Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt einen Ankündigungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 KAG
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Söhrewald.
Die
Gemeindevertretung wird in einer ihrer nächsten Sitzungen die
Entwässerungssatzung mit den kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2014
beschließen.
Die Öffentlichkeit
wird darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, möglicherweise eine
belastende Satzung im Hinblick auf die Entwässerungsgebühren mit Rückwirkung
zum 01.01.2014 neu zu fassen.