Sitzung: 09.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung
zur Kenntnis.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gebühr beträgt
pro m³ € Bruttoendpreis
(Nettopreis + 7% Umsatzsteuer)
Die bisher
erhobene Zählermessgebühr je Wasserzähler entfällt.
Es wird eine
Grundgebühr je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat in Höhe von € eingeführt.
Die Änderungen
sind entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald
einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.