Betreff
Gemeindevorstandsbericht
Erledigung von Anfragen
Vorlage
0177/2017
Art
Gemeindevorstandsbericht

Bürgermeister Steisel

Sitzungen

Im Berichtszeitraum hat der Gemeindevorstand  4-mal getagt.

 

 

 

 

Anfragen UNS zur „HESSENKASSE“

Welche Bestände wurden gemeldet?

Die Gemeinde Söhrewald hat zum 30.06.2017 einen Kassenkreditbestand von rd. 2.800.000 € gemeldet.

 

Wie sieht die Rückmeldung der Kreditprüfer für die Finanzen der Gemeinde Söhrewald aus? Welche weiteren Informationen gibt es aus der Regionalkonferenz vom 25.10.2017?

Nach einer groben Prüfung teilt das Ministerium mit, dass rd. 150.000 € auf die Vorfinanzierung von Investitionen angerechnet werden und rd. 50.000 € als liquide Mittel angenommen werden.

Danach ergibt sich ein vorläufiger und unverbindlicher Ablösebetrag in Höhe von 2,6 Mio.

Als nächstes sind anhand der vorläufigen Finanzrechnung zum 31.12.2017 der Kassenkreditbestand und die liquiden Mittel zu diesem Termin nachzuweisen.

Weitere entscheidungsrelevante Sachverhalte sind ebenfalls nach dem 31.12.2017 mitzuteilen.

Hat die Gemeinde Söhrewald bereits eine Terminvereinbarung getroffen?

Das Hessische Finanzministerium hat je nach Situation verschiedene Versionen von Schreiben versandt. Im Schreiben an die Gemeinde Söhrewald ist kein ausdrücklicher Termin in Wiesbaden vorgesehen.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium ist auch kein Termin erforderlich. Die besprochenen Sachverhalte fallen unter die weiteren entscheidungsrelevanten Sachverhalte und werden mit der Meldung des Kassenkreditbestands und der liquiden Mittel an das Ministerium übermittelt. 

Aus der Kommunalkonferenz am 25.10.2017 haben sich keine weiteren Erkenntnisse ergeben.

Der Gemeindevorstand bedankt sich für die freundlichen Hinweise bzgl. der ausgebuchten Termine und verweise ausdrücklich darauf, dass die Gemeindeverwaltung Söhrewald, trotz zeitweise angespannter Personalsituation, die erforderlichen Termine im Blick hat. Die Hessenkasse stellt sicherlich eine Option dar die kaum auszuschlagen sein wird. Immerhin übernimmt das Land die Hälfte der Kassenkredite. Die Konsequenzen sind allerdings noch nicht komplett absehbar.

Da die Finanzausstattung der Kommunen grundsätzlich nicht verbessert wird besteht die Gefahr, dass trotzdem Überziehungskredite erforderlich sein könnten.

Da auch der Landkreis Kassel voraussichtlich der Hessenkasse beitreten wird, würde das bedeuten, dass auch die Kreisumlage steigen könnte. Zwar ist hier eine Sperrregelung vorgesehen, wie das aber in der Realität umgesetzt werden soll ist noch unklar.

Es ist bereits angekündigt, dass die Tilgung der Kredite des Finanzhaushalts auch wieder aus dem Ergebnishaushalt zu erwirtschaften ist.

Die vorgenannten Punkte ergeben einen erheblichen Druck auf den Ergebnishaushalt. Dieser Druck kann nur durch Abbau der letzten freiwilligen Leistungen oder durch Steuererhöhungen Höhe kompensiert werden.

 

 

 

 

Anfragen UNS zur „Gebührenbefreiung Kindertagesstätten“

Die Hessische Landesregierung hat für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine Beitragsfreistellung von den Gebühren für die Kindertagesstätten angekündigt. Nach den bisher vorliegenden Pressemitteilungen soll die Entscheidung über die Freistellung bei den Kommunen selbst liegen. Damit entzieht sich das Land Hessen des nach der Hessischen Verfassung vorgegebenen Konnexität. Im Sinne der Eltern wird sich voraussichtlich keine Gemeinde der Gebührenbefreiung verschließen (können).  

Ähnlich wie beim BAMBINI-Programm hat das Land Hessen einen Pauschalbetrag als Zuschuss für die Kommunen in Aussicht gestellt hat. Dieser Pauschalbetrag in Höhe von 136 € liegt deutlich unter dem derzeit durchschnittlich erhobenen monatlichen Beitrag für 6 Stunden. Pro Jahr wird der Ergebnishaushalt der Gemeinde damit um weitere 80.000 € zusätzlich belastet.

Zusätzlich ist zu erwarten, dass sich Veränderungen bei der Nachfrage der angebotenen Betreuungszeiten ergeben. So könnten beispielsweise Eltern, die bislang nur das halbtägliche Betreuungsangebot in Anspruch genommen haben, aufgrund der Beitragsfreiheit für die ersten 6 Stunden auf das ganztägige Angebot umschwenken. Dies hätte gravierende personelle und organisatorische Veränderungen zur Folge.

Nach Vorlage des endgültigen Gesetzestextes wird der Gemeindevorstand prüfen ob weiteren Änderungen beim Angebot der Gemeinde Söhrewald erforderlich sind. Außerdem sind die Gebühren neu zu kalkulieren.

Aus diesem Grunde ist ein entsprechender Satzungsbeschluss derzeit
nicht sinnvoll.


 

 

 

Blumenwiesen

 

 

Im Herbst wurden die Blühflächen der Gemeinde Söhrewald gemäht. Nach Auskunft des Herstellers, der Firma Küpper, sollen die Flächen im September/Oktober gemäht werden um den Humus und das Unkraut nicht zu stärken.