Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinden Kaufungen und Söhrewald
schließen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
(KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S.
618) und §§ 54 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom
26. Juni 2015 (GVBl. I S. 254) zum 1. Januar 2019 eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der
Gemeindekasse.
2.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
und der Vertrag über die Gestellung von Personal sind dem Beschlussvorschlag
als Anlage beigefügt.
3.
Für diese Interkommunale
Zusammenarbeit sind beim Land Hessen Fördermittel einzuwerben.
4.
Die Interkommunale Zusammenarbeit
kommt dann zustande, wenn die beteiligten Kommunen die Vereinbarung beschlossen
haben.
5.
Nach der Einführungsphase soll die
IKZ Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald - Söhre für weitere Kommunen geöffnet
werden.