Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG
zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald.
Die
Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die
Wasserversorgungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum
01.01.2014 beschließen.
Die
Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist,
möglicherweise eine belastende Satzung im Hinblick auf die Wassergebühren mit
Rückwirkung zum 01.01.2014 neu zu fassen.