Sitzung: 08.06.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0150/2022
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 113 und § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO),
stellt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2016 fest und
erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald die Entlastung.
Der
Schlussbericht des durch die Revision des Landkreises Kassel beauftragten
Wirtschaftsprüfungsunternehmens GPP – Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft
mbH, Bremen/Würzburg, vom 14. Februar 2022 sowie der Prüfungsbericht der
Revision des Landkreises Kassel vom 28. März 2022 mit dessen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk wird zur Kenntnis genommen.