Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gebühr beträgt pro m³              € Bruttoendpreis (Nettopreis + 7% Umsatzsteuer)

Die bisher erhobene Zählermessgebühr je Wasserzähler entfällt.

Es wird eine Grundgebühr je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat in Höhe von    € eingeführt.

Die Änderungen sind entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.