Beschlussvorschlag:
Gemäß
§ 113 und § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), stellt die
Gemeindevertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest und erteilt dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald die Entlastung.
Der
Schlussbericht des durch die Revision des Landkreises Kassel beauftragten
Wirtschaftsprüfungsunternehmens GPP – Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft
mbH, Bremen/Würzburg, vom 20. Februar 2023 sowie der Prüfungsbericht der
Revision des Landkreises Kassel vom 24. März 2023 mit dessen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk wird zur Kenntnis genommen.