Sitzung: 21.04.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt im Sinne der §§ 26 KWG und 57 KWO zu der
am 14. März 2021 durchgeführten Wahl zur Gemeindevertretung folgendes fest:
Die Feststellung des Wahlergebnisses ist
richtig getroffen worden. Es liegen keine Gründe für eine Aufhebung der Wahl
vor.
Die Wahl wird für gültig erklärt.