Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bewerbung an der Teilnahme des
Fördermittelbundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“
(SKS-Schwimmbäder) - mit dem Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder, zur
Modernisierung und Sanierung der Schwimmstätten und –bäder – sowie dem
„Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm plus“ (SWIMplus) des
Landes Hessen für die Sanierung des Waldschwimmbades OT Wattenbach.
Die entsprechenden Mittel in geschätzter Höhe von 1,27 Mio. Euro sind –
vorbehaltlich einer Förderzusage für das Fördermittelbundesprogramm „Sanierung
kommunaler Sportstätten“ (SKS-Schwimmbäder) und/ oder das „Schwimmbad-Investitions-
und Modernisierungsprogramm plus“ (SWIMplus) des Landes Hessen - im Haushalt
2027 vorzusehen.
Sachverhalt:
Das Waldschwimmbad in Wattenbach, das seit 2014 durch den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. betrieben wird, ist sanierungsbedürftig und bedarf zudem einer umfangreichen technischen Modernisierung. Die Maßnahmen sind notwendig, damit das Schwimmbad weiterhin den aktuellen betrieblichen, hygienischen sowie technischen Anforderungen entspricht und weiterbetrieben werden kann.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Sanierung des Schwimmbeckens einschließlich der Erneuerung der Beckenfolie, der Überlaufrinne sowie der dazugehörigen technischen Verrohrung. Ergänzend ist der Austausch der Schwimmbadpumpen vorgesehen sowie die Sanierung des Sanitärbereiches und der Neubau eines barrierefreien WC-Bereiches.
Die Schätzkosten belaufen sich auf ca. 1,27 Mio. Euro brutto inkl. Planungs- und Ingenieurkosten.
Die Kosten sind gemäß § 3 und 4 des
„Betreibervertrags Waldschwimmbad“ im Einzelfall zu verhandeln. Da jedoch
bauliche Änderungen nach Fertigstellung in das Eigentum der Gemeinde übergehen,
sind die Kosten i.d.R. von der Gemeinde Söhrewald zu tragen. Die
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sollten demnach – vorbehaltlich einer
positiven Förderzuwendung - im Haushalt 2027 vorgesehen werden.
Aktuell gibt es zwei Förderprogramme, die für
die Förderung der Maßnahmen in Frage kommen. Neben dem Schwimmbad-Investitions-
und Modernisierungsprogramm plus (SWIMplus) des Landes Hessen, das eine
Förderung von ausschließlich hessischen Frei- und Hallenbädern vorsieht,
besteht die Möglichkeit der Förderung über das Förderprogramm „Sanierung
kommunaler Sportstätten“ (SKS) des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder. Das
Bundesministerium unterstützt die Kommunen mit diesem Förderprogramm bei der
Modernisierung ihrer Schwimmstätten und -bäder.
Die Förderquote des Bundes für das
SKS-Förderprogramm beträgt bis zu 45 Prozent; der Eigenanteil beträgt
mindestens 55 Prozent.
Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt
sich der Bund mit bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
der Eigenanteil reduziert sich auf mindestens 25 Prozent.
Die Regelförderquote des Landes Hessen
(SWIMplus) beträgt bei Vorhaben > 100.000,00 € 30 Prozent, der Eigenanteil
liegt demnach bei 70 Prozent.
Es besteht die Möglichkeit der Bewerbung auf
beide Förderprogramme, wobei die Landesförderung (SWIMplus) als Förderung der
Mittel Dritter im Rahmen der Landesförderung (SKS) angesehen wird, d.h. die
Landesförderung ist nur auf die Maßnahmen bzw. Kosten der Maßnahmen möglich,
die nicht bereits über das Land Hessen gefördert werden. Bei einem
Investitionsvolumen in Höhe von 1,26 Mio. € würden demnach – bei einer 30
prozentigen Förderungen durch das SWIMplus-Programm – lediglich 889.000,00 € mit
einer Förderquote von bis zu 45 Prozent durch den Bund gefördert werden.
Etwaige bewilligte Förderzuwendungen können
aufgrund der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 12 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung
(BHO) durch die Gemeinde Söhrewald, an den Förderverein Waldschwimmbad
Wattenbach e.V., als Letztempfänger weitergereicht werden, damit die
notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden
können.
Die Antragstellung für das SKS-Programm des
Bundes jedoch muss über die Gemeinde Söhrewald als Eigentümerin des
Schwimmbades erfolgen; sie ist als Ansprechpartnerin und Verantwortliche für
die Einhaltung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides beim Bund hinterlegt.
Die Antragstellung für das SWIMplus-Förderprogramm
des Landes Hessen könnte dagegen auch direkt durch den Förderverein Waldschwimmbad
Wattenbach e.V. erfolgen, vorausgesetzt der Pachtvertrag, der zurzeit jährlich
verlängert wird, wird über mindestens den Zeitraum der Zweckbindungsfrist neu
vereinbart. Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Söhrewald den
Eigenanteil tragen wird, sollte auch in diesem Falle die Beantragung durch die
Gemeindeverwaltung - in Kooperation mit dem Förderverein - erfolgen.
Die Zweckbindungsfrist für das
SKS-Förderprogramm des Bundes beträgt 20 Jahre, für das SWIMplus-Förderprogramm
des Landes Hessen 25 Jahre.
Das Projekt muss, insofern eine Erteilung des
Zuwendungsbescheides und eine daraus resultierende Förderung stattfindet, im
Rahmen der SKS-Förderung bis zum 31. Dezember 2032 abgeschlossen sein. Das
SWIMplus-Programm hat eine Laufzeit von 12 Monaten nach Mittelzuwendung, so
dass bei etwaiger Inanspruchnahme beider Förderprogramme von einem
realistischen Ausführungszeitraum ausgegangen werden kann.
Für die Bewerbung zur Teilnahme an beiden
Fördermittelprogrammen ist ein grundsätzlicher Beschluss der Gemeindevertretung
notwendig. Die Mittel sind in ausreichender Höhe für den Haushalt 2027
vorzusehen, insofern eine Durchführung der Maßnahme in 2027 erfolgen soll.
