Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde
Söhrewald
bestätigt den Fortbestand der Bürgschaftserklärung vom 10.11.2014, welche zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und
zukünftiger Ansprüche der Kreditgeber aus oder im Zusammenhang mit der Konsortialkreditvereinbarung
vom 13. Dezember 2013 zwischen der EAM GmbH & Co. KG als Kreditnehmer und
der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Landesbank Baden-Württemberg
und der Deutschen Kreditbank AG und sowie weiteren Banken und Sparkassen als
Kreditgeber anteilig abgegeben hat.
2. Zur Umsetzung des
vorstehenden Beschlusses wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt,
sämtliche hierfür notwendigen Willenserklärungen abzugeben insbesondere die
entsprechende Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung zu
unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Söhrewald
ist mittelbar an der EAM GmbH & Co. KG (EAM KG) beteiligt. Die
Rekommunalisierung der EAM KG wurde im Jahr 2013 über ein Darlehen mit einer
Kreditlaufzeit von 20 Jahren finanziert. EAM KG ist Kreditnehmer unter der
entsprechenden Konsortialkreditvereinbarung mit der Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale, Landesbank Baden-Württemberg und Deutsche Kreditbank AG als
Arrangeure sowie weiterer Banken und Sparkassen als Kreditgeber. Dieser
Konsortialkredit wurde ursprünglich mit einem Darlehensbetrag von 617,5 Mio. €
aufgenommen und konnte seitdem signifikant auf rd. 237 Mio. € (Stand
30. September 2024) planmäßig getilgt werden. Die kommunalen Anteilseigner der
EAM KG haben ca. 80% des Konsortialkredits mit Bürgschaften besichert. Das
Bürgschaftsvolumen hat sich entsprechend von ursprünglich 494 Mio. € auf 188
Mio. € (Stand 30. September 2024) reduziert.
Die Energiewende erfordert deutlich höhere
Investitionen, um die Energieinfrastruktur in der Region auszubauen. Im Jahr
2023 hat die EAM-Gruppe hierfür bereits 130 Mio. € investiert. Für 2024 plant
die EAM KG aktuell Investitionen in Höhe von ca. 180 Mio. €. Zur Finanzierung
der künftigen Investitionen benötigt die EAM KG ab 2025 Fremdkapital.
Die EAM-Gruppe hat eine sehr gute Bonität, so
dass die zusätzliche Fremdkapitalbeschaffung unbesichert möglich sein
sollte. Um eine Finanzierung zu attraktiven Konditionen zu erhalten und
insbesondere auch Neubanken die Möglichkeiten einzuräumen, der EAM KG neue
Darlehen einzuräumen, bedarf es einer vorbereitenden Anpassung der
Konsortialkreditvereinbarung. Wesentlicher
Inhalt ist der Entfall der Sicherheiten (außer der kommunalen Bürgschaften) für
die bisherigen Kreditgeber. Die Anpassung macht eine Rückbestätigung der
erteilten kommunalen Bürgschaft mit dem anliegenden Muster (Anlage 1)
notwendig. Eine Erweiterung des verbürgten Bürgschaftsvolumens erfolgt
ausdrücklich nicht, der Konsortialkredit wird weiterhin planmäßig bis 2033
getilgt.
Für detaillierte Informationen und zur weiteren
Beschlussbegründung wird auf das anliegende Informationsmemorandum (Anlage 2)
verwiesen.
