Erledigung von Anfragen
Bürgermeister
Steisel
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Sitzungen |
Im Berichtszeitraum hat
der Gemeindevorstand 4-mal getagt. |
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Anfragen UNS zur „HESSENKASSE“ |
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Welche Bestände wurden gemeldet? Die
Gemeinde Söhrewald hat zum 30.06.2017 einen Kassenkreditbestand von rd. 2.800.000
€ gemeldet. Wie sieht die Rückmeldung der Kreditprüfer für die
Finanzen der Gemeinde Söhrewald aus? Welche weiteren Informationen gibt es
aus der Regionalkonferenz vom 25.10.2017? Nach
einer groben Prüfung teilt das Ministerium mit, dass rd. 150.000 € auf die Vorfinanzierung
von Investitionen angerechnet werden und rd. 50.000 € als liquide Mittel
angenommen werden. Danach
ergibt sich ein vorläufiger und unverbindlicher Ablösebetrag in Höhe von 2,6
Mio. Als
nächstes sind anhand der vorläufigen Finanzrechnung zum 31.12.2017 der
Kassenkreditbestand und die liquiden Mittel zu diesem Termin nachzuweisen. Weitere
entscheidungsrelevante Sachverhalte sind ebenfalls nach dem 31.12.2017
mitzuteilen. Hat die Gemeinde Söhrewald bereits eine
Terminvereinbarung getroffen? Das
Hessische Finanzministerium hat je nach Situation verschiedene Versionen von
Schreiben versandt. Im Schreiben an die Gemeinde Söhrewald ist kein ausdrücklicher
Termin in Wiesbaden vorgesehen. Nach
Rücksprache mit dem Ministerium ist auch kein Termin erforderlich. Die
besprochenen Sachverhalte fallen unter die weiteren entscheidungsrelevanten
Sachverhalte und werden mit der Meldung des Kassenkreditbestands und der
liquiden Mittel an das Ministerium übermittelt. Aus
der Kommunalkonferenz am 25.10.2017 haben sich keine weiteren Erkenntnisse
ergeben. Der
Gemeindevorstand bedankt sich für die freundlichen Hinweise bzgl. der ausgebuchten
Termine und verweise ausdrücklich darauf, dass die Gemeindeverwaltung
Söhrewald, trotz zeitweise angespannter Personalsituation, die erforderlichen
Termine im Blick hat. Die Hessenkasse stellt sicherlich eine Option dar die
kaum auszuschlagen sein wird. Immerhin übernimmt das Land die Hälfte der
Kassenkredite. Die Konsequenzen sind allerdings noch nicht komplett absehbar. Da
die Finanzausstattung der Kommunen grundsätzlich nicht verbessert wird besteht
die Gefahr, dass trotzdem Überziehungskredite erforderlich sein könnten. Da
auch der Landkreis Kassel voraussichtlich der Hessenkasse beitreten wird, würde
das bedeuten, dass auch die Kreisumlage steigen könnte. Zwar ist hier eine
Sperrregelung vorgesehen, wie das aber in der Realität umgesetzt werden soll
ist noch unklar. Es
ist bereits angekündigt, dass die Tilgung der Kredite des Finanzhaushalts
auch wieder aus dem Ergebnishaushalt zu erwirtschaften ist. Die
vorgenannten Punkte ergeben einen erheblichen Druck auf den Ergebnishaushalt.
Dieser Druck kann nur durch Abbau der letzten freiwilligen Leistungen oder durch
Steuererhöhungen Höhe kompensiert werden. |
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Anfragen UNS zur „Gebührenbefreiung Kindertagesstätten“ |
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Die
Hessische Landesregierung hat für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine Beitragsfreistellung
von den Gebühren für die Kindertagesstätten angekündigt. Nach den bisher
vorliegenden Pressemitteilungen soll die Entscheidung über die Freistellung
bei den Kommunen selbst liegen. Damit entzieht sich das Land Hessen des nach
der Hessischen Verfassung vorgegebenen Konnexität. Im Sinne der Eltern wird
sich voraussichtlich keine Gemeinde der Gebührenbefreiung verschließen
(können). Ähnlich
wie beim BAMBINI-Programm hat das Land Hessen einen Pauschalbetrag als
Zuschuss für die Kommunen in Aussicht gestellt hat. Dieser Pauschalbetrag in
Höhe von 136 € liegt deutlich unter dem derzeit durchschnittlich erhobenen
monatlichen Beitrag für 6 Stunden. Pro Jahr wird der Ergebnishaushalt der
Gemeinde damit um weitere 80.000 € zusätzlich belastet. Zusätzlich
ist zu erwarten, dass sich Veränderungen bei der Nachfrage der angebotenen Betreuungszeiten
ergeben. So könnten beispielsweise Eltern, die bislang nur das halbtägliche
Betreuungsangebot in Anspruch genommen haben, aufgrund der Beitragsfreiheit
für die ersten 6 Stunden auf das ganztägige Angebot umschwenken. Dies hätte
gravierende personelle und organisatorische Veränderungen zur Folge. Nach
Vorlage des endgültigen Gesetzestextes wird der Gemeindevorstand prüfen ob
weiteren Änderungen beim Angebot der Gemeinde Söhrewald erforderlich sind.
Außerdem sind die Gebühren neu zu kalkulieren. Aus
diesem Grunde ist ein entsprechender Satzungsbeschluss derzeit |
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Blumenwiesen |
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