Sitzung: 27.04.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt gemäß §§ 57, 73 der Kommunalwahlordnung
(KWO) zu der am 20. März 2022 durchgeführten Bürgermeisterdirektwahl folgendes
fest:
Beim Wahlverfahren ist es zu keinen
Unregelmäßigkeiten gekommen.
Die Feststellung des Wahlergebnisses ist
richtig getroffen worden.
Die Wahl wird für gültig erklärt.