Sitzung: 15.10.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald
beschließt:
1.
Die Gemeinde Söhrewald soll sich als Gesellschafter an
der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH beteiligen. Sie erwirbt von der
EAM Beteiligungen GmbH einen Gesellschaftsanteil in Höhe von ca. 0,760 % am Stammkapital der Gesellschaft. Der an die
EAM Beteiligungen GmbH zu erbringende Kaufpreis beträgt ca. € 190,00.
2.
Die Gemeinde Söhrewald stimmt in ihrer Stellung als
Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH in deren
Gesellschafterversammlung der beabsichtigten Satzungsänderung zu.
3.
Die Gemeinde Söhrewald nimmt die beabsichtigte
Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und die Bestellung neuer
Geschäftsführer(innen) zur Kenntnis.
4.
Die Gemeinde Söhrewald stimmt in ihrer Stellung als
Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH in deren
Gesellschafterversammlung dem beabsichtigten Erwerb von ca. 16,606 % %
der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG und dem damit
einhergehende anteiligen mittelbaren Erwerb der Töchter- und
Enkelgesellschaften der EAM GmbH & Co. KG zu.
5.
Die Gemeinde Söhrewald nimmt die beabsichtigte
Kreditaufnahme der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH in Höhe von bis zu € 14.957.119,00
zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG
entfallenden Einlageverpflichtung zur Kenntnis. Die Gemeinde Söhrewald übernimmt für die
Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH
eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und
Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 121.000 gegenüber der finanzierenden Banken.
6.
Die Gemeinde Söhrewald übernimmt eine anteilige
Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in
Gesamthöhe von bis zu € 1.006.000,00 gegenüber dem
Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat.
7.
Die Gemeinde Söhrewald stimmt der im
Gesellschaftsvertrag der Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH vorgesehenen Thesaurierung
der auf sie entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH
und der Verpflichtung, die ihr von der EAM GmbH & Co. KG bezahlte
Avalprovision in die EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH einzubringen zu. Die Gemeinde Söhrewald ist
sich bewusst, dass Thesaurierung und Einlageverpflichtung ein kreditähnliches
Rechtsgeschäft darstellen.
8.
Zur Umsetzung der vorherigen Beschlüsse wird
der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der
mittelbaren Beteiligung der Gemeinde
Söhrewald an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen
abzugeben und die notwendigen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, die
Bürgschaftsverträge, die Avalprovisionsvereinbarungen und den
Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag, zu unterzeichnen. Der Gemeindevorstand wird
weiterhin ermächtigt und beauftragt, den projektbegleitenden Beratern der
beitretenden Kommunen für die Gewährleistung der rechtzeitigen Unterzeichnung
im Rahmen des Beitrittstermins die dem Beschluss als Anlage beiliegende
Vollmacht unter Befreiung von § 181 BGB für die Unterzeichnung zu erteilen.
9.
Der kommunale Vertreter der Gemeinde Söhrewald in der
Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH
wird ermächtigt und beauftragt, sämtlichen zur Umsetzung der mittelbaren
Beteiligung der Gemeinde
Söhrewald an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen
abzugeben, insbesondere der Satzungsänderung, der Abberufung des bisherigen
Geschäftsführers und der Bestellung neuer Geschäftsführer(innen), dem
beabsichtigten Erwerb von ca. 16,606 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH
& Co. KG , der Kreditaufnahme zur Finanzierung der auf die
Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden
Einlageverpflichtung und dem Abschluss der Avalprovisionsvereinbarungen mit den
kommunalen Gesellschaftern für die Übernahme anteiliger Bürgschaften für die
Kreditaufnahme zuzustimmen.
Der kommunale Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH
wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der EAM Sammel-
und Vorschalt Mitte GmbH bzw. deren jeweiligen organschaftlichen
Vertreter anzuweisen, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung umzusetzen,
die weiteren, zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Gemeinde Söhrewald an der
EAM GmbH & Co. KG, notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die
erforderlichen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, den Kreditvertrag,
die Avalprovisionsvereinbarungen und den Gesellschaftsanteilskauf- und
Abtretungsvertrag über die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG zu
unterzeichnen.