Sachverhalt:

 

Im Jahr 2011 wurde Herr Stefan Saftig zum 2. stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald Ortsteil Wellerode gewählt.

 

Eine förmliche Ernennung zum Ehrenbeamten war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Söhrewald die Möglichkeit eines 2. stellv. Wehrführers nicht vorsah.

 

Mit der von der Gemeindevertretung Söhrewald am 27.06.2012 beschlossenen Neufassung der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren wurde die satzungsrechtliche Grundlage geschaffen um nunmehr Herrn Stefan Saftig formell zum Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald zu ernennen.

 

Nach den Bestimmungen des Hessischen Beamtengesetzes gilt die Ernennung ab dem Tag der Entgegennahme der Ernennungsurkunde.

 

Der stellv. Wehrführer wird nach den Bestimmungen des § 17 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Söhrewald für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Da Herr Saftig bereits im Jahr 2011 gewählt wurde und um die Laufzeit des Ehrenbeamtenverhältnisses an das des 1. stellv. Wehrführers anzupassen, sollte Herr Saftig für den Zeitraum vom 29.08.2012 – 14.07.2016 zum Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald ernannt werden.