Betreff
Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO - Erster Bericht 2025
Vorlage
0223/2025
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den ersten Bericht 2025 über
den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 28 Abs. 1
GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im Anschluss daran ist der Kommunalaufsicht der Bericht zukommen zu lassen.
Die
Gemeindeverwaltung hat den 1. Bericht für das Haushaltsjahr 2025 erstellt.
Dieser unterjährige
Finanzbericht wurde über die Plattform IKVS erzeugt.
Der Bericht ist als
Anlage beigefügt.
