Sitzung: 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Steisel |
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Ablesen der Wasseruhren |
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Die Ablesung der Wasseruhren in der Gemeinde
Söhrewald wird in diesem Jahr wieder in Form einer Kundenselbstablesung
durchgeführt. Alle Kunden werden gebeten, die Ablesewerte, mit dem Vordruck
im Söhrewaldboten, bis zum 12.12.2014 an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde
Söhrewald zu melden. Sie können aber auch Ihre Ablesedaten per E-Mail an d.voss@soehrewald.de oder per Telefon unter 05608/498/18 übermitteln. Für Fragen zur Ablesung der Wasseruhr steht Ihnen
selbstverständlich unsere Mitarbeiterin, Frau Voss zur Verfügung. Die Ablesedaten sind zur Erstellung der Wasser-,
Abwasserabrechnung für 2014 notwendig. Sofern die Ablesedaten nicht bis zum
12.12.2014 übermittelt wurden, werden die Verbrauchswerte anhand der Vorjahresdaten
geschätzt. |
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Weg zum Waldfriedhof Wattenbach |
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Der Gestattungsvertrag
mit der Forstverwaltung über den Wanderweg von der Kreuzung am Brand zum
Waldfriedhof wird um weitere 5 Jahre
bis 2020 verlängert. Ein Gestattungsentgelt ist nach wie vor nicht zu
entrichten. |
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Windenergieanlagen Stiftswald |
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Seitens des
Regierungspräsidiums Kassel ist ein Antrag gemäß §4 BImSchG über die
Errichtung von 9 Windkraftanlagen eingegangen. Die Standorte verteilen sich
auf 3 Anlagen um den Großen Belgerkopf und 6 Anlagen um den Bielstein und
befinden sich in den Gemarkungen Oberkaufungen, Eschenstruth und Helsa. Die Gemeinde Söhrewald
wird als Nachbargemeinde an dem Verfahren als Träger öffentlicher Belange
beteiligt. Im ersten Schritt ist die
Vollständigkeit der Unterlagen zu beurteilen. Hierfür ist eine Frist bis
28.11.2014 eingeräumt. Die vorgelegten
Unterlagen beinhalten eine Kurzbeschreibung, Standort- und
Umgebungsbeschreibung, die Anlagenbeschreibung, Stoffebeschreibung, Aussagen
über Abfallvermeidung und Abwässer
Lärmschutz, Schattenwurf, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Brandschutz und
sonstige Konzessionen wie landschaftspflegerischer Begleitplan,
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, verschiedene ornithologische Fachgutachten
und die Umweltverträglichkeit – Vorprüfung. Bestandteil der
Planunterlagen sind außerdem zwei Visualisierungen, zum einen von Wattenbach
mit Blick aus der Lache Richtung Sendemast und vom Salzmannshaus über
Wellerode in Richtung Belgerkopf. Während die Planer bei
dem Fotostandort Wattenbach aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen und des
Senders von einer mittleren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgehen,
wird bei dem Fotostandort Wellerode klar von einer starken Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes gesprochen. Von den 12 begutachteten Standorten rund um
das Plangebiet ist der Standort Wellerode der einzige, von dem aus alle 9
Anlagen gut zu erkennen sind. Die Ortsbilder beider
Ortsteile werden laut Gutachten aufgrund der Tallagen nicht durch die
Windkraftanlagen beeinträchtigt. Um die Aussage bezüglich
der Beeinträchtigung des Ortsbildes zu besser beurteilen zu können werden
seitens der Bauverwaltung zwei zusätzliche Visualisierungen, eine von dem
Standort Kindergarten Kleine
Wichte und eine vom DGH Wellerode aus gefordert. Für die Beurteilung des
Ortsbildes von Wattenbach ist die vorgelegte Visualisierung ausreichend. Nach Rücksprache mit der
Verfahrensführerin, Frau Kattner, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz,
wird derzeit seitens des Antragstellers geprüft, ob das Verfahren evtl. als
offenes Verfahren durchgeführt wird. Beim offenen Verfahren erfolgt
zusätzlich zu der TöB-Beteiligung eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden. |
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Ausschreibung Stromlieferung |
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Der derzeitige
Stromlieferant der Gemeinde Söhrewald, die EON Energie GmbH hatte die
Gemeinde mit Schreiben vom 29.8.2014 informiert, dass wir aufgrund von
Änderungen der AGBs der bestehenden Lieferverträge ein Sonderkündigungsrecht für die Verträge
für einen Teil der gemeindlichen Verbrauchstellen haben. Die EAM Energie GmbH hat
der Gemeinde ein Angebot über Stromlieferungen gemacht, das unter dem
derzeitigen Tarif der EON Mitte GmbH liegt. Dieses wurde zum Anlass genommen,
die Stromlieferverträge bei der EON Energie GmbH fristgemäß zum Ablauf der Verträge
zu kündigen. Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes wurde verworfen, da
bei einer öffentlichen Ausschreibung ein Lieferbeginn bis zum Ende der
Sonderkündigungsfrist nicht möglich war, und somit für die vertragslose
Zwischenzeit der wesentlich höhere Grundversorgungstarif zu zahlen gewesen
wäre. Weiterhin bestanden Zweifel, ob nach den alten AGBs ein Sonderkündigungsrecht überhaupt
bestand. Durch die Wahl der
fristgemäßen Kündigung mussten die Kündigungen kurzfristig bis zum 30.9.2014
der EON zugestellt werden. Die Kündigung aller Verträge mit der EON Energie
GmbH wurde im Gemeindevorstand am 30.9.2014 berichtet. Nach Ermittlung der
Ausschreibungsgrundlagen wurden die Stromlieferungen der Gemeinde, deren
Lieferende der 31.12.2014 ist, ausgeschrieben. Dieses sind die
Abnahme-stellen der gemeindlichen Liegenschaften, Heizstrom und
Straßenbeleuchtung. Die Verträge für
die Abnahmestellen der Pumpen der Wasserversorgung laufen erst zum 31.5.2015
aus und wurden noch nicht ausgeschrieben. Die Ausschreibung für die
zum 31.12.2014 auslaufenden Verträge wurde am 7.11.2014 in der Hessischen
Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht. Hierbei wurde als
Alternativposition die Lieferung von Strom aus regenerativen Energien
ausgeschrieben. Dadurch kann nach erfolgter Ausschreibung je nach
Preisdifferenz die Entscheidung zwischen Strom aus regenerativen Energien und
konventionell produziertem Strom getroffen werden. Durch den Lieferzeitraum
von einem Jahr war eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich, da die
Ausschreibungs-summe deutlich unter dem Schwellenwert von 207.000 € liegt. Der weitere Ablauf der
Vergabe ist wie folgt vorgesehen: 02.12.2014 Submission 02.12.2014 Vorlage Gemeindevorstand 09.12.2014 Beratung in den Ausschüssen 17.12.2014 Vergabe durch
die Gemeindevertretung |
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Resolution Herbsterlass |
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Herrn Staatsminister des Inneren und für Sport Herr Regierungspräsident des Herrn Landrat des Landkreises Kassel Kopie an: Alle Fraktionen im Hessischen Landtag Söhrewald, den __.11.2014 Ihr Erlass: Kommunale
Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung hier: Aufforderung
zur Modifizierung des Erlasses Sehr geehrter Herr Staatsminister, die Mitglieder der Gemeindevertretung Söhrewald
fordern Sie nachdrücklich auf, Ihren o. g. Erlass zu revidieren und den
Kommunen aufgrund machbarer und realistischer Datengrundlagen eine nachhaltige
Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu ermöglichen. Es ist deutlich
erkennbar, dass das im Rahmen Ihres Erlasses aus mehreren Gründen nicht
möglich ist. Die daraus resultierenden unmittelbaren Folgen für die
Bürgerinnen und Bürger bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2015, sind nicht
nachvollziehbar zu begründen. Alle Mitglieder der Kommunalen Gremien in Söhrewald
sind sich über die Notwendigkeit einer erforderlichen, nachhaltigen
Haushaltskonsolidierung bewusst.
Aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 21.
Mai 2013 ist der kommunale Finanzausgleich spätestens zum 1. Januar 2016 auf
ein bedarfsorientiertes System umzustellen. Die entsprechenden Vorbereitungen
dauern noch an. Die sich aus der Systemumstellung ergebenden
Quantifizierungen können daher nicht Inhalt dieser Orientierungsdaten sein.“
Alle Modellberechnungen basieren auf den Zahlen des Jahres 2014.
Um einen gemeinsamen Weg der Entschuldung aller
Ebenen gehen zu können, benötigen wir verlässliche und nachhaltige
Unterstützung von Bund und Land, den wir in Ihrem Erlass leider nicht
erkennen können. Wir bitten Sie um Unterstützung und Hilfestellung auf dem
Weg zur nachhaltigen Konsolidierung und um Veränderung des
Konsolidierungszeitraumes bis 2020.
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Anfragen Bündnis90/Die Grünen |
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Ist die
Beobachtung richtig, dass bereits vor der Entscheidung der Gemeindevertretung
Dämmung angebracht wurde und diese nach Festlegung des Materials durch die
Gemeindevertretung entfernt wurde? Wurde die
Fa. Thomas tatsächlich nicht an der Ausschreibung beteiligt und wenn ja,
warum nicht? Wir bitten
den Gemeindevorstand darzulegen, auf
welcher Grundlage die Unterhaltungsarbeiten für die Gewerke
Straße, Kanal und Wasser vergeben wurden. Die
Größenordnung der Arbeiten lässt sicher eine beschränkte Ausschreibung zu,
jedoch gehen wir davon aus, dass die zu erwartende Auftragssumme aller drei
Gewerke für das ganze Jahr 2014 den Betrag von 50.000,00 € übersteigt und
dies auch absehbar war. Die
Auftragsvergabe hätte daher die Zustimmung der Gemeindevertretung erfordert. Die Beantwortung der
Anfragen wird gemäß den Regularien der |
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