Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald beschließt:

1.            Die Gemeinde Söhrewald soll sich als Gesellschafter an der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH beteiligen. Sie erwirbt von der EAM Beteiligungen GmbH einen Gesellschaftsanteil in Höhe von ca. 0,760  % am Stammkapital der Gesellschaft. Der an die EAM Beteiligungen GmbH zu erbringende Kaufpreis beträgt ca. € 190,00.

2.            Die Gemeinde Söhrewald stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH in deren Gesellschafterversammlung der beabsichtigten Satzungsänderung zu.

3.            Die Gemeinde Söhrewald nimmt die beabsichtigte Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und die Bestellung neuer Geschäftsführer(innen) zur Kenntnis.

4.            Die Gemeinde Söhrewald stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH in deren Gesellschafterversammlung dem beabsichtigten Erwerb von ca. 16,606 % % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG und dem damit einhergehende anteiligen mittelbaren Erwerb der Töchter- und Enkelgesellschaften der EAM GmbH & Co. KG zu.

5.            Die Gemeinde Söhrewald nimmt die beabsichtigte Kreditaufnahme der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH in Höhe von bis zu € 14.957.119,00 zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung zur Kenntnis. Die Gemeinde Söhrewald übernimmt für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 121.000 gegenüber der finanzierenden Banken.

6.            Die Gemeinde Söhrewald übernimmt eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 1.006.000,00 gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat.

7.            Die Gemeinde Söhrewald stimmt der im Gesellschaftsvertrag der Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH vorgesehenen Thesaurierung der auf sie entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH und der Verpflichtung, die ihr von der EAM GmbH & Co. KG bezahlte Avalprovision in die EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH einzubringen zu. Die Gemeinde Söhrewald ist sich bewusst, dass Thesaurierung und Einlageverpflichtung ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellen.

8.            Zur Umsetzung der vorherigen Beschlüsse wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Söhrewald an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die notwendigen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, die Bürgschaftsverträge, die Avalprovisionsvereinbarungen und den Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag, zu unterzeichnen. Der Gemeindevorstand wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, den projektbegleitenden Beratern der beitretenden Kommunen für die Gewährleistung der rechtzeitigen Unterzeichnung im Rahmen des Beitrittstermins die dem Beschluss als Anlage beiliegende Vollmacht unter Befreiung von § 181 BGB für die Unterzeichnung zu erteilen.

9.            Der kommunale Vertreter der Gemeinde Söhrewald in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH wird ermächtigt und beauftragt, sämtlichen zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Söhrewald an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben, insbesondere der Satzungsänderung, der Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und der Bestellung neuer Geschäftsführer(innen), dem beabsichtigten Erwerb von ca. 16,606 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG , der Kreditaufnahme zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung und dem Abschluss der Avalprovisionsvereinbarungen mit den kommunalen Gesellschaftern für die Übernahme anteiliger Bürgschaften für die Kreditaufnahme zuzustimmen.

Der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH bzw. deren jeweiligen organschaftlichen Vertreter anzuweisen, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung umzusetzen, die weiteren, zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Söhrewald an der EAM GmbH & Co. KG, notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, den Kreditvertrag, die Avalprovisionsvereinbarungen und den Gesellschaftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG zu unterzeichnen.