Betreff
Beschluss zur Bewerbung an der Teilnahme des Fördermittelbundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie dem „Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm“ des Landes Hessen für die Sanierung des Waldschwimmbades OT Wattenbach
Vorlage
0157/2026/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Bewerbung an der Teilnahme des Fördermittelbundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS-Schwimmbäder) - mit dem Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder, zur Modernisierung und Sanierung der Schwimmstätten und –bäder – sowie dem „Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm plus“ (SWIMplus) des Landes Hessen für die Sanierung des Waldschwimmbades OT Wattenbach.

 

Die entsprechenden Mittel in geschätzter Höhe von 1,27 Mio. Euro sind – vorbehaltlich einer Förderzusage für das Fördermittelbundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS-Schwimmbäder) und/ oder das „Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm plus“ (SWIMplus) des Landes Hessen - im Haushalt 2027 vorzusehen.

 


Sachverhalt:

 

Das Waldschwimmbad in Wattenbach, das seit 2014 durch den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. betrieben wird, ist sanierungsbedürftig und bedarf zudem einer umfangreichen technischen Modernisierung. Die Maßnahmen sind notwendig, damit das Schwimmbad weiterhin den aktuellen betrieblichen, hygienischen sowie technischen Anforderungen entspricht und weiterbetrieben werden kann.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Sanierung des Schwimmbeckens einschließlich der Erneuerung der Beckenfolie, der Überlaufrinne sowie der dazugehörigen technischen Verrohrung. Ergänzend ist der Austausch der Schwimmbadpumpen vorgesehen sowie die Sanierung des Sanitärbereiches und der Neubau eines barrierefreien WC-Bereiches.

 

Die Schätzkosten belaufen sich auf ca. 1,27 Mio. Euro brutto inkl. Planungs- und Ingenieurkosten.

 

Die Kosten sind gemäß § 3 und 4 des „Betreibervertrags Waldschwimmbad“ im Einzelfall zu verhandeln. Da jedoch bauliche Änderungen nach Fertigstellung in das Eigentum der Gemeinde übergehen, sind die Kosten i.d.R. von der Gemeinde Söhrewald zu tragen. Die Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sollten demnach – vorbehaltlich einer positiven Förderzuwendung - im Haushalt 2027 vorgesehen werden.

 

Aktuell gibt es zwei Förderprogramme, die für die Förderung der Maßnahmen in Frage kommen. Neben dem Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm plus (SWIMplus) des Landes Hessen, das eine Förderung von ausschließlich hessischen Frei- und Hallenbädern vorsieht, besteht die Möglichkeit der Förderung über das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder. Das Bundesministerium unterstützt die Kommunen mit diesem Förderprogramm bei der Modernisierung ihrer Schwimmstätten und -bäder.

 

Die Förderquote des Bundes für das SKS-Förderprogramm beträgt bis zu 45 Prozent; der Eigenanteil beträgt mindestens 55 Prozent.

Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und der Eigenanteil reduziert sich auf mindestens 25 Prozent.

Die Regelförderquote des Landes Hessen (SWIMplus) beträgt bei Vorhaben > 100.000,00 € 30 Prozent, der Eigenanteil liegt demnach bei 70 Prozent.

 

Es besteht die Möglichkeit der Bewerbung auf beide Förderprogramme, wobei die Landesförderung (SWIMplus) als Förderung der Mittel Dritter im Rahmen der Landesförderung (SKS) angesehen wird, d.h. die Landesförderung ist nur auf die Maßnahmen bzw. Kosten der Maßnahmen möglich, die nicht bereits über das Land Hessen gefördert werden. Bei einem Investitionsvolumen in Höhe von 1,26 Mio. € würden demnach – bei einer 30 prozentigen Förderungen durch das SWIMplus-Programm – lediglich 889.000,00 € mit einer Förderquote von bis zu 45 Prozent durch den Bund gefördert werden.

 

Etwaige bewilligte Förderzuwendungen können aufgrund der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 12 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch die Gemeinde Söhrewald, an den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V., als Letztempfänger weitergereicht werden, damit die notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

 

Die Antragstellung für das SKS-Programm des Bundes jedoch muss über die Gemeinde Söhrewald als Eigentümerin des Schwimmbades erfolgen; sie ist als Ansprechpartnerin und Verantwortliche für die Einhaltung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides beim Bund hinterlegt.

 

Die Antragstellung für das SWIMplus-Förderprogramm des Landes Hessen könnte dagegen auch direkt durch den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. erfolgen, vorausgesetzt der Pachtvertrag, der zurzeit jährlich verlängert wird, wird über mindestens den Zeitraum der Zweckbindungsfrist neu vereinbart. Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Söhrewald den Eigenanteil tragen wird, sollte auch in diesem Falle die Beantragung durch die Gemeindeverwaltung - in Kooperation mit dem Förderverein - erfolgen.

 

Die Zweckbindungsfrist für das SKS-Förderprogramm des Bundes beträgt 20 Jahre, für das SWIMplus-Förderprogramm des Landes Hessen 25 Jahre.

 

Das Projekt muss, insofern eine Erteilung des Zuwendungsbescheides und eine daraus resultierende Förderung stattfindet, im Rahmen der SKS-Förderung bis zum 31. Dezember 2032 abgeschlossen sein. Das SWIMplus-Programm hat eine Laufzeit von 12 Monaten nach Mittelzuwendung, so dass bei etwaiger Inanspruchnahme beider Förderprogramme von einem realistischen Ausführungszeitraum ausgegangen werden kann.

 

Für die Bewerbung zur Teilnahme an beiden Fördermittelprogrammen ist ein grundsätzlicher Beschluss der Gemeindevertretung notwendig. Die Mittel sind in ausreichender Höhe für den Haushalt 2027 vorzusehen, insofern eine Durchführung der Maßnahme in 2027 erfolgen soll.