Betreff
Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0011/2017/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden  Bedarfs- und Entwicklungsplan zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 530, in der jeweils gültigen Fassung) wurden die Städte und Gemeinden in § 3 Abs. 1 Ziffer 1 verpflichtet, in Abstimmung mit dem Landkreis eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Freiwillige Feuerwehr zu erarbeiten und fortzuschreiben.

Seitens des Landes Hessen wurden keine Durchführungsverordnungen und auch keine Empfehlungen über Art und Umfang der Bedarfs- und Entwicklungsplanung veröffentlicht.
Es liegt lediglich ein Erlass mit Hinweisen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 01.07.2005 vor aus dem u.a. folgendes hervorgeht:

Die Städte und Gemeinden entscheiden selbständig im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften über das Sicherheitsniveau ihrer Feuerwehren und haben diese Entscheidungen auch zu verantworten. Dabei haben sie in besonderem Maße die örtliche Sicherheitslage im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beachten.

Die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald haben sich im letzten Jahr zu einem Arbeitskreis „Bedarfs- und Entwicklungsplanung BEP“ zusammengefunden, um den zur Zeit gültigen Bedarfs- und Entwicklungsplan, beschlossen von der Gemeindevertretung am 18.10.2006, zu überarbeiten und fortzuschreiben.

Aufgabe der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für unsere Feuerwehr ist, die örtlichen Belange und Risikopotenziale verständlich und nachvollziehbar darzustellen, zu bewerten und damit den Feuerwehren der Gemeinde Söhrewald und nicht zuletzt den politisch verantwortlichen Organen Planungssicherheit und eine verbindliche Perspektive zu eröffnen.

Ziel dieses Planes ist es, eine leistungsfähige, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraute, Feuerwehr vorzuhalten, die in Notsituationen wirksame Hilfe einleiten kann.

Der Entwurf einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Söhrewald, in der Fassung vom 15.12.2016, liegt nun vor.
Dieser Entwurf wurde bereits mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Kassel abgestimmt.