Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt gemäß §§ 57, 73 der Kommunalwahlordnung (KWO) zu der am 20. März 2022 durchgeführten Bürgermeisterdirektwahl folgendes fest:

Beim Wahlverfahren ist es zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen.

Die Feststellung des Wahlergebnisses ist richtig getroffen worden.

Die Wahl wird für gültig erklärt.