Ergänzungssatzung „Untermühlenweg"
Beratung und Beschlussfassung über
1. den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen und
2. den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung folgende
Beschlussfassung:
1. den Umgang mit den eingegangenen
Stellungnahmen
Die in der Anlage
enthaltenen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen mit
Datum vom 22. Oktober 2025 werden als Stellungnahmen der Gemeinde Söhrewald und
somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch beschlossen. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt fest, dass die Planung mit den
benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abgestimmt ist.
2. den Satzungsbeschluss
Der
Ergänzungssatzung „Untermühlenweg“ (Planteil und Begründung) wird zugestimmt.
Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Verfahren zum Inkrafttreten
ist gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 23.04.2025 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Untermühlenweg“ für den Ortsteil Wellerode einzuleiten. Ziel ist es, mittels einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine bislang im Außenbereich gelegene, unmittelbar an das bestehende Baugebiet angrenzende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung geschaffen werden.
Die betreffende Fläche liegt am Rand des Ortsteils Wellerode. Im Westen grenzt sie an eine Gastwirtschaft, im Süden an die Wohnbebauung und im Norden an eine landwirtschaftliche Hofstelle, die überwiegend als Hobbytierhaltung für Pferde genutzt wird. Die noch vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld sind somit geringfügig und werden durch die Satzung nicht wesentlich beeinträchtigt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ordnungsgemäß beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Entsprechend der Hinweise aus den Behördenbeteiligungen wurde ein Umweltbericht erstellt und die Unterlagen mit weiteren Inhalten zu dem vorhandenen Gewässerrandstreifen ergänzt. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte nach Ergänzung des Umweltberichts, wie gesetzlich vorgesehen. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Behörden wurden keine substantiellen Einwendungen vorgebracht, die das Satzungsbeschlussverfahren in Frage stellen würden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung, die vorliegenden Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen zu übernehmen und die Ergänzungssatzung „Untermühlenweg“ als Satzung zu beschließen.
