Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt den folgenden Ergänzungen und Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 12.08.2022 zu.

 

 

  1. Beitritt der Gemeinde Nieste zum bestehenden IKZ Verbund
    (Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste vom 20.07.2023)

  2. Anpassung/Konkretisierung des § 3 Kostenregelung

    (1) „Die Beteiligten vereinbaren, dass die Personalkosten sowie Fort- und Weiterbildungskosten direkt verteilt werden. Alle anderen Kosten des Jahres (Gemein- und Sachkosten) werden auf Basis der Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt-Empfehlung (abzüglich Archiv-, Büroeinrichtung- und Porto-Kosten) pauschal verteilt.“

(2) die gestrichenen Passagen sind aufgrund der Anpassung des §3 (1) sowie der bereits abgerechneten Fördermittel nicht mehr nötig

(3) Änderung der Fälligkeit zur jeweiligen Endabrechnung  28. Februar jeden Jahres.
Die bisherige Regelung (30.Juni) erlaubt im Rahmen der Haushaltsabschlüsse der jeweiligen Gemeinden keine fristgerechte Abrechnung des Haushaltsjahres

  1. § 7 Inkrafttreten
    angestrebt wird eine Umsetzung der geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Haushaltsjahr 2024.