Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Steisel

 

 

 

 

 

 

Ablesen der Wasseruhren

 

 

 

Die Ablesung der Wasseruhren in der Gemeinde Söhrewald wird in diesem Jahr wieder in Form einer Kundenselbstablesung durchgeführt. Alle Kunden werden gebeten, die Ablesewerte, mit dem Vordruck im Söhrewaldboten, bis zum 12.12.2014 an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Söhrewald zu melden.

Sie können aber auch Ihre Ablesedaten per E-Mail an d.voss@soehrewald.de oder per Telefon unter 05608/498/18 übermitteln.

Für Fragen zur Ablesung der Wasseruhr steht Ihnen selbstverständlich unsere Mitarbeiterin, Frau Voss zur Verfügung.

Die Ablesedaten sind zur Erstellung der Wasser-, Abwasserabrechnung für 2014 notwendig. Sofern die Ablesedaten nicht bis zum 12.12.2014 übermittelt wurden, werden die Verbrauchswerte anhand der Vorjahresdaten geschätzt.

 

 

 

 

 

 

 

Weg zum Waldfriedhof Wattenbach

 

 

 

Der Gestattungsvertrag mit der Forstverwaltung über den Wanderweg von der Kreuzung am Brand zum Waldfriedhof wird um weitere 5 Jahre  bis 2020 verlängert. Ein Gestattungsentgelt ist nach wie vor nicht zu entrichten.

 

 

 

 

 

 

 

Windenergieanlagen Stiftswald

 

 

 

Seitens des Regierungspräsidiums Kassel ist ein Antrag gemäß §4 BImSchG über die Errichtung von 9 Windkraftanlagen eingegangen. Die Standorte verteilen sich auf 3 Anlagen um den Großen Belgerkopf und 6 Anlagen um den Bielstein und befinden sich in den Gemarkungen Oberkaufungen, Eschenstruth und Helsa.

Die Gemeinde Söhrewald wird als Nachbargemeinde an dem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Im ersten Schritt ist die Vollständigkeit der Unterlagen zu beurteilen. Hierfür ist eine Frist bis 28.11.2014 eingeräumt.

Die vorgelegten Unterlagen beinhalten eine Kurzbeschreibung, Standort- und Umgebungsbeschreibung, die Anlagenbeschreibung, Stoffebeschreibung, Aussagen über Abfallvermeidung  und Abwässer Lärmschutz, Schattenwurf, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Brandschutz und sonstige Konzessionen wie landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, verschiedene ornithologische Fachgutachten und die Umweltverträglichkeit – Vorprüfung.

Bestandteil der Planunterlagen sind außerdem zwei Visualisierungen, zum einen von Wattenbach mit Blick aus der Lache Richtung Sendemast und vom Salzmannshaus über Wellerode in Richtung Belgerkopf.

Während die Planer bei dem Fotostandort Wattenbach aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen und des Senders von einer mittleren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgehen, wird bei dem Fotostandort Wellerode klar von einer starken Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesprochen. Von den 12 begutachteten Standorten rund um das Plangebiet ist der Standort Wellerode der einzige, von dem aus alle 9 Anlagen gut zu erkennen sind.

Die Ortsbilder beider Ortsteile werden laut Gutachten aufgrund der Tallagen nicht durch die Windkraftanlagen beeinträchtigt.

Um die Aussage bezüglich der Beeinträchtigung des Ortsbildes zu besser beurteilen zu können werden seitens der Bauverwaltung zwei zusätzliche Visualisierungen, eine von dem Standort

Kindergarten Kleine Wichte und eine vom DGH Wellerode aus gefordert. Für die Beurteilung des Ortsbildes von Wattenbach ist die vorgelegte Visualisierung ausreichend.

Nach Rücksprache mit der Verfahrensführerin, Frau Kattner, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz, wird derzeit seitens des Antragstellers geprüft, ob das Verfahren evtl. als offenes Verfahren durchgeführt wird. Beim offenen Verfahren erfolgt zusätzlich zu der TöB-Beteiligung eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden.

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung Stromlieferung

 

 

 

Der derzeitige Stromlieferant der Gemeinde Söhrewald, die EON Energie GmbH hatte die Gemeinde mit Schreiben vom 29.8.2014 informiert, dass wir aufgrund von Änderungen der AGBs der bestehenden Lieferverträge  ein Sonderkündigungsrecht für die Verträge für einen Teil der gemeindlichen Verbrauchstellen haben.

Die EAM Energie GmbH hat der Gemeinde ein Angebot über Stromlieferungen gemacht, das unter dem derzeitigen Tarif der EON Mitte GmbH liegt. Dieses wurde zum Anlass genommen, die Stromlieferverträge bei der EON Energie GmbH fristgemäß zum Ablauf der Verträge zu kündigen. Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes wurde verworfen, da bei einer öffentlichen Ausschreibung ein Lieferbeginn bis zum Ende der Sonderkündigungsfrist nicht möglich war, und somit für die vertragslose Zwischenzeit der wesentlich höhere Grundversorgungstarif zu zahlen gewesen wäre. Weiterhin bestanden Zweifel, ob nach den alten AGBs  ein Sonderkündigungsrecht überhaupt bestand.

Durch die Wahl der fristgemäßen Kündigung mussten die Kündigungen kurzfristig bis zum 30.9.2014 der EON zugestellt werden. Die Kündigung aller Verträge mit der EON Energie GmbH wurde im Gemeindevorstand am 30.9.2014 berichtet.

Nach Ermittlung der Ausschreibungsgrundlagen wurden die Stromlieferungen der Gemeinde, deren Lieferende der 31.12.2014 ist, ausgeschrieben. Dieses sind die Abnahme-stellen der gemeindlichen Liegenschaften, Heizstrom und Straßenbeleuchtung.  Die Verträge für die Abnahmestellen der Pumpen der Wasserversorgung laufen erst zum 31.5.2015 aus und wurden noch nicht ausgeschrieben.

Die Ausschreibung für die zum 31.12.2014 auslaufenden Verträge wurde am 7.11.2014 in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht.

Hierbei wurde als Alternativposition die Lieferung von Strom aus regenerativen Energien ausgeschrieben. Dadurch kann nach erfolgter Ausschreibung je nach Preisdifferenz die Entscheidung zwischen Strom aus regenerativen Energien und konventionell produziertem Strom getroffen werden. Durch den Lieferzeitraum von einem Jahr war eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich, da die Ausschreibungs-summe deutlich unter dem Schwellenwert von 207.000 € liegt.

Der weitere Ablauf der Vergabe ist wie folgt vorgesehen:

02.12.2014  Submission

02.12.2014  Vorlage Gemeindevorstand

09.12.2014  Beratung in den Ausschüssen

17.12.2014 Vergabe durch die Gemeindevertretung

 

 

 

 

 

 

 

Resolution Herbsterlass

 

 

 

Herrn Staatsminister des Inneren und für Sport

Herr Regierungspräsident des
Regierungsbezirks Kassel

Herrn Landrat des Landkreises Kassel

Kopie an:

Alle Fraktionen im Hessischen Landtag

 

Söhrewald, den __.11.2014

 

Ihr Erlass:                                                                                                                       Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung
bis 2018 vom 29.10.2014;

 

hier:                                                                                                                                                                                                                                      Aufforderung zur Modifizierung des Erlasses
(Beibehaltung des Haushaltsausgleiches 2020) wegen fehlender fundierter und belastbarer Datengrundlage

 

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

die Mitglieder der Gemeindevertretung Söhrewald fordern Sie nachdrücklich auf, Ihren o. g. Erlass zu revidieren und den Kommunen aufgrund machbarer und realistischer Datengrundlagen eine nachhaltige Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu ermöglichen. Es ist deutlich erkennbar, dass das im Rahmen Ihres Erlasses aus mehreren Gründen nicht möglich ist. Die daraus resultierenden unmittelbaren Folgen für die Bürgerinnen und Bürger bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2015, sind nicht nachvollziehbar zu begründen.

Alle Mitglieder der Kommunalen Gremien in Söhrewald sind sich über die Notwendigkeit einer erforderlichen, nachhaltigen Haushaltskonsolidierung bewusst.


Folgende Feststellungen begründen den derzeit eingeschlagenen Weg des von uns beschlossenen Konsolidierungsprozesses:


Die vorzunehmenden Verwaltungsprozesse als Folge des durch Sie festgesetzten Konsolidierungszeitraumes setzen verlässliche Prognosezahlen der Entwicklung der Steuerverbundmasse voraus. Sie selbst schränken in Ihrem Erlass aber genau diese Verlässlichkeit mit dem Hinweis auf Seite 4 ein: „Die prognostizierte Entwicklung der Steuerverbundmasse und der Umlagegrundlagen der Kreis- und Verbandsumlage für die Jahre 2015 - 2018 basiert ebenfalls auf gegenwärtigen Sach- und Rechtsstand.

Aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 ist der kommunale Finanzausgleich spätestens zum 1. Januar 2016 auf ein bedarfsorientiertes System umzustellen. Die entsprechenden Vorbereitungen dauern noch an. Die sich aus der Systemumstellung ergebenden Quantifizierungen können daher nicht Inhalt dieser Orientierungsdaten sein.“ Alle Modellberechnungen basieren auf den Zahlen des Jahres 2014.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kommunale Haushalte in der Vergangenheit auch unter Heranziehung Ihrer Orientierungsdaten, damals mit positiven Entwicklungen bis in die Jahre 2013, beschlossen wurden. Diese Beschlüsse mit langfristigen Verbindlichkeiten wären sicherlich nicht getroffen worden, wenn verlässliche Prognosezahlen bzw. Risiken in der wirtschaftlichen Entwicklung seriös abgebildet worden wären. Heute müssen diese Entscheidungen wieder schmerzhaft konsolidiert werden.


Wir haben, abgestimmt mit unserer Kommunalaufsicht, ein schmerzhaftes Haushaltskonsolidierungsprogramm mit dem Ziel Ausgleich 2020 beschlossen und sind bereits in der Umsetzung. In Ihrem Erlass fordern Sie auf S. 8 „Die Konsolidierungsmaßnahmen erfordern eine fundierte und belastbare Datengrundlage“. Alle Kommunen, auch Söhrewald, haben die Umstellung von kameraler auf doppische Buchführung begonnen, liegen aber mit der Umsetzung zum Teil noch Jahre zurück. Dies ist nicht unserer Verwaltung geschuldet, sondern ständig neuer Erlasslagen bezüglich der Verwaltungsausführung und dem hohen Abstimmungsbedarf in der Anwendung doppischer Systeme anzulasten. Diese zu erledigenden Arbeiten nehmen alleine Zeit bis mindestens 2016 in Anspruch, um seriöse Entscheidungen über Leistungsveränderungen, Prozessoptimierungen, Auslagerungen oder Verkäufe treffen zu können.


Alle möglichen Sofortmaßnahmen sind bereits beschlossen und in der Umsetzung (pauschale Kürzungen, Personalreduzierung, Schließung von Infrastruktur), werden allerdings durch Aufgabenmehrung immer wieder konterkariert (zeitliche Vorgaben für KiTa Betreuung, u.a.). Der Zeitpunkt Ihres Erlasses (29.10.2014) mit diesen gravierenden Auflagen zwingt uns, die bisher beschlossene Arbeit der Haushaltskonsolidierung und Haushaltsaufstellung 2015 vollständig neu zu überarbeiten. Eine Beschlussfassung unserer Gremien wird nicht vor Frühsommer 2015 möglich sein, danach kommt die Überprüfung durch die Kommunalaufsicht. Das heißt für unsere Gemeinde von Beginn Januar bis weit ins Jahr 2015 die Anwendung vorläufiger Haushaltsführung. Unsere Organisationen und Vereine können sich nicht mehr auf getroffene Vereinbarungen stützen und geplante dringende Investitionen werden sich verschieben. Warum zu diesem späten Zeitpunkt im Jahr eine solche Verfügung kommt, können wir nicht verstehen. Hier wurde sehr viel Aufwand im Rahmen der jetzigen Vorschriften betrieben. Unseren Bürgern ist zudem nicht zu vermitteln, dass wir als kreisangehörige Gemeinde mit einer vergleichsweisen geringen pro Kopf Verschuldung über die Finanzierung des Schutzschirmes durch den kommunalen Finanzausgleich in Endeffekt schlechter gestellt sind als die Schutzschirmkommunen.

 

 

 

Um einen gemeinsamen Weg der Entschuldung aller Ebenen gehen zu können, benötigen wir verlässliche und nachhaltige Unterstützung von Bund und Land, den wir in Ihrem Erlass leider nicht erkennen können. Wir bitten Sie um Unterstützung und Hilfestellung auf dem Weg zur nachhaltigen Konsolidierung und um Veränderung des Konsolidierungszeitraumes bis 2020.


Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

Anfragen Bündnis90/Die Grünen

 

 

 

Ist die Beobachtung richtig, dass bereits vor der Entscheidung der Gemeindevertretung Dämmung angebracht wurde und diese nach Festlegung des Materials durch die Gemeindevertretung entfernt wurde?

Wurde die Fa. Thomas tatsächlich nicht an der Ausschreibung beteiligt und wenn ja, warum nicht?

 

Wir   bitten   den   Gemeindevorstand   darzulegen,   auf   welcher   Grundlage   die Unterhaltungsarbeiten für die Gewerke Straße, Kanal und Wasser vergeben wurden.

Die Größenordnung der Arbeiten lässt sicher eine beschränkte Ausschreibung zu, jedoch gehen wir davon aus, dass die zu erwartende Auftragssumme aller drei Gewerke für das ganze Jahr 2014 den Betrag von 50.000,00 € übersteigt und dies auch absehbar war.

Die Auftragsvergabe hätte daher die Zustimmung der Gemeindevertretung erfordert.

 

Die Beantwortung der Anfragen wird gemäß den Regularien der
gemeindlichen Gremien der Gemeinde Söhrewald in der Sitzung der Gemeindevertretung Söhrewald am 25. November 2014 erfolgen.