Sitzung: 25.04.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1
Vorlage: 0057/2018
Beschlussvorschlag:
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Die
Gemeinde Söhrewald beschließt, das Angebot des Landes zur
Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes
anzunehmen.
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Die
Gemeinde verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und
Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die
Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem
Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der
Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden
Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.
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Die
Gemeinde verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes
einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen
HESSENKASSE zu leisten.
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Die Gemeindevertretung
beauftragt den Gemeindevorstand, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag auf
Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium
zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüglich zu
übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides
durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.
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Die
Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand des Weiteren, die zur
Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit
der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der
insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die
Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall,
dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die
Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.