Berichtszeitraum  30.01.2013 bis 27.02.2013

Bürgermeister Steisel

 

Sitzungen

Im Berichtszeitraum hat der Gemeindevorstand  4-mal getagt.

 

Bauangelegenheiten

Der Gemeindevorstand hat seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung keine Bauangelegenheiten beraten.

 

Sachstand
Pachtvertrag Pfennig

Bürgermeister Steisel trägt als Sachstandsmitteilung den Inhalt eines Schreibens an den RA des Herrn Pfennig vom 13.2.2013 vor.

Da offensichtlich die von uns vorgeschlagene und für Herrn Pfennig äußerst günstige Regelung nicht gewünscht wird, weisen wir nochmals darauf hin, dass das Pachtverhältnis aufgrund der ausgesprochenen Kündigung mit Ablauf des 30.04.2013 enden wird.

Herr Pfennig wird bereits jetzt aufgefordert, das Pachtgrund-stück zum Ablauf der Pachtzeit vollständig geräumt und auch ansonsten in einem vertragsgemäßen Zustand an meine Mandantin zurückzugeben.

Im Falle der nicht rechtzeitigen bzw. nicht vollständigen Räumung werde ich ohne weitere Anmahnung gerichtliche Schritte einleiten.

 

Asphaltmischanlage
am Ölberg

Die Gemeinde Söhrewald ist als Träger öffentlicher Belange im benannten BlmSchG-Verfahren beteiligt worden. In Ihrer Stellungnahme zur Vollständigkeitsprüfung vom 08.01.2013 hat die Gemeinde detailliertere Darstellungen zu Verkehrs- und Massenströmen gefordert sowie eine Präzisierung zum Thema Betriebszeiten erbeten.

Vereinbarungsgemäß hat die Gemeinde Söhrewald einen Auszug aus dem Antwortschreiben der Basalt-Actien-Gesellschaft an die verfahrensführende Behörde (RP), mit folgendem Inhalt erhalten:

Allgemein

In der beantragten Mischanlage am Standort Ölberg soll aus verschiedenen Mineralstoffen, Zusatzstoffen und einem Bindemittel hochwertiges Asphaltmischgut hergestellt werden. Als Mineralstoffe kommen natürliche Gesteinskörnungen zum Einsatz. Als Bindemittel wird Bitumen eingesetzt. Durch den Einsatz moderner Anlagentechnologien wird ein Anteil von bis zu 40 % aus teerfreiem Recycling-Asphalt verarbeitet.

 

Mineralstoffe

In der geplanten Asphaltmischanlage werden Mineralstoffe aus dem Tagebau Ölberg eingesetzt. Diese werden über eine direkte Anbindung mittels Förderband aus der Aufbereitungsanlage zur Verfügung gestellt. Durch diese Art der Kopplung der Asphaltmischanlage an die Mineralstoffproduktion entfallen die LKW-Zwischentransporte vom Steinbruch in externe Mischanlagen. Gleichzeitig ist es möglich, trockene Mineralstoffe aus der Aufbereitungsanlage direkt in der Asphaltmischanlage zu verarbeiten.

Die ökologische Bilanz des auf diese Weise produzierten Mischgutes ist somit deutlich verbessert und mit Kostenvor-teilen durch die Einsparung von Zwischentransport und Trocknungsaufwand verbunden. Für die Betrachtung der absoluten Verkehrsströme des Werkes Ölberg hat dieser Prozess keine Auswirkungen. Die Mineralstoffmengen, welche im Ölberg zur Herstellung von Mischgut eingesetzt wer-den, werden nicht mehr in dem Maße wie bisher an andere Mischanlagen gefahren. Die Gesamtproduktmenge pro Jahr, die den Betrieb Ölberg verlässt, wird durch die neue Asphaltmischanlage nicht verändert. Es wird lediglich ein Teil der besagten Mineralstoffe das Werk Ölberg in schon veredelter Form als Mischgut verlassen.

Recyclingmaterial

Der durchschnittliche Einsatz von Recycling-Asphalt an unseren bestehenden Mischanlagen liegt in einer Größenordnung von bis zu 40 %. Die Verwendung von Recyclingmate-rial ist aus ökologischer Sicht notwendig, um einerseits Ressourcen zu schonen und andererseits aus ökonomischer Sicht ein Erfordernis, um unseren Kunden Produkte zu marktgerechten Preisen anbieten zu können. Die Größen-ordnung der Verwendung von Recycling-Asphalt an einer Mischanlage hängt im Wesentlichen von den Kundenanforderungen an das zu fertigende Asphaltmischgut und von der Verfügbarkeit von entsprechend geeignetem Recycling-Asphalt ab. Der Transport des Recycling-Asphalts wird zum überwiegenden Teil im „Last-Last-Prinzip" durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Anlieferer von Recycling-Asphalt als Rückfracht Gesteinskörnungen oder Asphaltmischgut laden. Somit entsteht auch aus dem Einsatz des Recyclingmaterials keine nennenswerte Erhöhung der Verkehrsbelastung.

Bitumen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

In der Asphaltmischanlage werden jährlich bis zu 8001 Zusatzstoffe, 5.200 t Bitumen, 1.500t Braunkohlenstaub und weniger als 100.000 l Heizöl für den Betrieb der Asphaltmischanlage benötigt. Im Jahr resultiert daraus eine Erhöhung des Transportaufkommens von etwa 1 bis 2 LKW-Fahrten je Tag. Somit hat der Anlieferverkehr für Zuschlag-stoffe, Bitumen und Brennstoffe keinen wesentlichen Einfluss auf das Gesamttransportvolumens des Tagebaus Ölberg.

Zusammenfassung

Durch die geplante Asphaltmischanlage im Tagebau Ölberg wird es keine nennenswerte Erhöhung des Frachtaufkommens geben. Die Verkehrsanbindung erfolgt, wie bisher, über eine Zufahrt auf die Landesstraße L 3228. Die Produktmenge pro Jahr, die den Betrieb Ölberg verlässt, bleibt unverändert. Das hergestellte Asphaltmischgut substituiert lediglich die gleiche Transportmenge an Mineralstoff (Basalt), welcher bisher an andere Mischanlagen geliefert wurde. Auf Nachfrage wurde durch Hessen Mobil mitgeteilt, dass die Verkehrskapazität der L 3228 auch mit dem geplanten Verkehr der Asphaltmischanlage nicht ausgeschöpft wird.

Die ökologische Bilanz des Mischgutes aus der geplanten Anlage wird durch die direkte Verbindung zwischen Asphaltmischanlage und Mineralstoffproduktion und den damit entfallenden Zwischenfrachten, gegenüber bestehenden Mischanlagen ohne Koppelung an einen Tagebau, deutlich verbessert.

Betriebszeiten der Asphaltmischanlage

Die Asphaltmischanlage wird im Normalbetrieb werktags an 220 Tagen im Jahr betrieben. Die Betriebszeit beträgt maximal 12 Stunden. Bei Kundenanforderung, insbesondere bei großen Bauvorhabe, kann es vorkommen, dass größere Mengen Asphaltmischgut in kurzer Zeit bereitgestellt werden müssen. In diesem „Bedarfsfall" muss eine Produktionsfähigkeit der Asphaltmischanlage auch 24 Stunden und am Wochenende gewährleistet sein. Dieser „Bedarfsfall" muss beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel angezeigt werden, bzw. eine Genehmigung des Regierungspräsidiums für Sonntagsarbeit erteilt werden. Das Schallgutachten berücksichtigt diesen möglichen Sonderfall eines Anlagenbetriebes in dieser „schallempfindlichen Zeit" und stellt fest, dass durch den Betrieb der geplanten Anlage bei dem zugrunde gelegten Emissionsansatz schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche für die Nachbarschaft grundsätzlich nicht zu erwarten sind.

 

Rekommunalisierung
der E.ON Mitte AG

Am 06.Februar 2013 fand in Marburg eine Sitzung zum laufenden Transaktionsprozess der E.ON Mitte AG statt.

Eingeladen hatte der Vorsitzende des Kommunalausschusses der kommunalen Anteilseigner der E.ON Mitte AG, der Landrat des Landkreises Marburg Biedenkopf, Robert Fischbach.

Ziel der Veranstaltung war die Information über den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Diskussion über die Einbindung möglicher Neuaktionäre auf kommunaler Seite. Eingeladen waren 18 Vertreter aus den jeweiligen Landkreisen im Gebiet der E.ON Mitte.

Die Verhandlungen zwischen dem E.ON Konzern und den kommunalen Anteilseigner sind in einer entscheidenden Phase. Der in der HNA am 6. Februar 2013 genannte Kaufpreis stimmt nicht. Die Details für die Übernahme werden in den nächsten Wochen weiterverhandelt.

Ziel der derzeitigen, kommunalen Anteilseigner ist die Einbindung kommunaler Neuaktionäre aus dem Versorgungsgebiet der E.ON Mitte AG.

202 von 233 Städten und Gemeinden haben ihr Interesse an einer Beteiligung beim Rückkauf von E.ON Mitte signalisiert. 20 Städte und Gemeinden haben kein Interesse und 11 Kommunen haben keine Rückmeldung abgegeben.

Die derzeitigen kommunalen Anteilseigner wollen ihr Vorkaufsrecht ausüben. Zur Ermittlung des Kaufpreises haben sich E.ON und die kommunalen Anteilseigner auf eine Sorgfältigkeitsprüfung sowie eine Bewertung der Anteile durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young verständigt. Nach dem Kauf der Anteile durch die Altaktionäre können  Neuaktionäre Anteile von diesen Anteilen des Unternehmens erwerben. Basis für die Weitergabe der Anteile wird der Kaufpreis / die Erwerbskosten der Altaktionäre sein.

Die meisten der am Rückkauf interessierten Kommunen sind nicht in der Lage, eine eventuelle Beteiligung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Daher wird die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft angeregt, die sich ihrerseits fremdfinanziert. Eine positive Wirtschaftlichkeitsrechnung ist dabei Grundlage für eine Beteiligung.

Für die Gründung einer solchen Gesellschaft ist eine professionelle Beratung und Begleitung erforderlich. Die anwesenden Vertreter der Kommunen aus den Landkreisen haben sich auf eine Lenkungsgruppe zur Organisation dieses Prozesses verständigt. Die Lenkungsgruppe wird als nächsten Schritt eine Beratungsfirma auswählen und mit der Begleitung der Kaufverhandlungen beauftragen. Die Kommunen im Landkreis Kassel werden durch Herrn Bürgermeister Steisel vertreten.

Nach erfolgreichem Abschluss der endgültigen Kaufpreisverhandlungen zwischen E.ON und den kommunalen Anteilseignern müssen die interessierten Kommunen ihr konkretes Interesse erklären. Grund dafür ist die Umlegung der Beratungskosten auf alle interessierten Kommunen.

Zu diesem Meilenstein ist die grundsätzliche Entscheidung über eine Beteiligung der Kommunen erforderlich. Alle interessierten Städte und Gemeinden werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den Verhandlungsstand informiert. Die erforderlichen Beschlussvorlagen für die jeweiligen Entscheidungen werden für alle Kommunen einheitlich erstellt.

Am Ende dieser Phase steht ein Kaufvertrag zwischen den kommunalen Altaktionären der E.ON Mitte und einer Beteiligungsgesellschaft.

Grundsätzlich wird die Beteiligung von Kommunalen Stromversorgungsunternehmen im E.ON Mitte Gebiet begrüßt. Ob sich diese Stadt- oder Gemeindewerke an der Beteiligungsgesellschaft der Neuaktionäre beteiligen, eine eigene Beteiligungsgesellschaft gründen oder auf bestehende Strukturen zurückgreifen, ist offen.