Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Gebührensatz, unter Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes von 5 %, zu beschließen:

Die Gebühr beträgt pro m³          € Bruttoendpreis. (Nettopreis + 7 % Umsatzsteuer)

Der Gebührensatz ist entsprechend in die Wasserversorgungssatzung einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.