Betreff
Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO - Erster Bericht 2025
Vorlage
0223/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung nimmt den ersten Bericht 2025 über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im Anschluss daran ist der Kommunalaufsicht der Bericht zukommen zu lassen.

 

Die Gemeindeverwaltung hat den 1. Bericht für das Haushaltsjahr 2025 erstellt.

Dieser unterjährige Finanzbericht wurde über die Plattform IKVS erzeugt.

 

Der Bericht ist als Anlage beigefügt.