Sitzung: 03.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wie folgt:
a)
Abwägungsbeschluss gem. § 1 (7) Baugesetzbuch
(BauGB)
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald möge die Abwägung der einzelnen
Stellungnahmen gemäß der Vorlage beschließen.
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10
Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Söhrewald möge den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Satzungsbeschluss zu veröffentlichen, so dass die Satzung
Rechtskraft erlangt.