfolgt mittels Sammel- und Vorschaltgesellschaften. Die verschiedenen Gesellschaften sollten den regionalen Bezug des Unternehmens sicherstellen. Anders als beim Start der Gesellschaft erwartet, haben sich an den SVSG’s Nord, Süd und 2015 weniger Kommen beteiligt. Dadurch ergeben sich für diese Gesellschaften steuerliche Nachteile. Um im Interesse der Kommunalen Familie die steuerlichen Nachteile auszugleichen sollen alle bisher existierenden Gesellschaften zu einer neuen Sammel- und Vorschaltgesellschaft verschmelzen. 

Detaillierte Informationen werden den Fraktionen digital zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können in der Gemeindeverwaltung bei Bedarf eingesehen werden.         

100