Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wie folgt:

a)            Abwägungsbeschluss gem. § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald möge die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen gemäß der Vorlage beschließen.

 

b)       Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald möge den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

            Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zu veröffentlichen, so dass die Satzung Rechtskraft erlangt.