Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald beschließt gemäß § 4a BauGB die erneute (zweite) Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnen am Schwarzebach“

            Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht gem. § 4a (3) BauGB erneut gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen sowie betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen abgegeben werden können.