Betreff
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0098/2017/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf der Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald ohne Änderungen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Erweiterung der Öffnungs- und Betreuungszeiten des Kindergartens „Sonnenflieger“ sowie der Kinderkrippe „Kleine Waldwichte“ ist neben der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald auch die zugehörige Gebührenordnung zu ändern.

In dem entsprechenden Paragrafen dieser Gebührenordnung sind die erweiterten Öffnungs- und Betreuungszeiten ebenfalls aufzunehmen.

Des Weiteren wurde die Gebührenordnung um den Tatbestand der Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe „Kleine Waldwichte“ nach dem sogenannten „Berliner Modell“ ergänzt.

Hierfür wird gemäß des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 09. August 2016 eine pauschale Gebühr in Höhe von 51,00 € erhoben. Dieser Betrag entspricht der mittleren Einkommensstufe der gültigen Sozialstaffel. Es wird hierbei von einer durchschnittlichen Eingewöhnungszeit von 30 Stunden ausgegangen, die mit dem Betrag von 1,70 € zu multiplizieren sind.

Ein Entwurf der vorgeschlagenen Änderungssatzung ist beigefügt.