Betreff
Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung
Vorlage
0004/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeinde Söhrewald bestätigt den Fortbestand der Bürgschaftserklärung vom 10.11.2014, welche zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Kreditgeber aus oder im Zusammenhang mit der Konsortialkreditvereinbarung vom 13. Dezember 2013 zwischen der EAM GmbH & Co. KG als Kreditnehmer und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Landesbank Baden-Württemberg und der Deutschen Kreditbank AG und sowie weiteren Banken und Sparkassen als Kreditgeber anteilig abgegeben hat.

 

2.      Zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche hierfür notwendigen Willenserklärungen abzugeben insbesondere die entsprechende Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Söhrewald ist mittelbar an der EAM GmbH & Co. KG (EAM KG) beteiligt. Die Rekommunalisierung der EAM KG wurde im Jahr 2013 über ein Darlehen mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren finanziert. EAM KG ist Kreditnehmer unter der entsprechenden Konsortialkreditvereinbarung mit der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Landesbank Baden-Württemberg und Deutsche Kreditbank AG als Arrangeure sowie weiterer Banken und Sparkassen als Kreditgeber. Dieser Konsortialkredit wurde ursprünglich mit einem Darlehensbetrag von 617,5 Mio. € aufgenommen und konnte seitdem signifikant auf rd. 237 Mio. € (Stand 30. September 2024) planmäßig getilgt werden. Die kommunalen Anteilseigner der EAM KG haben ca. 80% des Konsortialkredits mit Bürgschaften besichert. Das Bürgschaftsvolumen hat sich entsprechend von ursprünglich 494 Mio. € auf 188 Mio. € (Stand 30. September 2024) reduziert. 

 

Die Energiewende erfordert deutlich höhere Investitionen, um die Energieinfrastruktur in der Region auszubauen. Im Jahr 2023 hat die EAM-Gruppe hierfür bereits 130 Mio. € investiert. Für 2024 plant die EAM KG aktuell Investitionen in Höhe von ca. 180 Mio. €. Zur Finanzierung der künftigen Investitionen benötigt die EAM KG ab 2025 Fremdkapital.

 

Die EAM-Gruppe hat eine sehr gute Bonität, so dass die zusätzliche Fremdkapitalbeschaffung unbesichert möglich sein sollte. Um eine Finanzierung zu attraktiven Konditionen zu erhalten und insbesondere auch Neubanken die Möglichkeiten einzuräumen, der EAM KG neue Darlehen einzuräumen, bedarf es einer vorbereitenden Anpassung der Konsortialkreditvereinbarung. Wesentlicher Inhalt ist der Entfall der Sicherheiten (außer der kommunalen Bürgschaften) für die bisherigen Kreditgeber. Die Anpassung macht eine Rückbestätigung der erteilten kommunalen Bürgschaft mit dem anliegenden Muster (Anlage 1) notwendig. Eine Erweiterung des verbürgten Bürgschaftsvolumens erfolgt ausdrücklich nicht, der Konsortialkredit wird weiterhin planmäßig bis 2033 getilgt.

 

Für detaillierte Informationen und zur weiteren Beschlussbegründung wird auf das anliegende Informationsmemorandum (Anlage 2) verwiesen.