Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand beschließt Herrn Björn Lücke, mit Wirkung zum 26.02.2025, in seiner Funktion als Gemeindebrandinspektor, zum Ehrenbeamten auf Zeit zu berufen.
Der Gemeindevorstand beschließt Herrn Marco Adrian, mit Wirkung zum 26.02.2025, in seiner Funktion als Wehrführer des Ortsteils Wellerode, zum Ehrenbeamten auf Zeit zu berufen.
Der Gemeindevorstand beschließt Herrn Nils Heinemann, mit Wirkung zum 26.02.2025, in seiner Funktion als stellv. Wehrführer des Ortsteils Wellerode, zum Ehrenbeamten auf Zeit zu berufen.
Sachverhalt:
Dem Gemeindebrandinspektor Björn Lücke, dem Wehrführer für die Ortsteilwehr Wellerode Marco Adrian und dem stellv. Wehrführer für die Ortsteilwehr Wellerode Nils Heinemann, fehlten die fachlichen Eignungen zur Ernennung zu Ehrenbeamten. Ihnen wurden ihre Ämter nach erfolgten Wahlen am 24.04.2024 schriftlich übertragen.
Alle drei Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Söhrewald haben die erforderlichen Lehrgänge in 2024 nachgeholt. Entsprechende Nachweise liegen der Verwaltung vor.
In ein Beamtenverhältnis kann u.a. nur berufen werden, wer gem. § 7 BeamtStG die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt (gilt gem. § 5 HBG auch für Ehrenbeamte). In diesem Fall ist die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung für Ehrenbeamte der Freiwilligen Feuerwehr in § 12 HBKG i.V.m. § 7 FwOV und in deren Anlage 2 definiert.
Die fehlende Fachliche Eignung wurde durch Absolvierung der geforderten Pflichtlehrgänge nachgeholt. Die Verwaltung empfiehlt daher, die genannten Personen im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung zu Ehrenbeamten auf Zeit zu berufen.
