Beschlussvorschlag:
Da im Zuge der fortschreitenden Ausbreitung
des Corona-Virus zunächst geltendes Betretungsverbot für Kinder und Eltern
bestand und auch nach Aufhebung des Betretungsverbotes weiterhin die Betreuung
nicht vollumfänglich in unseren drei Einrichtungen angeboten werden konnte,
wird empfohlen die Kostenbeiträge der Eltern für die Monate April 2020 bis
einschließlich Juli 2020 zu erlassen.
Ab August 2020 sollen die Elternbeiträge bis auf weiteres wieder erhoben werden.
Sachverhalt:
Aufgrund von COVID
19 wurden die Tageseinrichtungen für Kinder am 16.03.2020 zunächst geschlossen.
Lediglich Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiteten, konnten
eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Nachdem in den Kitas wochenlang das Betretungsverbot für Kinder und
Eltern galt und die Betreuung auf die Notbetreuung heruntergefahren war, machte
die Hessische Landesregierung ab dem 02. Juni den eingeschränkten Regelbetrieb
möglich. Jede unserer drei Einrichtungen erarbeitete ein eigenes Konzept,
dementsprechend gab es verschiedene Betreuungsmodelle. Die in unserer Satzung
angebotenen Betreuungsmodule konnten jedoch weiterhin nicht vollumfänglich
angeboten werden. Im Juli 2020 konnten die Kinder für drei Wochen weitestgehend
im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen betreut werden.
Seit April 2020
wurden die Elternbeiträge in den Kitas ausgesetzt. Da voraussichtlich nach den
Ferien der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen weiterhin möglich sein wird,
wurden ab August 2020 die Elternbeiträge wieder gemäß Kostenbeitragssatzung
berechnet.
Anlage:
Chronologische Zusammenfassung der möglichen Betreuungsarten in den Kitas im Zusammenhang mit den fälligen Kita-Gebühren während der Corona-Krise.