Sitzung: 29.08.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO-Doppik zur Kenntnis.
Anlage 1
Sachverhalt:
Gemäß § 28 Abs. 1
GemHVO ist die Gemeindevertretung
mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO ist mindestens zweimal im
Haushaltsjahr ein Bericht vorzulegen. Darin heißt es, das es zweckmäßig
erscheint die Berichtstermine auf den 1. Mai und 1. November zu legen. Der
Haushaltsvollzug in den ersten vier Monaten des Jahres wird schon eine gewisse
Einschätzung über die Entwicklung des laufenden Jahres zulassen und die zum 1.
November verfügbaren Informationen werden für die Planung und Beratung des
Haushalts für das kommende Jahr benötigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, nebst
Haushaltssicherungskonzept wurden von der Gemeindevertretung am 31.01.2018 beschlossen. Aufgrund der Ermittlung des
abzulösenden Liquiditätsbedarfs wegen der HESSENKASSE beschloss die
Gemeindevertretung am 30.05.2018 eine Änderung der Haushaltssatzung im § 4. Die
Kommunalaufsicht genehmigte am 14.06.2018 die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan für 2018.
Bedingt durch die Sommerpause erfolgt jetzt der erste Bericht an die
Gemeindevertretung über den Haushaltsvollzug.
Zunächst stellen wir
Ihnen eine Übersicht einiger Erträge mit Stand 07.08.2018 dar:
Ertragsart |
Haushaltsansatz (Euro) |
Anordnungssoll (Euro) |
Differenz (Euro) |
Grundsteuer A |
32.500,00 |
32.979,41 |
479,41 |
Grundsteuer B |
635.000,00 |
642.400,29 |
7.400,29 |
Gewerbesteuer |
860.000,00 |
866.657,53 |
6.657,53 |
Hundesteuer |
32.000,00 |
32.402,83 |
402,83 |
Schlüsselzuweisung |
1.975.858,00 |
1.481.937,00 |
-493.921,00 |
Gemeindeanteil Einkommensteuer |
2.738.093,00 |
1.381.129,29 |
-1.356.963,71 |
Ausgleichsleistungen
Familienleistungsgesetz |
173.159,00 |
96.347,55 |
-76.811,45 |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
78.374,00 |
37.789,27 |
-40.584,73 |
Abwassergebühren |
690.000,00 |
694.153,69 |
4.153,69 |
Wassergebühren |
453.000,00 |
452.385,24 |
-614,76 |
Kindergartengebühren |
200.000,00 |
147.032,63 |
-52.967,37 |
Bestattungsgebühren |
40.000,00 |
34.217,98 |
-5.782,02 |
Zu beachten ist,
dass bei den Erträgen Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Ausgleichszahlungen
Familienleistungsausgleich von der Oberfinanzdirektion die Zahlungen für das 1.
und 2. Quartal 2018 erfolgt sind.
Für die Planung der
Haushaltsplanansätze für das Haushaltsjahr 2018, wurden die tatsächlichen Werte
der Steuerschätzungen des Landes Hessen angenommen.
Die tatsächliche Zahl beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt
voraussichtlich im Bereich der vom Land Hessen vorgegebenen Prognose.
Erfreulich ist die
Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer. Hier haben sich die Zahlen im
Hinblick auf die Planung des Haushaltsansatzes 2018 nochmal verbessert.
In den Bereichen Grundsteuer A und Grundsteuer B wurden durch die Erhöhung der
Hebesätze zum 01.01.2017 die Ansatzziele in 2017 und 2018 erreicht.
Durch die
Verpflichtung der Gemeinde Söhrewald zum Hessenkassegesetz sind ab dem
Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Vorgaben einzuhalten, so dass eine weitere
Erhöhung aller Hebesätze und anderer Steuern nicht auszuschließen ist.
In den Bereichen der
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde durch die Kalkulationen der
Benutzungsgebühren und Anpassung der Gebühren zum 01.01.2017 die geplanten
Ansatzziele für 2017 und 2018 erreicht.
Für das Jahr 2019 sind Nachkalkulationen für die Bereiche Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung nach KAG vorgesehen, sodass es zu Anpassungen in den
Bereichen kommen könnte.
Im Bereich der
Bestattungsgebühren wurde der geplante Haushaltsansatz in 2017, aufgrund der
nicht vorhersehbaren Anzahl an Todesfällen übertroffen.
Für das Jahr 2018 wird der geplante Haushaltsansatz voraussichtlich erreicht.
Eine Anpassung der Gebühren für 2019 hängt von der weiteren Entwicklung der
Zahlen ab.
Im Bereich der
Tageseinrichtungen für Kinder wurde im Haushaltsjahr 2017, lt. vorläufigem
Ergebnis, ein Kostendeckungsgrad von 37 % erreicht.
Für das
Kindergartenjahr 2018 / 2019 wurden von
der Gemeindevertretung am 20.06.2018 die Neufassungen der Satzung über die
Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder und der Satzung über
die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen
für Kinder in der Gemeinde Söhrewald beschlossen.
Anlass dazu war, dass von der Hessischen Landesregierung am 30.04.2018
beschlossene Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuches, welches u.a. die Freistellung von Elternbeiträgen im
Kindergartenalter vorsieht.
Ab August werden von den Eltern daher entsprechend geringere Kostenbeiträge
geleistet. Die Auszahlung der Landesförderung für die erweiterte Freistellung
wird erstmalig zum 30.11.2018 erwartet. Es heißt daher abzuwarten, ob das
geplante Haushaltsansatzziel für 2018 erreicht wird.
Eine Anpassung der Gebühren für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 hängt
von der weiteren Entwicklung der Zahlen ab.
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Grundsätze der Einnahmebeschaffung nach § 93 HGO strikt
einzuhalten sind. Das Kostendeckungsprinzip ist zu beachten. Unterdeckungen
sind in diesem, wie auch in allen anderen klassischen Gebührenhaushalten nicht
zulässig und stehen einer Genehmigung des Haushalts entgegen.
Im Haushaltsjahr
2018 wurde für Personalaufwendungen eine Steigerung der Entgelte für
Beschäftigte um 1,00 % ab 01.03.2018, aufgrund des Auslaufens des
Tarifvertrages eingeplant.
Tatsächlich steigen ab März 2018 die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 %, ab
April 2019 nochmals um 3,09 % und ab März 2020 um weitere 1,06 %.
Somit wird der Haushaltsansatz 2018 im Bereich Personalaufwendungen
überschritten.
In allen anderen
Bereichen sieht es so aus, dass der geplante Haushaltsansatz erreicht bzw.
nicht überschritten wird.
Zu Überschreitungen von Haushaltsansätzen (> 5.000,00 €) im Bereich
des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ist es bisher noch nicht gekommen.
Für das Haushaltsjahr 2018 wurden folgende Deckungskreise gebildet:
Sach- und Dienstleistungen Konten: 60, 61, 67-69
Personalaufwendungen
Konten: 62, 63, 640-643, 647-649, 65 644-646
Abschreibungen
Konto: 66
Die Aufwendungen der
jeweiligen Konten sind gegenseitig deckungsfähig.
Für die in den Deckungskreisen genannten Konten sind vorerst keine
überplanmäßigen Ausgaben zu erstellen.
Nachstehend wird der
aktuelle Stand der im Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossenen Maßnahmen stichpunktartig
erläutert:
Maßnahme |
Stand |
Erhöhung der Gebühren für die
Dorfgemeinschaftshäuser |
Die
Nutzungsgebühren wurden ab dem 01.01.2014 um 15 % angehoben (Aufrundung auf
volle €-Beträge). Die Gebührenordnung wurde zum 01.01.2014 geändert. Um eine bessere Auslastung und damit
weitere Einnahmen zu generieren, wurde die Möglichkeit eröffnet, den kleinen
Raum im DGH Wellerode mit Küche zu mieten. |
Beteiligung der Vereine und Verbände an den
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Clubhäuser |
Das Bewusstsein
für Kosteneinsparungen vor allem im Bereich Strom soll nochmals gestärkt
werden. In diesen Gesprächen ist die Bereitschaft der Vereine und Verbände
zur Übernahme der Clubhäuser zu klären. Mit den Vereinen
und Verbänden wurden Gespräche geführt. Die Vereine setzen jetzt alle
Möglichkeiten zur Energieeinsparung um. Für die freiwillige Übernahme von
Clubhäusern besteht keine Bereitschaft. Nur der Verkehrsverein Eiterhagen
wird die Grillhütte Eiterhagen komplett übernehmen. Sollten die freiwilligen
Sparmaßnahmen der Vereine nicht zum Erfolg führen, sind weitere Schritte zu
prüfen. |
Erhöhung der Gebühren im Produkt
Brandschutz |
Die Neufassung der Gebührensatzung für den
Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Söhrewald wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Gebühren für
Feuerwehreinsätze wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. |
Erhöhung der Gebühren im Produkt
Tageseinrichtungen für Kinder |
Die Neufassung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 11.07.2013 beschlossen. Die Kindergartengebühren wurden damit zum 01.08.2013 erhöht. Der
Kostendeckungsgrad von 33 % wird laut den Jahresabschlüssen für 2013, 2014,
2015 und 2016 eingehalten. Bedingt durch das
verbesserte Angebot ist der Kostendeckungsgrad zu beobachten. Außerdem muss
der Gemeindevorstand dann prüfen, ob und wie die bisherigen Angebote
aufrechterhalten werden können. Ggfs. ist dann zum neuen Kindergartenjahr
2018 / 2019 eine Gebührenanpassung erforderlich. Aufgrund der von der Hessischen
Landesregierung am 30.04.2018 beschlossenen Änderung des Gesetzes zum
Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches, hat die Gemeindevertretung am
20.06.2018 für das Kindergartenjahr 2018 / 2019 die Neufassungen der Satzung
über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder und der
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der
Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald beschlossen. |
Erhöhung der Gebühren im Produkt Friedhofs-
und Bestattungswesen |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald hat am 30.10.2013 die Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur
Friedhofsordnung der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Bestattungsgebühren
wurden damit zum 01.01.2014 erhöht. |
Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung für die Gemeinde Söhrewald
beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde damit zum 01.01.2014 von
derzeit 340 v.H. auf 400 v.H. erhöht. |
Anpassung der Hebesätze Grundsteuer B |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 320 v.H. auf 380 v.H. erhöht. Mit Beschluss der
Gemeindevertretung vom 17.12.2014 wurde die Grundsteuer B zum 01.01.2015 von
380 v.H. auf 440 v.H. angehoben. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom
13.07.2016 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2017
von derzeit 440 v.H. auf 470 v.H. erhöht werden. |
Anpassung der Hebesätze Gewerbesteuer |
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Hebesatzung
für die Gemeinde Söhrewald beschlossen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde
damit zum 01.01.2014 von derzeit 390 v.H. auf 410 v.H. erhöht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom
13.07.2016 soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2017
von derzeit 410 v.H. auf 440 v.H. erhöht werden. |
Anpassung der Hundesteuer |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald hat am 30.10.2013 eine Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die
Hundesteuer wurde damit zum 01.01.2014 erhöht. |
Reduzierung der Sitzungsgelder |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald hat am 30.10.2013 die Neufassung der Entschädigungssatzung der
Gemeinde Söhrewald beschlossen. Die Senkung der Sitzungsgelder inkl. der
Fahrtkosten wurde damit zum 01.01.2014 beschlossen. |
Saisonarbeiter Bauhof |
In der Saison 2013
wurde eine Saisonkraftstelle im Bereich Schwimmbad nicht wieder besetzt. Wegfall der
zweiten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2014. Einsparung = 15.000,-€. Wegfall der
dritten Saisonkraft ab dem Haushaltsjahr 2015. Einsparung = 15.000,-€. Die Vorschläge wurden bereits komplett zum
Haushaltsjahr 2014 umgesetzt. Im Bereich des Bauhofes werden ab 2014 keine
Saisonkräfte mehr beschäftigt. |
Interkommunale Zusammenarbeit Gemeindekasse |
Siehe Anmerkungen des Arbeitskreises HSK
vom 26.02.2013: Die Zusammenarbeit mit anderen Gemeindekassen setzt die
gleiche Finanzwesensoftware voraus; auch wenn gegenwärtig eine Zusammenlegung
nicht in Frage kommt, sind die Rahmenbedingungen grundsätzlich zu überprüfen.
Zurzeit laufen Vorgespräche für die Einführung einer IKZ, ab 2019, im Bereich
Gemeindekasse mit der Nachbarkommune Kaufungen. Die Gemeindevertretung hat am
25.04.2018 den Beschluss gefasst, zum 01.01.2019 eine interkommunale
Zusammenarbeit im Bereich der Gemeindekasse mit der Gemeinde Kaufungen
aufzunehmen. |
Schließung der Bücherei Wattenbach |
Zum 31.12.2013 wurde die Bücherei in
Wattenbach aufgelöst. Der Mietvertrag für die Räume in Wattenbach ist zum
30.04.2014 ausgelaufen. Die Bücher und das Inventar wurden, soweit noch
nutzbar, in die Bücherei Wellerode überführt. |
Bauhof Kw für Altersteilzeit |
Für den Fall, dass die
Saisonkräfte komplett wegfallen, sollte die Stelle Krah wieder neu besetzt
werden ; siehe Anmerkungen des Arbeitskreises vom 26.02.2013: Konkrete Vorschläge
des Arbeitskreises HSK: -derzeit keine- |
Jugendarbeit; Verringerung des
Gemeindeanteils |
Die Vereinbarung
zur Jugendarbeit mit der Kirche wurde von Seiten der Verwaltung zum
31.12.2014 gekündigt. Der Vertrag soll
zum 01.01.2015 in Kraft treten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald
hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 eine entsprechende Vereinbarung mit den
Kirchengemeinden Eiterhagen-Wattenbach und Wellerode beschlossen. Der Vertrag ist zum 01.01.2015 in Kraft
getreten. Die Zielvorgabe aus der Haushaltskonsolidierung ist im Auge zu
behalten. |
Beförderung der Kindergartenkinder aus
Eiterhagen |
Der Vertrag mit dem NVV wurde von Seiten
der Verwaltung zum 01.01.2014 gekündigt. |
Kooperation der Gemeindepflegestation |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald hat am 26.02.2014 den Beschluss gefasst, dem Zweckverband der Sozialstation
Lohfelden, Kaufungen, Nieste beizutreten. Der Beitritt ist zum 01.07.2014
erfolgt. Die Aktivitäten der Pflegestation Söhrewald sind damit beendet. Die
Mitarbeiterinnen sind in den neuen Zweckverband Pflegestation Kaufunger
Wald-Söhre übergegangen. Die Altersteilzeitfälle verbleiben bei der Gemeinde
Söhrewald. |
Schließung des Waldschwimmbades in
Wattenbach |
Das Schwimmbad
wurde im Jahr 2013 im gewohnten Umfang weiterbetrieben. Aufgrund des
Beschlusses der Gemeindevertretung zum HSK 2013 ist das Produkt Schwimmbad ab
2014 aus der Haushaltsplanung zu nehmen. Im Herbst 2013 hat sich der
Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. gegründet. Dieser möchte den
Betrieb des Waldschwimmbades ab 2014 weiterführen und aufrechterhalten. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014
einen entsprechenden Betreibervertrag mit dem Förderverein beschlossen. Im
Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von
40.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung ist auf ein Jahr
befristet. Die Fördermittel werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
eingespart. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 einen neuen Betreibervertrag zur
Übergabe des Betriebs des Waldschwimmbades in Wattenbach an den Förderverein
Waldschwimmbad Wattenbach e.V. beschlossen. Im Rahmen der Sportförderung wird
dem Förderverein jährlich ein Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung
gestellt. Der Vertrag wird unbefristet zum 01.01.2015 abgeschlossen. Eine
Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016 möglich. Die Fördermittel sind im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung einzusparen. |
Kündigung der Parkplatzfläche am
Waldschwimmbad Wattenbach |
Der Pachtvertrag wurde von Seiten der
Verwaltung zum 31.12.2013 gekündigt. |
Gullyreinigung |
Ab dem Haushaltsjahr 2013 wird die
Gullyreinigung nur noch 1 x jährlich durch die Feuerwehr durchgeführt. |
Einschränkung des Winterdienstes |
Die Gemeindevertretung hat mit dem HSK 2013
beschlossen, dass künftig nur noch die mit oberster Priorität zu reinigenden
Straßen und Wege vom Schnee zu befreien sind. Der Räum- und Streuplan wurde,
in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand, entsprechend angepasst und wurde zur
Saison 2013 / 2014 erstmals eingesetzt. |
Müllcontainer auf Bauhof |
Auf Vorschlag des Bauhofleiters werden ab
2014 für die Entsorgung auf dem Bauhof Presscontainer eingesetzt. Dadurch
werden die Müllgebühren um ca. 1.200 € reduziert. |
Im Finanzhaushalt 2018 sind diverse Projekte veranschlagt.
Als Anlage 1 ist eine
Auflistung aller laufenden Projekte mit Informationen zum Sachstand der
Maßnahmen bzw. der Projekte beigefügt.
Die Jahresabschlüsse
2009 – 2016 sind erarbeitet und liegen nach jeweiliger Feststellung, durch den
Gemeindevorstand gemäß § 112 Abs. 9 HGO, der Revision des Landkreises Kassel
zur Prüfung vor.
Der formelle
Haushaltsausgleich wird ab dem Haushaltsjahr 2017 erreicht.
Nach Erreichung der
Zielvorgaben zur Bewilligung der Haushaltssatzungen für 2017 und 2018, wurden
mit Schreiben vom 14.06.2018 von der Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel
die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigt.
Eine entsprechende
Information erfolgte in der Gemeindevertretung am 20.06.2018.
Die amtliche
Bekanntmachung und Auslegung der Haushaltssatzungen 2017 und 2018, mit dem
Vermerk der Genehmigungen, erfolgte am 29.06.2018 im Söhrewaldboten.
Bei den
Haushaltsgenehmigungen ist hervorzuheben, dass die Genehmigungen der
Kreditaufnahmen, mit Ausnahme des jeweiligen Anteils für das
Kommunalinvestitionsprogrammes (KIP) unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung
gestellt wurden.
In der Vergangenheit
wurden investive Kreditaufnahmen für konsumtive Zwecke verwendet, was zu einer
Reduzierung des Kassenkredites geführt hatte.
Im Rahmen der Berechnungen zur HESSENKASSE und zur Ermittlung des tatsächlichen
Kassenkredites, wurde die Gemeinde Söhrewald verpflichtet, diesen Betrag in
Höhe von ca. 1,37 Mio. € auf ein
Sonderkonto umzubuchen und von diesem Konto die investiven Maßnahmen der
Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu begleichen und somit die damalige
Zweckentfremdung auszugleichen.
Sollte sich nach Vorlage der Jahresabschlüsse dieser Haushaltsjahre noch ein
Bedarf an Investitionskrediten ergeben, ist dies begründet der Kommunalaufsicht
darzulegen, damit über eine Einzelkreditgenehmigung entschieden werden kann.
Ferner sind folgende Hinweise zu beachten:
Mögliche
Einnahmeverbesserungen oder zusätzliche Einsparungen müssen dazu führen, die
Konsolidierungsziele anzupassen, um einen schnelleren Abbau der Altfehlbeträge
zu erreichen, da dies Vorrang vor evtl. wünschenswerten Mehrausgaben hat.
Andererseits dürfen verbindliche Konsolidierungsziele ohne belastbare
Begründung nicht verschoben werden, wenn sich Einsparungen und
Einnahmeerwartungen nicht in erwarteter Höhe bestätigen.
Nach der Leitlinie zur Haushaltskonsolidierung ist ein Wachstum bei den
Aufwendungen grundsätzlich nicht zulässig.
Bei erforderlichen
Investitionen ist zwingend zu untersuchen, ob Leistungen bzw. Maßnahmen
kostengünstiger erbracht werden können. Hierbei sind auch die Standards bei der
Erfüllung von Pflichtaufgaben zu überprüfen. Eine Analyse der
Wirtschaftlichkeit, unter Beachtung der Folgekosten, ist jeweils vorzunehmen.
Nach der Leitlinie zur Haushaltskonsolidierung müssen freiwillige Investitionen
zurückgestellt werden, wenn nachweislich unabweisbare Investitionen im Bereich
der kommunalen Pflichtaufgaben erforderlich sind. Ersatzbeschaffungen sind erst
dann zu tätigen, wenn sie unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit (§ 92 Abs. 2 HGO) unvermeidbar sind.
Außerdem ist bei Kommunen mit
anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft eine Nettoneu-verschuldung
grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Die Leitlinie sieht Ausnahmeregelungen
vor, deren Anwendung jeweils zu prüfen ist.
Die freiwilligen Leistungen
sind einer weiteren Prüfung zu unterziehen, wenn sich die festgelegten
Konsolidierungsziele sonst nicht realisieren lassen und insbesondere auch dort,
wo das Haushaltssicherungskonzept Prüfaufträge vorsieht.
Die Gemeindevertretung hat am 25.04.2018 beschlossen, das Angebot des Landes
Hessen zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des
HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.
Mit der Annahme des Angebotes und der Beantragung der Ablösung der
Kassenkredite in Höhe von 3.600.000 € hat die Gemeinde Söhrewald auch folgende
Verpflichtungen für die Haushaltspläne ab 2019 angenommen:
Die Gemeinde Söhrewald hat sich gem. § 2 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1
Hessenkassegesetz verpflichtet, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und
Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) auszugleichen, sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105
HGO zu beachten, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Zahlung der ordentlichen Tilgung
und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus Mitteln der
laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine
Fremdfinanzierung zu vermeiden.
Die Gemeinde
Söhrewald hat sich weiterhin verpflichtet, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro
je Einwohner nach Maßgabe des Hessenkassegesetzes an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.
Der Bescheid über
die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE wurde am 10.08.2018,
im Rahmen einer Veranstaltung im Regierungspräsidium Kassel, an Bürgermeister
Steisel und den Ersten Beigeordneten Zinke übergeben und wird der
Gemeindevertretung gem. § 50 Abs. 3 HGO am 29.08.2018 zur Kenntnis gegeben.
Von Seiten der Verwaltung wird bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass die
Erstellung des Zahlenwerkes für den Haushaltsplan 2019, nebst der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, eine große Herausforderung
bedeutet.
Ohne Anpassung der Steuern und Gebühren wird es nicht möglich sein, die
Verpflichtungen des Landes zu erfüllen.
Erfreulich sieht das vorläufige Ergebnis des Jahresabschlusses 2017
aus.
Durch die lange Zeit der vorläufigen Haushaltsführung nach § 99 HGO, beläuft
sich das vorläufige Ergebnis 2017, in der Ergebnisrechnung, auf + 355.915,93 €.
Die Haushaltsplanung 2017 weist dagegen ein Ergebnis von + 27.018 € aus.
Die vorläufige Ergebnisrechnung 2017 ist als Anlage 2 beigefügt.
In Bezug auf das Haushaltsjahr 2018 werden nach derzeitigem Kenntnisstand,
die mit dem Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Ziele erreicht, sowie
werden die Vorgaben der Leitlinie zur Haushaltskonsolidierung und der Haushaltsbegleitverfügung
eingehalten.