Berichtszeitraum  15.10.2014 bis 25.11.2014

Tagesordnungspunkt 1.1

 

 

 

Bürgermeister Steisel

Sitzungen

Im Berichtszeitraum hat der Gemeindevorstand  3-mal getagt.

 

In diesen Sitzungen wurde vier Bauangelegenheit beraten.

 

 

 

 

Ablesen der Wasseruhren

Wasseruhr (Foto: ZKE)

Die Ablesung der Wasseruhren in der Gemeinde Söhrewald wird in diesem Jahr wieder in Form einer Kundenselbstablesung durchgeführt. Alle Kunden werden gebeten, die Ablesewerte, mit dem Vordruck im Söhrewaldboten, bis zum 12.12.2014 an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Söhrewald zu melden.

Sie können aber auch Ihre Ablesedaten per E-Mail an d.voss@soehrewald.de oder per Telefon unter 05608/498/18 übermitteln.

Für Fragen zur Ablesung der Wasseruhr steht Ihnen selbstverständlich unsere Mitarbeiterin, Frau Voss zur Verfügung.

Die Ablesedaten sind zur Erstellung der Wasser-, Abwasserabrechnung für 2014 notwendig. Sofern die Ablesedaten nicht bis zum 12.12.2014 übermittelt wurden, werden die Verbrauchswerte anhand der Vorjahresdaten geschätzt.

 

 

 

Weg zum Waldfriedhof Wattenbach

 

Der Gestattungsvertrag mit der Forstverwaltung über den Wanderweg von der Kreuzung am Brand zum Waldfriedhof wird um weitere 5 Jahre  bis 2020 verlängert. Ein Gestattungsentgelt ist nach wie vor nicht zu entrichten.

 

 

 


Windenergieanlagen Stiftswald

Wenn Räder Ärger machen: Hessenagentur organisiert Bürgerforen und ...

Seitens des Regierungspräsidiums Kassel ist ein Antrag gemäß §4 BImSchG über die Errichtung von 9 Windkraftanlagen eingegangen. Die Standorte verteilen sich auf 3 Anlagen um den Großen Belgerkopf und 6 Anlagen um den Bielstein und befinden sich in den Gemarkungen Oberkaufungen, Eschenstruth und Helsa.

Die Gemeinde Söhrewald wird als Nachbargemeinde an dem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Im ersten Schritt ist die Vollständigkeit der Unterlagen zu beurteilen. Hierfür ist eine Frist bis 28.11.2014 eingeräumt.

Die vorgelegten Unterlagen beinhalten eine Kurzbeschreibung, Standort- und Umgebungsbeschreibung, die Anlagenbeschreibung, Stoffebeschreibung, Aussagen über Abfallvermeidung  und Abwässer Lärmschutz, Schattenwurf, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Brandschutz und sonstige Konzessionen wie landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, verschiedene ornithologische Fachgutachten und die Umweltverträglichkeit – Vorprüfung.

Bestandteil der Planunterlagen sind außerdem zwei Visualisierungen, zum einen von Wattenbach mit Blick aus der Lache Richtung Sendemast und vom Salzmannshaus über Wellerode in Richtung Belgerkopf.

Während die Planer bei dem Fotostandort Wattenbach aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen und des Senders von einer mittleren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgehen, wird bei dem Fotostandort Wellerode klar von einer starken Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesprochen. Von den 12 begutachteten Standorten rund um das Plangebiet ist der Standort Wellerode der einzige, von dem aus alle 9 Anlagen gut zu erkennen sind.

Die Ortsbilder beider Ortsteile werden laut Gutachten aufgrund der Tallagen nicht durch die Windkraftanlagen beeinträchtigt.

Um die Aussage bezüglich der Beeinträchtigung des Ortsbildes zu besser beurteilen zu können werden seitens der Bauverwaltung zwei zusätzliche Visualisierungen, eine von dem Standort

Kindergarten Kleine Wichte und eine vom DGH Wellerode aus gefordert. Für die Beurteilung des Ortsbildes von Wattenbach ist die vorgelegte Visualisierung ausreichend.

Nach Rücksprache mit der Verfahrensführerin, Frau Kattner, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz, wird derzeit seitens des Antragstellers geprüft, ob das Verfahren evtl. als offenes Verfahren durchgeführt wird. Beim offenen Verfahren erfolgt zusätzlich zu der TöB-Beteiligung eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden.

 

 

 


Ausschreibung Stromlieferung

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Der derzeitige Stromlieferant der Gemeinde Söhrewald, die EON Energie GmbH hatte die Gemeinde mit Schreiben vom 29.8.2014 informiert, dass wir aufgrund von Änderungen der AGBs der bestehenden Lieferverträge  ein Sonderkündigungsrecht für die Verträge für einen Teil der gemeindlichen Verbrauchstellen haben.

Die EAM Energie GmbH hat der Gemeinde ein Angebot über Stromlieferungen gemacht, das unter dem derzeitigen Tarif der EON Mitte GmbH liegt. Dieses wurde zum Anlass genommen, die Stromlieferverträge bei der EON Energie GmbH fristgemäß zum Ablauf der Verträge zu kündigen. Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes wurde verworfen, da bei einer öffentlichen Ausschreibung ein Lieferbeginn bis zum Ende der Sonderkündigungsfrist nicht möglich war, und somit für die vertragslose Zwischenzeit der wesentlich höhere Grundversorgungstarif zu zahlen gewesen wäre. Weiterhin bestanden Zweifel, ob nach den alten AGBs  ein Sonderkündigungsrecht überhaupt bestand.

Durch die Wahl der fristgemäßen Kündigung mussten die Kündigungen kurzfristig bis zum 30.9.2014 der EON zugestellt werden. Die Kündigung aller Verträge mit der EON Energie GmbH wurde im Gemeindevorstand am 30.9.2014 berichtet.

Nach Ermittlung der Ausschreibungsgrundlagen wurden die Stromlieferungen der Gemeinde, deren Lieferende der 31.12.2014 ist, ausgeschrieben. Dieses sind die Abnahme-stellen der gemeindlichen Liegenschaften, Heizstrom und Straßenbeleuchtung.  Die Verträge für die Abnahmestellen der Pumpen der Wasserversorgung laufen erst zum 31.5.2015 aus und wurden noch nicht ausgeschrieben.

Die Ausschreibung für die zum 31.12.2014 auslaufenden Verträge wurde am 7.11.2014 in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht.

Hierbei wurde als Alternativposition die Lieferung von Strom aus regenerativen Energien ausgeschrieben. Dadurch kann nach erfolgter Ausschreibung je nach Preisdifferenz die Entscheidung zwischen Strom aus regenerativen Energien und konventionell produziertem Strom getroffen werden. Durch den Lieferzeitraum von einem Jahr war eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich, da die Ausschreibungs-summe deutlich unter dem Schwellenwert von 207.000 € liegt.

Der weitere Ablauf der Vergabe ist wie folgt vorgesehen:

02.12.2014  Submission

02.12.2014  Vorlage Gemeindevorstand

09.12.2014  Beratung in den Ausschüssen

17.12.2014 Vergabe durch die Gemeindevertretung

 

 

 


Sanierung Straßenbeleuchtung

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Nach Abwicklung des BMU Programms zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in Söhrewald stehen noch Geldmittel in Höhe von ca. 17.000 € auf dem Projektkonto zur Verfügung. Dies ermöglicht es weitere 40 LED-Leuchten für den damaligen Projektpreis von 13.200 € zzgl. MwSt. (15.708 € brutto) anzuschaffen.

Die Firma Kalux, welche bereits das Sanierungsprojekt in Söhrewald abgewickelt hat, wurde Ende Oktober entsprechend beauftragt. Diese sicherte den Liefer- und Montagetermin noch vor Weihnachten zu. Die Auftragssumme fällt in den Bereich der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zur Legitimierung durch Teamleiter 4 und Bürgermeister.

Interne Differenzen zwischen dem Leuchtenhersteller und der Firma Kalux, machten es Anfang November notwendig die Produktion und Lieferung der Leuchten jedoch direkt beim Hersteller zu beauftragen (Wert: 10.860 € zzgl. MwSt. ) und auch die Montage durch die Firma Kalux (Wert 2.340 € zzgl. MwSt.). Hierdurch verschiebt sich im Nachgang die Vergabe des Auftrages über die Lieferung der Leuchten in den Bereich der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) mit einem entsprechend niedrigeren Schwellenwert für die Zuständigkeit an den Gemeindevorstand.

Die Gesamtkosten für die Aufstockung der Beleuchtungsanlage um weitere 40 Leuchten bleiben hiervon jedoch unberührt. Es bleibt bei den ursprünglich angebotenen 13.200 € zzgl. MwSt.

 

 

 

Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Region Kassel 2030

Der Landkreis Kassel hat der Gemeinde Söhrewald den Ver-kehrsentwicklungsplan Region Kassel 2030 im „Entwurf zur Abstimmung“ zugesandt und bei Erfordernis um Stellungnahme gebeten.

Der VEP untersucht Maßnahmen, welche der zukünftigen Entwicklung im Umland der Stadt Kassel bis 2030 gerecht werden.

Der Entwurf wurde durch die Bauabteilung durchgearbeitet. Sie ist  zu der Auffassung gelangt, dass die dort aufgeführten und behandelten Themen Söhrewald nicht direkt betreffen. Nicht direkt deshalb, da Söhrewald nicht unmittelbar an das Stadtgebiet Kassel angrenzt und die Maßnahmen und Projekte im Verkehrsentwicklungsplan des Zweckverband Raum Kassel (ZRK) sich grundsätzlich nur auf die direkt angrenzenden Gemeinden beziehen. Betroffen ist Söhrewald indirekt dann, wenn z.B. im Bereich der Stadt Kassel oder Lohfelden  ÖPNV-Taktzeiten und Linienführungen geändert werden. Hier könnte Söhrewald Nutznießer oder aber auch Benachteiligte werden.

Da Söhrewald nicht Direktanlieger der Stadt Kassel ist oder Mitglied des Zweckverbandes und somit keine direkte Einflussnahme auf die Planung hat, ist der vorliegende Entwurf zur Abstimmung in erster Linie informativ zu sehen. Söhrewald ist wie die umliegenden ZRK-Umlandkommunen als Bestandteil des Regionalen Umfeldes der Stadt Kassel mit betrachtet worden und so in die Statistiken mit eingeflossen.

Es wird im Zuge der verschiedenen vorgeschlagenen Projekte zu beobachten sein, inwieweit Lohfelden dem Maßnahmenkatalog des Verkehrsentwicklungsplans folgt und sich Söhrewald evtl. anlehnen kann, was sicherlich in erster Linie auch eine finanzielle Frage ist.

 

 

 

 


Interkommunale Zusammenarbeit Söhrewald / Lohfelden

 

Aufgrund der stetig geringer werdenden finanziellen Ausstattung der Gemeinden und der zeitgleich wachsenden Aufgabeverlagerungen auf die Kommunalverwaltungen werden die Handlungsfähigkeiten, insbesondere die kommunale Selbstverwaltung, immer weiter eingeengt.

Die Bürgermeister und die Gemeindeverwaltungen in Söhrewald und Lohfelden sehen daher die Notwendigkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Zukunft.

In mehreren Fachbereichen könnten beispielsweise durch Zusammenlegungen Synergieeffekte geschaffen werden, ohne die gewohnte Dienstleistungsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen.

Insbesondere die angespannte Situation der Staats- und Kommunalfinanzen, der demografische Wandel und die Konkurrenz der Regionen und Räume zueinander, erfordern von den Kommunen Antworten und vor allem ein entscheidendes Gegensteuern. Die interkommunale Zusammenarbeit ist zwar nur ein Baustein von mehreren möglichen, aber ein sehr wichtiger und dazu auch ein erfolgversprechender.

In mehreren Bereichen wird schon seit Jahrzehnten erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit betrieben, wie z.B. bei dem Abwasserverband Losse-Nieste-Söhre, dem Zweckverband Raum Kassel, dem Zweckverband Sozialstation und dem kommunalen Gebietsrechenzentrum, um nur einige zu nennen.

Im Rahmen dessen muss jederzeit gewährleistet sein, dass die interkommunale Zusammenarbeit die kommunale Selbstverwaltung und die Kooperationshoheit nicht aufheben darf.

Um Möglichkeiten bzw. Formen der interkommunalen Zusammenarbeit politisch zu diskutieren und ergebnisoffen abzuwägen, schlagen die Bürgermeister der Gemeinden Lohfelden und Söhrewald einen „Runden Tisch“ im Frühjahr 2015 vor, zu dem sämtliche Fraktionen der beiden Gemeindevertretungen eingeladen werden.

Beide Bürgermeister fordern die Fraktionen auf, sich bis dahin diesbezüglich eine politische Meinung zu bilden. Für Fragen oder Anregungen stehen Ihnen die Bürgermeister beider Gemeinden gerne zur Verfügung.