Sachverhalt:
Aufgrund der Erweiterung der Öffnungs- und Betreuungszeiten des
Kindergartens „Sonnenflieger“ sowie der Kinderkrippe „Kleine Waldwichte“ ist
neben der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der
Gemeinde Söhrewald auch die zugehörige Gebührenordnung zu ändern.
In dem entsprechenden Paragrafen dieser Gebührenordnung sind die
erweiterten Öffnungs- und Betreuungszeiten ebenfalls aufzunehmen.
Des Weiteren wurde die Gebührenordnung um den Tatbestand der
Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe „Kleine Waldwichte“ nach dem sogenannten
„Berliner Modell“ ergänzt.
Hierfür wird gemäß des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 09. August
2016 eine pauschale Gebühr in Höhe von 51,00 € erhoben. Dieser Betrag
entspricht der mittleren Einkommensstufe der gültigen Sozialstaffel. Es wird
hierbei von einer durchschnittlichen Eingewöhnungszeit von 30 Stunden
ausgegangen, die mit dem Betrag von 1,70 € zu multiplizieren sind.
Ein Entwurf der vorgeschlagenen
Änderungssatzung ist beigefügt.