Sitzung: 27.02.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: 0073/2013
Berichtszeitraum 30.01.2013 bis 27.02.2013
Bürgermeister Steisel |
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Sitzungen |
Im Berichtszeitraum hat
der Gemeindevorstand 4-mal getagt. |
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Bauangelegenheiten |
Der Gemeindevorstand hat
seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung keine Bauangelegenheiten
beraten. |
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Sachstand |
Bürgermeister Steisel
trägt als Sachstandsmitteilung den Inhalt eines Schreibens an den RA des
Herrn Pfennig vom 13.2.2013 vor. Da offensichtlich die von
uns vorgeschlagene und für Herrn Pfennig äußerst günstige Regelung nicht
gewünscht wird, weisen wir nochmals darauf hin, dass das Pachtverhältnis
aufgrund der ausgesprochenen Kündigung mit Ablauf des 30.04.2013 enden wird. Herr Pfennig wird bereits
jetzt aufgefordert, das Pachtgrund-stück zum Ablauf der Pachtzeit vollständig
geräumt und auch ansonsten in einem vertragsgemäßen Zustand an meine
Mandantin zurückzugeben. Im Falle der nicht
rechtzeitigen bzw. nicht vollständigen Räumung werde ich ohne weitere
Anmahnung gerichtliche Schritte einleiten. |
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Asphaltmischanlage |
Die Gemeinde Söhrewald
ist als Träger öffentlicher Belange im benannten BlmSchG-Verfahren beteiligt
worden. In Ihrer Stellungnahme zur Vollständigkeitsprüfung vom 08.01.2013 hat
die Gemeinde detailliertere Darstellungen zu Verkehrs- und Massenströmen
gefordert sowie eine Präzisierung zum Thema Betriebszeiten erbeten. Vereinbarungsgemäß hat
die Gemeinde Söhrewald einen Auszug aus dem Antwortschreiben der
Basalt-Actien-Gesellschaft an die verfahrensführende Behörde (RP), mit
folgendem Inhalt erhalten: Allgemein In der beantragten
Mischanlage am Standort Ölberg soll aus verschiedenen Mineralstoffen,
Zusatzstoffen und einem Bindemittel hochwertiges Asphaltmischgut hergestellt
werden. Als Mineralstoffe kommen natürliche Gesteinskörnungen zum Einsatz.
Als Bindemittel wird Bitumen eingesetzt. Durch den Einsatz moderner
Anlagentechnologien wird ein Anteil von bis zu 40 % aus teerfreiem
Recycling-Asphalt verarbeitet. Mineralstoffe In der geplanten
Asphaltmischanlage werden Mineralstoffe aus dem Tagebau Ölberg eingesetzt.
Diese werden über eine direkte Anbindung mittels Förderband aus der
Aufbereitungsanlage zur Verfügung gestellt. Durch diese Art der Kopplung der
Asphaltmischanlage an die Mineralstoffproduktion entfallen die
LKW-Zwischentransporte vom Steinbruch in externe Mischanlagen. Gleichzeitig
ist es möglich, trockene Mineralstoffe aus der Aufbereitungsanlage direkt in
der Asphaltmischanlage zu verarbeiten. Die ökologische Bilanz
des auf diese Weise produzierten Mischgutes ist somit deutlich verbessert und
mit Kostenvor-teilen durch die Einsparung von Zwischentransport und
Trocknungsaufwand verbunden. Für die Betrachtung der absoluten Verkehrsströme
des Werkes Ölberg hat dieser Prozess keine Auswirkungen. Die
Mineralstoffmengen, welche im Ölberg zur Herstellung von Mischgut eingesetzt
wer-den, werden nicht mehr in dem Maße wie bisher an andere Mischanlagen
gefahren. Die Gesamtproduktmenge pro Jahr, die den Betrieb Ölberg verlässt,
wird durch die neue Asphaltmischanlage nicht verändert. Es wird lediglich ein
Teil der besagten Mineralstoffe das Werk Ölberg in schon veredelter Form als
Mischgut verlassen. Recyclingmaterial Der durchschnittliche
Einsatz von Recycling-Asphalt an unseren bestehenden Mischanlagen liegt in
einer Größenordnung von bis zu 40 %. Die Verwendung von Recyclingmate-rial
ist aus ökologischer Sicht notwendig, um einerseits Ressourcen zu schonen und
andererseits aus ökonomischer Sicht ein Erfordernis, um unseren Kunden
Produkte zu marktgerechten Preisen anbieten zu können. Die Größen-ordnung der
Verwendung von Recycling-Asphalt an einer Mischanlage hängt im Wesentlichen
von den Kundenanforderungen an das zu fertigende Asphaltmischgut und von der
Verfügbarkeit von entsprechend geeignetem Recycling-Asphalt ab. Der Transport
des Recycling-Asphalts wird zum überwiegenden Teil im „Last-Last-Prinzip"
durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Anlieferer von Recycling-Asphalt als
Rückfracht Gesteinskörnungen oder Asphaltmischgut laden. Somit entsteht auch
aus dem Einsatz des Recyclingmaterials keine nennenswerte Erhöhung der
Verkehrsbelastung. Bitumen und Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe In der Asphaltmischanlage
werden jährlich bis zu 8001 Zusatzstoffe, 5.200 t Bitumen, 1.500t
Braunkohlenstaub und weniger als 100.000 l Heizöl für den Betrieb der
Asphaltmischanlage benötigt. Im Jahr resultiert daraus eine Erhöhung des
Transportaufkommens von etwa 1 bis 2 LKW-Fahrten je Tag. Somit hat der
Anlieferverkehr für Zuschlag-stoffe, Bitumen und Brennstoffe keinen
wesentlichen Einfluss auf das Gesamttransportvolumens des Tagebaus Ölberg. Zusammenfassung Durch die geplante
Asphaltmischanlage im Tagebau Ölberg wird es keine nennenswerte Erhöhung des
Frachtaufkommens geben. Die Verkehrsanbindung erfolgt, wie bisher, über eine
Zufahrt auf die Landesstraße L 3228. Die Produktmenge pro Jahr, die den
Betrieb Ölberg verlässt, bleibt unverändert. Das hergestellte Asphaltmischgut
substituiert lediglich die gleiche Transportmenge an Mineralstoff (Basalt),
welcher bisher an andere Mischanlagen geliefert wurde. Auf Nachfrage wurde
durch Hessen Mobil mitgeteilt, dass die Verkehrskapazität der L 3228 auch mit
dem geplanten Verkehr der Asphaltmischanlage nicht ausgeschöpft wird. Die ökologische Bilanz
des Mischgutes aus der geplanten Anlage wird durch die direkte Verbindung
zwischen Asphaltmischanlage und Mineralstoffproduktion und den damit
entfallenden Zwischenfrachten, gegenüber bestehenden Mischanlagen ohne
Koppelung an einen Tagebau, deutlich verbessert. Betriebszeiten der
Asphaltmischanlage Die Asphaltmischanlage
wird im Normalbetrieb werktags an 220 Tagen im Jahr betrieben. Die
Betriebszeit beträgt maximal 12 Stunden. Bei Kundenanforderung, insbesondere
bei großen Bauvorhabe, kann es vorkommen, dass größere Mengen Asphaltmischgut
in kurzer Zeit bereitgestellt werden müssen. In diesem „Bedarfsfall"
muss eine Produktionsfähigkeit der Asphaltmischanlage auch 24 Stunden und am
Wochenende gewährleistet sein. Dieser „Bedarfsfall" muss beim
zuständigen Regierungspräsidium Kassel angezeigt werden, bzw. eine
Genehmigung des Regierungspräsidiums für Sonntagsarbeit erteilt werden. Das
Schallgutachten berücksichtigt diesen möglichen Sonderfall eines
Anlagenbetriebes in dieser „schallempfindlichen Zeit" und stellt fest,
dass durch den Betrieb der geplanten Anlage bei dem zugrunde gelegten
Emissionsansatz schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche für die
Nachbarschaft grundsätzlich nicht zu erwarten sind. |
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Rekommunalisierung |
Am 06.Februar 2013
fand in Marburg eine Sitzung zum laufenden Transaktionsprozess der E.ON Mitte
AG statt. Eingeladen hatte der
Vorsitzende des Kommunalausschusses der kommunalen Anteilseigner der E.ON
Mitte AG, der Landrat des Landkreises Marburg Biedenkopf, Robert Fischbach. Ziel der
Veranstaltung war die Information über den aktuellen Stand des Verfahrens sowie
die Diskussion über die Einbindung möglicher Neuaktionäre auf kommunaler
Seite. Eingeladen waren 18 Vertreter aus den jeweiligen Landkreisen im Gebiet
der E.ON Mitte. Die Verhandlungen
zwischen dem E.ON Konzern und den kommunalen Anteilseigner sind in einer
entscheidenden Phase. Der in der HNA am 6. Februar 2013 genannte Kaufpreis
stimmt nicht. Die Details für die Übernahme werden in den nächsten Wochen
weiterverhandelt. Ziel der derzeitigen,
kommunalen Anteilseigner ist die Einbindung kommunaler Neuaktionäre aus dem
Versorgungsgebiet der E.ON Mitte AG. 202 von 233 Städten
und Gemeinden haben ihr Interesse an einer Beteiligung beim Rückkauf von E.ON
Mitte signalisiert. 20 Städte und Gemeinden haben kein Interesse und 11
Kommunen haben keine Rückmeldung abgegeben. Die derzeitigen
kommunalen Anteilseigner wollen ihr Vorkaufsrecht ausüben. Zur Ermittlung des
Kaufpreises haben sich E.ON und die kommunalen Anteilseigner auf eine
Sorgfältigkeitsprüfung sowie eine Bewertung der Anteile durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young verständigt. Nach dem Kauf
der Anteile durch die Altaktionäre können
Neuaktionäre Anteile von diesen Anteilen des Unternehmens erwerben.
Basis für die Weitergabe der Anteile wird der Kaufpreis / die Erwerbskosten
der Altaktionäre sein. Die meisten der am
Rückkauf interessierten Kommunen sind nicht in der Lage, eine eventuelle
Beteiligung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Daher wird die Gründung einer
Beteiligungsgesellschaft angeregt, die sich ihrerseits fremdfinanziert. Eine
positive Wirtschaftlichkeitsrechnung ist dabei Grundlage für eine
Beteiligung. Für die Gründung
einer solchen Gesellschaft ist eine professionelle Beratung und Begleitung
erforderlich. Die anwesenden Vertreter der Kommunen aus den Landkreisen haben
sich auf eine Lenkungsgruppe zur Organisation dieses Prozesses verständigt.
Die Lenkungsgruppe wird als nächsten Schritt eine Beratungsfirma auswählen
und mit der Begleitung der Kaufverhandlungen beauftragen. Die Kommunen im
Landkreis Kassel werden durch Herrn Bürgermeister Steisel vertreten. Nach erfolgreichem
Abschluss der endgültigen Kaufpreisverhandlungen zwischen E.ON und den
kommunalen Anteilseignern müssen die interessierten Kommunen ihr konkretes
Interesse erklären. Grund dafür ist die Umlegung der Beratungskosten auf alle
interessierten Kommunen. Zu diesem Meilenstein
ist die grundsätzliche Entscheidung über eine Beteiligung der Kommunen
erforderlich. Alle interessierten Städte und Gemeinden werden im Rahmen einer
Informationsveranstaltung über den Verhandlungsstand informiert. Die
erforderlichen Beschlussvorlagen für die jeweiligen Entscheidungen werden für
alle Kommunen einheitlich erstellt. Am Ende dieser Phase
steht ein Kaufvertrag zwischen den kommunalen Altaktionären der E.ON Mitte
und einer Beteiligungsgesellschaft. Grundsätzlich
wird die Beteiligung von Kommunalen Stromversorgungsunternehmen im E.ON Mitte
Gebiet begrüßt. Ob sich diese Stadt- oder Gemeindewerke an der
Beteiligungsgesellschaft der Neuaktionäre beteiligen, eine eigene
Beteiligungsgesellschaft gründen oder auf bestehende Strukturen zurückgreifen,
ist offen. |