Sitzung: 29.08.2012 Gemeindevertretung
Sachverhalt:
Im
Jahr 2011 wurde Herr Stefan Saftig zum 2. stellv. Wehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Söhrewald Ortsteil Wellerode gewählt.
Eine
förmliche Ernennung zum Ehrenbeamten war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da
die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Söhrewald die Möglichkeit eines 2.
stellv. Wehrführers nicht vorsah.
Mit
der von der Gemeindevertretung Söhrewald am 27.06.2012 beschlossenen Neufassung
der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren wurde die satzungsrechtliche
Grundlage geschaffen um nunmehr Herrn Stefan Saftig formell zum Ehrenbeamten
der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald zu ernennen.
Nach
den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes gilt die Ernennung ab dem Tag
der Entgegennahme der Ernennungsurkunde.
Der
stellv. Wehrführer wird nach den Bestimmungen des § 17 der Satzung für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Söhrewald für die Dauer von 5 Jahren
gewählt. Da Herr Saftig bereits im Jahr 2011 gewählt wurde und um die Laufzeit
des Ehrenbeamtenverhältnisses an das des 1. stellv. Wehrführers anzupassen,
sollte Herr Saftig für den Zeitraum vom 29.08.2012 – 14.07.2016 zum
Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald ernannt werden.